Gefährliche Körperverletzung Flashcards
Einteilung
- Deliktscharakter: Vergehen
- Deliktsart: Offizialselikt
- der Versuch ist strafbar
Begehungsweisen:
- durch Gift oder anderer gesundheitsschädlichen Stoffen
- Waffen oder gefährliche Werkzeuge
- hinterlistiger Überfall
- mit anderen Beteiligten
- das Leben gefährdende Behandlung
Beibringen (Definition)
Wenn der Täter den Stoff mit dem Körper des Opfers derart in Verbindung gebracht hat, dass der Stoff seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann.
- intern: Injektion, Einatmen, Schlucken
- extern: begießen, auftragen
- ist vollendet, wenn der Stoff seine Wirkung erzielt
Gift (Definition)
Ist jede organische oder anorganische Substanz, die unter bestimmten Bedingungen chemisch oder chemisch-physikalisch geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen.
Andere gesundheitsschädliche Stoffe (Definition)
Stoffe die die Eigenschaft haben, auf mechanischem, thermischem oder biologischem Wege im konkreten Fall die Gesundheit zu schädigen.
•zerstoßenes Glas, heiße Flüssigkeiten, Bakterien
Waffen (Definition)
Sind Gegenstände, die nach Ihrer Art dazu bestimmt sind, erhebliche Verletzungen von Menschen zu verursachen.
Anderes gefährliches Werkzeug (Definition)
Sind Gegenstände, die nach objektiver Beschaffenheit und der konkreten Art der Benutzung geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Hinterlistiger Überfall (Definition)
Wenn der Täter einen Ahnungslosen planmäßig, unter Verdeckung seiner wahren Absichten, plötzlich und unerwartet angreift, um damit die Abwehr des Opfers zu erschweren oder auszuschließen.
Gemeinschaftlich (Definition)
Wenn mindestens zwei Personen durch einverständliches aktives Handeln am Tatort zusammenwirken.
Das Leben gefährdende Behandlung (Definition)
Wenn die jeweilige Misshandlung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls wegen ihrer allgemeinen Gefährlichkeit abstrakt geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden.