Finanzmanagement von privaten und Publikumsgesellschaften Flashcards
(20 cards)
Definition Privatgesellschaft
- Mehrheitlich im Privatbesitz (Familienunternehmen)
- Unternehmer ist Eigenkapitalgeber, Führungskraft und Risikoträger zugleich
- Von der Persönlichkeit des Besitzers geprägt
- Begrenzter Formalisierungsgrad
- Verschwiegenheit nach Aussen
- Nachfolgeproblematik (Führung, Aktionariat)
- Tendentiell kein regelmässiger Aktienhandel (nicht börsenkotiert)
- Rechnungslegung nach OR
- Tendentiell KMU (< 250 MA)
Börenkotierung
Börsennotierung
Listing (engl.)
Aufnahme eines Wertpapiers in den Handel an einer Börse.
Die Aktien eines börsenkotierten Unternehmens sind somit frei handelbar.
KMU
- Kleine und mittlere Unternehmen
- max. 250 MA, max. 50 Mio CHF Umsatz
- über 99% aller CH Unternehmen sind KMU, beschäftigen 67% der CH Arbeitnehmer
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Namensaktien und Inhaberaktien
- Namensaktien: der Besitzer der Aktie ist namentlich registriert und der Gesellschaft bekannt
- Inhaberaktien: der Besitzer der Aktie ist nur der handelnden Bank bekannt und bleibt gegenüber der Gesellschaft unbekannt.
Vinkulierung von Namensaktien
Namensaktien werden vinkuliert, d.h. an den Besitzer gebunden, und können nur eingeschränkt gehandelt werden.
Vinkulierung unterliegt klaren Bestimmungen.
Schutzmassnahme im Sinne des bestehenden Aktionariats
Einheiten der Finanzabteilung von Privatgesellschaften
- Finanzbuchhaltung: Ermittlung und Spiegelung der finanziellen Lage einer Unternehmung für die externe Kommunikation
- Betriebsbuchhaltung: Überwachung und Navigation der betrieblichen Vorgänge
- Bewirtschaftung der flüssigen Mittel
Wichtigste Bestimmungen
des neuen Rechnungslegungsgesetz (nRLG)
seit 1.1.2015
- Buchführungspflicht
- alle juristischen Personen (GmbH, AG, …)
- Personengesellschaften ab 500t CHF Umsatz
- Mindestgliederung der der Jahresrechnung (Bilanz / Erfolgsrechnung / Jahresbericht)
- Rechnungslegung für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen
- 2 von 3 Kriterien: 20/40/250 (20 Mio Bilanzsumme / 40 Mio Jahresumsatz / 250 MA)
- Zusätzlich in Jahresrechnung: Geldflussrechnung + Lagebreicht
- Rechnungslegungsstandards: Swiss GAAP / IFRS / US GAAP FER
- Konzernrechnungspflicht für wirtschaftl. bedeutende Unternehmen
- 2 von 3 Kriterien: 20/40/250 (20 Mio Bilanzsumme / 40 Mio Jahresumsatz / 250 MA)
- Keine separate Jahresrechnung bei Minderheitsbesitz (< 20%)
Arten der Unterbilanz, Definition und Folgen für die Unternehmung
Grundsätzlich: eine Unterbilanz ist eine auf Grund von bisher nicht getilgtem Verlustvortrag (VV) kränkelnde (resp. kranke) Bilanz
- unechte Unterbilanz: VV wird durch stille Reserven aufgelöst
- Unterbilanz ohne gesetzl. Folgen: VV < 50% des EK
- Unterbilanz mit gesetzl. Folgen: VV > 50% EK // 2 Planbilanzen (Opt. Fortführung / Opt. Liquidation) sind zu erstellen, ist eine Bilanz nicht überschuldet resp. gesund, sind der GV Massnahmen vorzulegen
- Überschuldung: VV > EK / Bilanz ist beim Konkursrichter zu deponieren
Definition und Charakteristika von Publikumsgesellschaften
- Das Unternehmen hat eine Vielzahl von Kapitalgebern
- durch Börsenkotierung
- mittels Obligationsanleihen
- Kapitalgeber sind i.d.R. nicht Führungskräfte
- keine familiäre Abhängigkeiten
- Gewinnfokussierung
- Hoher Formalisierungsgrad
- Ausführliche Berichterstattung
Gründe für eine Börsenkotierung
- Unternehmenssicht
- Kapitalbeschaffung (Finanzierung strategischer Vorhaben, Liquiditätssicherung, Schuldenabbau)
- Image, Bekanntheitsgrad
- Aktionariatssicht
- Verteilung des Unternehmerrisikos
- Umschichtung im Aktionariat
- Aktienaufwertung
Kotierungsverfahren
IPO (Initial Public Offering)
Phase 1: Zulassungsverfahren
> Unternehmen reicht Gesuch an die Börse ein
> Regulatory Board der Börse stimmt zu
Phase 2: Book Building
> Veröffentlichung vorläufiger Prospekt und Preisspanne
> Preisfesetzung
> Veröffentlichung finaler Prospekt und Preisspanne und Ausgabepreis
Kick Off: Kotierung
Phase 3: freier Handel
Börse
Stock Exchange
- Handelsplatz für Aktien ( stocks / shares) Obligationen (bonds) und andere Wertschriften
- Weltweit grösste Börsen
- NY Stock Exchange
- NASDAQ
- London Stock Exchange Group
- Grösste Schweizer Börse
- SIX Swiss Exchange (Zürich)
Börsenindices
(Stock Market Indeces)
Blue Chip Index
- Wertmessungsindikator für das Börsengeschäft an einer bestimmten Börse.
