Bereisung / Vorprüfung NOK Flashcards
Allgemeine Verkehrsvorschriften für das Revier?
- KVR + VO zur KVR
- SSSO + Bekanntmachungen der GDWS §60
- Anlaufbedingungsverordnung
- Landesverordnungen (HafVO + HSVO)
- Hafenbenutzungsordnung (Kiel,RD,Büdelsdorf für Obereiderhafen,Flensburg, Lübeck)
- Schleusenbetriebsverordnung
- Schleusenbetretungsordnung
- Sperr und Warngebietsverordnung
- Verfügungen und allgemein Verfügungen des WSA
Geltungsbereich der SSSO?
Uneingeschränkt:
Wasserflächen begrenzt durch die Küstenlinie bei mittlerem HW und der Seewärtigen Begrenzung der Binnenwassertraße und einer Linie von 3 sm zur Basislinie
-durchgehend Lateral Betonnte (B11) Fahrwasser im Küstenmeer
- Wasserflächen zwischen den Ufern von angrenzenden Binnengewässern (NOK, Trave)
- NOK: von den Molenköpfen in BRB bis Einfahrtsfeuer in Holtenau inkl. Audorfer,Schirnauer,Borgstedter, Flemhuder See, Achterwehrer Schifffahrtskanal,Gieselaukanal)
-Trave bis NW Kante Eisenbahnhubbrücke mit Pötenitzer Wik und Dassower See
Eingeschränkt:
- auf Wasserflächen zwischen 3sm und 12sm wenn nicht nach B11 betonnt:
- Reeden (B14)
- Wegerecht
- VKZ (Regelung,Information,Unterstützung)
- bestimmte gefährliche Güter
- Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
- § 60 SSSO Ermächtigung der GDWS
- Ordnungswidrigkeiten
Regelungsgehalt und Geltungbereich der Schleusenbetriebsordnung
-Verhalten in der Schleuse
-Vermeidung von Geräuschemissionen
-Ein und Auslaufen
-Betriebszeiten
-zeitgleiche Belegung von Tankern und Pax Schiffe nicht in eine Kammer wenn bestimmte gef. Güter, nicht gleichzeitig an die Mittelmauer
-Brandverhütung
-Anmeldung in den Schleusen
-Grenzen und Benutzung der Yachthäfen
-Betreten der Schleusen
-Betretungsordnung
-Gewerbeausübung
-Verbot des Einbringens gefährlicher Stoffe
-Schadensmeldung und OWI´s
Welche Behörde ist Schifffahrtspolizeilich verantworlich für den NOK? (wo ist die Grenze)
WSA NOK mit Außenbezirken
-Außenbezirk BRB 0-49,5Kkm BRB bis Breiholz
-Außsenbezirk RD 49,5-87 Kkm Breiholz-Landwehr
-Außenbezirk Kiel-Holtenau 87-98,8
Rechtsgrundlage der Schifffahrtspolizei? mit §
internationales Seerechtsübereinkommen -> Seeaufgabengesetz §1 Nr.2:
Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs obliegt dem Bund->Der Bund ist der Herausgeber der SSSO (Bundesverkehrsminister)
->SSSO §55 Aufgaben und Zuständigkeiten der SFPolzbehörde: GDWS ist die behörde und die ihr nachgeordneten WSÄ.
Ausübung von Vollzugsaufgaben übernimmt die WSP
Wie ist der Fachbereich S gegliedert?
Oberbehörde:
BMDV Minister Wissing
Staatssekräterin Susanne Henckel
Dezernat WS Dr. Salomon
WS 24 Gefahrenabwehr/Seelotswesen (Frank Deutscher)
darunter die Mittelbehörde als GDWS (Witte)
Abteilung S Schifffahrt (Erdmann)
Abteilung S2 Seeschifffahrt (Heinrich)
Abteilung S23 Seelotswesen und Tarife (Feldmann) :
- setzen der rechtlichen Rahmenbedingungen
- erlass der Revierlotsverordnung
- Aufsicht über das Seelotswesen
- Auswahl, Prüfung, Ausbildung der Aspiranten
- Erteilung + Entzug der Bestallung
- Untersuchungen von Pflichtverletzungen
- Fachaufsicht des LBV
- Überseelotswesen
- Kanalsteurerwesen
Welche weiteren Organe gibt es bei der Schifffahrtspolizei?
