Fragen zum NOK Flashcards
Wo beginnt und endet der NOK?
Beginnt als Binnenwasserstraße bei Kkm 0,0 in Brunsbüttel zwischen den Molenköpfen und endet bei Kkm 98,7 in Kiel zwischen den Einfahrtfeuern.
Die Zufahrten werden vom WSA NOK verwaltet, gehören aber als Bundeswasserstraße zur Kieler Förde bzw. Elbe.
Wie Lang ist der NOK?
98,7 km // 53,2 Seemeilen
Welche Sollwassertiefe wird im Kanal gehalten und welchen Pegel entspricht das?
11,03m bei einem Pegel von 4,80m (tatsächlich wird der Pegel 4,90m gehalten)
Welche Fahrzeuge müssen welche Geschwindigkeiten einhalten?
VG 6 und Fhz. über 8,5m Tg = 12 km/h / 6,5Kn
Alle anderen Fahrzeuge = 15 km/h / 8,1Kn
Auf Langsamfahrstrecken = 10 km/h / 5,4 Kn
Schleppzüge = mindestens 9 km/h / 4,9 Kn
Welches Amt ist für den Bereich NOK zuständig?
WSA NOK als eine Unterbehörde des WSV
Welche Durchfahrtszeit kann für eine Kanalpassage angenommen werden?
bei 12 km/h = 8 Std
bei 15 km/h = 6 Std 25 Min
Wo befinden sich die Betriebsstellen des WSA NOK?
Holtenau: Bauhof / Nachrichtentechnik / Außenstelle
Rendsburg: Amtssitz / Bauhof / Außbezirk
Wie ist die Zuständigkeit der Außenbezirke aufgeteilt?
Die GDWS als Mittelbehörde hat die Aufsicht über WSÄ und das WSA-NOK ist Ausführende Behörde.
Welche Aufgaben obligen den Ämtern?
Aus dem Bundeswasserstraßengesetz:
Strompolizeiliche aufgaben (Die Wasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichem Zustand zu halten)
Aus dem Seeaufgabengesetz:
Schiffahrtspolizeiliche aufgaben (Abwehr von Gefahren für Mensch und Umwelt durch Schiffsverkehr / Sicherheit und Leichtigkeit)
Wann und auf welchem Kanal wird der Sammelanruf durchgegeben?
-Westteil: Kanal 02 um 15 und 45
-Ostteil: Kanal 03 um 20´ und 50´
Wie ist der Sammelanruf aufgebaut?
- Hinweise für die Schifffahrt
- Verkehrslage Ostwärts (beginnend mit dem östlichstem Fahrzeug)
- Verkehrslage Westwärts (beginnend mit dem westlichstem Fahrzeug)
- Verkehrslage beinhaltet Fahrzeuge ab VG4 :
- Schiffsname
- BRZ
- Tiefgang
- Letzte Weichendurchgangszeit
- Im Nebel werden alle VG´s ausgesungen
Wie ist die Lotsannahmpflicht gesetzlich geregelt?
- In der ALV (Verordnung über Seelotsreviere und ihre Grenzen Herausgeber Verkehrsministerium) regelt:
- Grenzen der Seelotsreviere /Fahrtstrecken
- Zuständige Aufsichtsbehörde
- Durchführung einer Lotsung
NOK-LV (Revierlotsverordnung Herausgeber GDWS)
- Für Lotsreviere zuständige LB´s und Bezirke
- Lotsenstationen / Versetzpositionen / Lotsenanforderungen (Anlage1)
- Lotsannahmepflicht / Befreieung
- Schiffsgrößenbeschränkung nach Bestallung
Wie ist die Lotsannahmepflicht auf dem NOK geregelt?
§6 NOK LV:
Alle Fahrzeuge sind Lotsannahmepflichtig
§7 NOK LV: Schiffe der WSV sind nicht annahmepflichtig
§8 NOK LV : Schiffe die nicht annahmepflichtig in der KF sind und Liegeplätze im Vorhafen Kiel Holtenau anlaufen + VG1 sind Befreit