Gesetzeskunde Flashcards
Definiere “Deliktfähigkeit”
“Fähigkeit, eine unerlaubte Handlung zu begehen und dafür, auf Schadensersatz der geschädigten Person gegenüber, haften zu müssen.” - Strafbarkeit
Wie kann Deliktfähigkeit unterteilt werden?
“voll deliktfähig” - grundsätzlich alle volljährigen Personen oder bei Fahrlässigkeit/grober Fahrlässigkeit/Vorsatz
“beschränkt deliktfähig” - Personen zwischen 7-18 J.
“deliktunfähig” - Person ist nicht haftbar/nicht in der Lage sein/ihr Handeln richtig einzuschätzen
Bspw. Kinder v. 0-7 J.
Nenne die Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX
- Soziale Teilhabe
- Teilhabe an Bildung
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Medizinische Teilhabe
Nenne strafrechtliche Grenzen für Mitarbeitende im sozialen Bereich
- Körperverletzung
- Mord
- Diebstahl
- Sexuelle Belästigungen/Übergriffe
- Sachbeschädigung
- Verletzung der Schweigepflicht
- Beleidigung
Definiere “Rechtsfähigkeit”
Rechtsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person Träger von Rechten/Pflichten zu sein.
Sie beschreibt die Möglichkeit bestimmte Rechte in Anspruch nehmen zu können, sowie bestimmten Pflichten nachkommen zu müssen.
Was ist “Geschäftsfähigkeit” und wie kann sie unterteilt werden?
Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, selbstständig vollwirksame Rechtsgeschäfte vornehmen zu können.
Unterteilt wird in:
“voll geschäftsfähig” - ab 18 J.
“bedingt geschäftsfähig” - 18-7 J.
“nicht geschäftsfähig” - 7-0 J.
Definiere die “Handlungsfähigkeit”
Die Handlungsfähigkeit ist das Besitzen der Fähigkeit, durch Tun/Lassen/Dulden eine rechtserhebliche Folge zu hinterlassen.
Bei der Handlungsfähigkeit wird in Geschäfts - und Deliktfähigkeit unterschieden.