Erfolg (die wichtigsten Tatbestände) Flashcards
Wann ist i.V.m § 212 I StGB (Totschlag) ein Erfolg gegeben?
Beim Tod einer anderen Person.
Wann ist i.V.m § 223 I StGB (Körperverletzung) ein Erfolg gegeben?
Bei der körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person.
Wann ist i.V.m § 303 I StGB (Sachbeschädigung) ein Erfolg gegeben?
Bei der Beschädigung oder dem Zerstören einer fremden Sache.
Körperliche Misshandlung § 223 I Alt. 1 StGB
Eine körperliche Misshandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung, durch dass das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Gesundheitsschädigung § 223 I Alt. 2 StGB
Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand abweichenden, pathologischen Zustandes.
Beschädigen § 303 I Alt. 1 StGB
Beschädigen meint die erhebliche und nachteilige Veränderung der Sachsubstanz oder der Gebrauchtstauglichkeit.
Zerstören § 223 I Alt. 2 StGB
Zerstören meint die Vernichtung der Dachsubstanz oder die Hervorrufung der Gebrauchsuntauglichkeit.
Fremd
Eine Sache ist fremd, wenn diese verkehrsfähig ist und nicht im Alleineigentum des Täters oder herrenlos ist.
Sache
körperliche (bewegliche) Gegenstände §90 BGB
+ Tiere, § 90a BGB