Geschäftsbesorgungsvertrag § 675 BGB Flashcards
1
Q
Begriff
A
- > Dienst oder Werkvertrag durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet.
- > Es handelt sich um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit im Interesse eines anderen innerhalb einer fremden wirtschaftlichen Interessenssphäre.
- > wie der Auftrag mittelbare “Stellvertretung”