Einfache Körperverletzung Flashcards
Einteilung
- Vergehen
- relatives Antragsdelikt §230 StGB
- der Versuch ist strafbar §223 II StGB
- Privatklagedelikt §374 StPO
Tatbestandsmerkmale
• Anderer • körperliche Misshandlung - körperliches Wohlbefinden - körperliche Unversehrtheit - Unerheblichkeitsgrenze • Gesundheitsschädigung
Anderer (Definition)
Jede natürliche Person außer dem Täter selbst.
Körperliche Misshandlung (Definition)
Ist eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Körperliches Wohlbefinden (Definition)
Ist regelmäßig dann betroffen, wenn dem Opfer Schmerzen zugefügt werden. Ein Schmerzempfinden ist nicht zwingend vorausgesetzt.
Körperliche Unversehrtheit (Definition)
Ist eine Substanzschädigung oder ein Substanzverlust beim Opfer.
Unerheblichkeitgrenze
Unterhalb…
- einjagen eines Schrecks
- kräftiges Anpacken
- stoßen, Schütteln, jemanden zu Fall bringen (ohne Verletzung
- ein leichter Tritt
- kleine Nadelstiche
- sogar kleine Brandwunden
Gesundheitsbeschädigung (Definition)
Ist das Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur vorübergehenden krankhaften Zustandes.
Prüfschema Körperverletzung - Obersatz
Indem … könnte A eine einfache Körperverletzung gem. §223 I StGB begangen haben. Dazu müsste A eine andere Person körperlich misshandelt (oder an der Gesundheit geschädigt) haben.
Prüfschema Körperverletzung
- Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand • Anderer (DEF/SUB) • körperliche Misshandlung (DEF) • körperliches Wohlbefinden (DEF/SUB) • körperliche Unversehrtheit (DEF/SUB) • Unerheblichkeitsgrenze (SUB) • Gesundheitsschädigung (DEF/SUB)
Subjektiver Tatbestand
• min. bedingter Vorsatz (DEF/SUB)
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Ergebnis
- Strafverfolgungsvoraussetzungen
• Bei §223 StGB handelt es sich um ein Vergehen. Es handelt sich um ein relatives Antragsdelikt gem. §230 StGB, d.h. die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, … . Es handelt sich gem. §374 StPO um ein Privatklagedelikt.