Besteuerung von Einkünften, §15(1) Nr. 2 Flashcards
Voraussetzungen §15 (1) Nr. 2 EStG
- Vorliegen Gesellschaft
- gewerbliches Unternehmen
- Stpfl. ist Mitunternehmer
- Stpfl. ist Gesellschafter
Vorliegen Gesellschaft
OHG, KG, GbR
Lt. BFH: AUCH Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft
Gesellschafter
= Teil der Gesellschaft
Mitunternehmer
Mitunternehmerrisiko
- Beteiligung am ldd. Gewinn/ Verlust und stillen Reserven
Mitunternehmerinitiative
- Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen (mind. Gesetzliche Rechte)
Kann sich gegenseitig ausgleichen
Betreiben gewerbliches Unternehmen
- Voraussetzungen § 15 (2) erfüllt
Oder - §15 (3) greift
Definition Gewerbebetrieb
§15 (2):
Selbstständige nachhaltige Betätigung mit der Absicht Gewinn zu erzielen und Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
- weder §13, noch §18
- keine Vermögensverwaltung
Gewerbliche Abfärbung
§15 (3) Nr. 1
Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang, die Tätigkeit einer Gesellschaft, wenn auch nur eine Tätigkeit iSd §15 (1) Nr. 1 oder Nr, 2 ausgeführt wird
Gewerbliche Prägung
§15 (3) Nr. 2
- PG übt keine Tätigkeit iSd §15 (2) aus
- ausschließlich KapGes persönlich haftend
UND
- nur diese (oder Personen die nicht G‘ter sind) zur Geschäftsführung berufen