Foliensatz 5 Flashcards

1
Q

absolute Immunität

A

= Bundesversammlung, Bundesrat und -kanzler können für Äusserungen (mündlich, schriftlich Abstimmen) in den Räten überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen werden > soll Funktionieren des Parlaments sichern, freie
Meinungsäusserung schützen

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2
Q

relative Immunität

A

= strafbare Handlungen von Mitgliedern der Bundesbehörden, die sich unmittelbar auf amtliche Tätigkeit beziehen, können nur mit Ermächtigung zur Strafverfolgung der zuständigen Kommissionen beider Räte verfolgt werden (Gesuch zur Aufhebung der relativen Immunität muss genehmigt werden) zB. Amtsgeheimnisverletzung

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3
Q

Sessionsteilnahmegarantie

A

= bei Verbrechen oder Vergehen der BV, die in keinem unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer amtlichen Stellung oder Tätigkeit stehen, darf keine Strafverfolgung während einer Parlamentssession eingeleitet werden, ausser betroffene Person stimmt schriftlich zu/Ermächtigung der Kommission des betroffenen Rates > nur
durch eine Kammer zu entscheiden

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4
Q

Parlamentarische Initiative (Art. 160 Abs.1 BV):

A

Entwurf zu einem Erlass der Bversammlung wird vorgeschlagen, kann nicht ergriffen werden, wenn Antrag möglich wäre. Instrument der parlamentarischen Selbstgesetzgebung > richtet sich unmittelbar an Parlament, Abgeordnete können Zuständigkeiten selbst wahrnehmen ohne Bundesrat. Wird gebraucht bei Rechtsetzungsvorhaben im Parlamentsrecht, bei einfachem Rechtsetzungsvorhaben ausserhalb des Parlamentsrechts (einzelne wenige Art. Werden geändert) und wenn der Bundesrat eine Motion vom Parlament nicht ausführt (wirkt als
Ersatzinstrument, politischer Wille auch gegen Bundesrat durchzusetzen)

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5
Q

Anträge (Art. 160 Abs.2 BV):

A

Begehren, über einen hängigen Beratungsgegenstand in einer bestimmten Weise zu verhandeln oder in einem bestimmten Sinn zu beschliessen, zB. über Wortlaut, Dringlichkeitsklausel, Annahme oder Verwerfung, Verfahren (Ordnungsantrag) Sie können von jedem Mitglied an den Rat/die Kommission gestellt werden > wichtiges
Mittel, damit die Abgeordneten auf den Erlass Einfluss nehmen können

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6
Q

Aufträge an den Bundesrat (Parlamentarische Vorstösse, Art. 171 BV):

A

Aufträge für den Bundesrat von Kommissionen, Fraktionen oder Ratsmitgliedern, verpflichten den Bundesrat zu bestimmten Handlungen > Parlament kann auf den Bundesrat einwirken. Die Motion ist die stärkste, Antrag die schwächste Form des Vorstosses.

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7
Q

Motionen:

A

Damit wird der Bundesrat beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder Massnahmen zu treffen (muss vom Initiativrecht nach Art. 181 BV Gebrauch machen) unechte Motion > Massnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesrats liegen. Bundesrat nimmt bis zur nächsten Session Stellung, stellt Antrag auf Annahme/Ablehnung der Motion > stimmen beide Räte zu, wird
Motion gutgeheissen

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8
Q

Postulate:

A

Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei, muss bis zur nächsten Session Stellung zum Postulat nehmen und annehmen/ablehnen
> nur der Rat, dem Postulat angehört, muss zustimmen

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9
Q

Interpellationen und Anfragen:

A

Bundesrat gibt Auskunft über Angelegenheiten des Bundes >reine Fraginstrumente, Bundesrat verfasst Antwort bis zur nächsten Session

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