Exekutive Organe:
- Zoll
- Bundespolizei
- Küstenwache
- WSP
- GDWS mit nachgeordneten WSÄ
- Verkehrszentralen ( VKZ Lübeck, Schleusenmeister, Lenkung)
Wer ist berechtigt Bekanntmachungen zur SSSO zu erlassen?
Die GDWS nach §60 der SSSO zur Abwehr von Gefahren gegenüber der Schifffahrt, Sicherheit und Leichtigkeit
Wie verläuft das Fahrwasser von der Kieler Förde?
- Als Hauptfahrwasser von Tonnenpaar 1/2 südlich des Kieler LT´s bis zur Schleuse als Hauptfahrwasser
- zwischen Tonnenpaar 18 Kieil 1 und Tonne 16 /Kiel 2 / Reede als abzweigendes Fahrwasser zum Kieler Hafen bis Tonnenpaar K5 / K6 beim Marinearsenal
Wie ist das Fahrwasser auf dem NOK begrenzt, wie verläuft es?
Der NOK beginnt als Binnenwasserstraße zwischen den Molenköpfen in BRB bei KKM 0.
Die Steuerbordseite des Fahrwassers ist das Südliche Ufer und das Fahrwasser ist begrenzt durch:
Ufer - Ufer
Ufer - Betonnung
Ufer - Kaianlagen
Ufer - Dalben
Dalben - Dalben
Wie sollte man sich verhalten, wenn man feststellt, dass die Crew betrunken ist?
Meldepflicht nachgehen und an dei VKZ oder Lenkung melden.
Zulassung zum befahren des NOK §42 SSSO
- Bekanntgemachte Abmessung einhalten
- Gewährleisten von Stbilität und Manövrierfähigkeit
- Ausreichend beleuchteter Ruderlagenanzeiger
- nichts darf über die Bordwand hinausragen
- keine sonstigen Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
- GDWS hat verfügt, dass nur mit AIS im Kanal gefahren werden darf (außer Sportboote)
zusätzlich für Schleppverbände:
- mind. 4,9kt (9 km/h)
- auf jedem Anhanh min. 2 Fachkundige
Schiffe mit Bestimmten gefährlichen Gütern:
- DG Liste griffbereit
- DG Stauplan griffbereit
Max Abmessungen für den Kanal?
235m x 32,5m x 9,5m nicht Kombinierbar!
max L xB:
235m x 32,5m x 7,0m
max TG:
193m x 20m x 9,5m
max Breite:
160m x 32,5m x 8,9m
Höhe der Brücken über dem NOK?
42m außer alte Levensauer= 41,75m
Wann ist eine Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung nötig?
NOK:
- Wenn maximal zulässigen Abmessungen überschritten sind
- Ladungsüberstände
- Schleppverbände der VG 6
KF/FL/Distanz/Lübeck:
- wenn bekanntgemacht Abmessung überschritten (AGF/AGS)
Verkehrsgruppen auf dem NOK?
Wie ist die Kanalsteurerannahmepflicht geregelt?
Schiffe die bekanntgemachte Abmessungen überschreiten müssen einen oder 2 Kanalsteuerer annehmen:
Weststrecke:
100m / 120m
16,5m / 14,5m
TG 6,1m
Oststrecke:
100m / 115m
15,5m / 14,0m
TG 6,1
Einmann Schiffe bis:
100m / 120m
19m / 17m
Max TG 7,0m
Tanker bis VG 4 und andere bis VG5
Zweimannschiffe:
Tanker VG5 alle VG6
keine Steurer:
BRB bis KKm 6
Holtenau bis Schwartenbek
-Kriegsschiffe und Schiffe des Öffentlichen Dienstes
Lotsannahmepflichten und Befreiungen?!
Sichtzeichen Freifahrer und Lotsbesetzte Fhzg.?
Gruppe 4 als Freifahrer auch Zylinder!
Sichtzeichen für besonders gefährliche Fahrzeuge auf dem NOK
Flagge B , und nachts ein rotes Rundumlicht