Familien-/Erbrecht Flashcards
1
Q
Grobe Unbilligkeit (§ 1381 Abs. 2 BGB) (Einrede; rechtshemmende Einwendung)
A
v.a. i.R.v. Anspruch auf Zugewinnausgleich, wenn Ehepartner, der geringeren Gewinn erzielt hat, längere Zeit hindurch wirtschaftliche Verpflichtungen aus Eheverhältnis schuldhaft nicht erfüllt.
wenn Gewährung des Ausgleichsanspruchs dem Gerechtigkeitsempfinden nicht nur vorübergehend in unerträglicher Weise widersprechen würde