Definitionen Flashcards
Schuld (Definition)
Schuld ist das Maß des Vorwurfs, der dem Täter für seine Tat zu machen ist.
Schuldfähigkeit (Definition)
Schuldfähigkeit liegt vor bei jedem Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen der die Fähigkeit hat, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Unrechtsbewusstsein (Definition)
Das Bewusstsein des Täters Unrecht zu tun. Eine positive Gesetzeskenntnis wird nicht verlangt, ein schlechtes Gewissen reicht aus.
Zumutbarkeit (Definition)
War dem Täter ein anderes, normgemäßes Verhalten zumutbar? Je größer die Gefahr, desto größer das eigene, zumutbare Opfer.
Straftat (Definition)
Eine Straftat ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung eines Menschen, die als Rechtsfolge die Bestrafung des Täters vorsieht.
Rechtswidrigkeit (Definition)
Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn sie tatbestandsmäßig ist und dem Täter kein Rechtfertigungsgrund zur Seite steht.
Garantenstellung (Definition)
Wer aufgrund einer besonderen Pflichtenstellung rechtlich dafür einzustehen hat, dass ein tatbestandsmäßiger Erfolg einer strafrechtlichen Verbotsnorm nicht eintritt.
Vorsatz (Definition)
Vorsatz ist das Handeln des Täters mit Wissen und Wollen.
Absicht (Definition)
Absicht ist das zielgerichtete Handeln des Täters zum Taterfolg.
Direkter Vorsatz (Definition)
Der Täter weiß, dass er den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt. Den Taterfolg nimmt er zumindest billigend in Kauf. (Es ist ihm egal)
Bedingter Vorsatz (Definition)
Der Täter hält es zumindest für möglich, den Tatbestand eines Gesetzes zu erfüllen und nimmt den Taterfolg billigend in Kauf. (Es ist ihm egal)
Fahrlässigkeit (Definition)
Fahrlässigkeit ist eine Tatbestandsverwirklichung durch eine Sorgfaltspflichtverletzung, durch die ein vorhersehbarer und vermeidbarer Erfolg eintritt.
Beibringen (Definition)
Wenn der Täter den Stoff mit dem Körper des Opfers derart in Verbindung gebracht hat, dass der Stoff seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann.
- intern: Injektion, Einatmen, Schlucken
- extern: begießen, auftragen
- ist vollendet, wenn der Stoff seine Wirkung erzielt
Gift (Definition)
Ist jede organische oder anorganische Substanz, die unter bestimmten Bedingungen chemisch oder chemisch-physikalisch geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen.
Andere gesundheitsschädliche Stoffe (Definition)
Stoffe die die Eigenschaft haben, auf mechanischem, thermischem oder biologischem Wege im konkreten Fall die Gesundheit zu schädigen.
•zerstoßenes Glas, heiße Flüssigkeiten, Bakterien