- Blue Chip Börsenindex: Index von grosser Tragweite und Verlässlichkeit, da er bedeutende und wirtschaftlich stabile Unternehmungen indexiert
SMI (Swiss Market Index)
SPI (Swiss Performance Index)
- SMI
- Blue Chip Index der SIX Swiss Exchange
- fasst die 20 liquidesten Titel des SPI (Top 6: Novartis > Nestlé > Roche > UBS > ABB > Zurich)
- SPI
- umfasst praktisch alle kortierten Schweizer Aktienunternehmen
Konzern und Holding
- ein klassischer Konzern wird gebildet aus einem Mutterunternehmen (Stammhaus) und einem oder mehreren abhängigen Tochterunternehmen.
- Das Mutterunternehmen hat seine eigenen Operations, und übernimmt das Konzernmanagement zweitrangig
- In einem Konzern mit Holding-Struktur übernimmt die Holding die Konzernleitung als Hauptaufgabe, ohne eigenes operatives Geschäft
- Gemischte Holding Struktur: verschiedene Formen der rechtlichen Beziehung Holding - Tochterunternehmen (gewachsen)
- Reine Holding Struktur: konzernweit klar strukturiert (organisiert)
- Bsp. Alphabet Inc.
Konsolidierung
- finanzielle Zusammenfassung mehrerer Unternehmen, zur Beseitigung interner Geschäftstransfers
- Konsolidierungspflicht
- Gesellschaften von wirtschaftlicher Bedeutung (20/40/250 Regel)
- Gesellschaften mit Obligationsanleihen
- Börsenkotierte Konzerne
- 20% der Gesellschafter verlangen Konsolidierung (Minderheitenschutz)
- Unternehmensbewertung
Konsolidierungsvorgänge
- Kapitalkonsolidierung (Beteiligungen)
- Konsolidierung der operativen Geschäftsvorgänge
- Verrechnung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten
- Verrechnung von gegenseitigem Aufwand und Erfolg
- Elimination von Scheingewinnen (zB. durch Warenlager)
- Rückführung von Dividenden-Zahlungen in die Reserven
Grad der Konsolidierung
- Vollkonsolidierungn (Beteiligung > 50%)
- Quotenkonsolidierung (Beteiligung 50%, JV)
- Equity Konsolidierung (Beteiligung 20 - 50%, assoziierte Gesellschaften)
- Keine Konsolidierung (
Zielsetzungen Corporate Governance
- Verhaltenskodex für die Unternehmungsführung
- erhöhte Haftung und Verantwortung der Unternehmensführung
- Kontrollausweitung (interne / externe Revision)
- Erhöhte Anforderung an Quartals und Jahresabschlüsse
- Stakeholder-Komunikation
- Interessen aller Stakeholders berücksichtigen
- Sicherstellung der fairen Werteverteilung
- Sicherstellung eines langfristig funktionierenden Wirtschafts- und Gesellschaftssystems
gesetzl. Grundlagen der Corporate Governance in der Schweiz
- BEHG: Bundesgesetz die Börsen und Effektenhandel
- Swiss Code for Best Practice of Corp Gov (economiesuisse)
- Vergütungs-Verordnung (VegüV)
- Internationale Richtlinien
- SOX (Sarbanes-Oxley Act)
- OECD Principles of Corp Gov
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