DSGVO Flashcards
1
Q
Unterscheidung der Datentypen
A
Personenbezogene Daten
- Können einer Person eindeutig zugeordnet werden
- z.B. Name, Telefonnummer, Augenfarbe, Geburtsdatum
Pseudo-anonymisierte Daten
- Zuordnung nur Teilweise möglich
- z.B. im Krankenhaus: Patient 1 mit Diagnose X, Patient 1: Annika in anderer Tabelle
- wird die Tabelle mit Zuordnung vernichtet handelt es sich um anonymisierte Daten
Anonymisierte Daten
- Daten können keiner Person zugeordnet werden
- Auswertung Nutzung Website
2
Q
Relevanz & Ziel Datenschutz
A
- Der einzelne soll davor bewahrt werden, dass er durch den umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt wird
- Es sollen primär Menschen geschützt werden und nicht die Daten
- Ziel: Menschen vor Persönlichkeitseingriffen schützen, duch den Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten
3
Q
Herausforderung Datenschutz
A
- Gefahr von ungleicher Auslegung innerhalb der unterschiedlichen Länder
- Mangelnde Umsetzungshilfen der Aufsichtsbehörden
- Mangel an qualifizierten Mitarbeitern (innerhalb der Unternehmen)
- Zu viele Änderungen und Anpassungen
4
Q
Definition DSGVO
A
- Datenschutzgrundverordnung
- Relen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Behörden und ereine, die innerhalb der EU einen Sitz haben
- findet nur auf personenbezogene Daten Anwendung
- DSGVO legt Unternehmen neue Pflichten auf, die den Datenschutz gewährleisten sollen
- Die Daten und Feiheiten jedes einzelnen sollen besser geschützt werden
- Europäische DSGVO nicht das einzige Gesetz, wird jedoch neben weiteren Vorgaben als Muttergesetz angesehen
- z.B. im Bereich der Medien
5
Q
Relevanz DSGVO
A
- Internet ist kein rechtsfreier Raum, doch besonders im Datenschutz war es bislang schwer Verstöße zu ahnden
- durch den einheitlichen Rechtsrahmen gibt es bessere Möglichkeiten gegen Datenmissbrauch vorzugehen
- EU-Weit erhalten die Nutzenden von digitalen Diensten neue und stärkere Rechte ggü. denjenigen, die ihre Daten verarbeiten
- Nutzer sollen besser informiert werden und müssen noch deutlicher nach ihrer Einwilligung gefragt werden, wenn personenbezogene Daten erarbeitet werden
- soll Internetwirtschaft schützen und EU-weite Rechtssicherheit bei der Verarbeitung und Verwertung der Daten von EU-Bürgern geben
- Nutzer sollen grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten bestimmen können
- Menschen verhalten sich anders wenn sie beobachtet werden
- je stärker man beobachtet wird, desto stärker passt man sich an
- genau dies soll durch die DSGVO verhindert werden
6
Q
DSGVO Grundsätze
A
- Verarbeitung nach Treue und Glauben und Transparenz
- Zweckbindung
- Speicherabgrenzung
- Datenminimierung
- Integrität und Vertrauchlichkeit
- Richtigkeit
- Grundsatz der Rechenschaftspflicht
7
Q
DSGVO Grundsätze
Verarbeitung nach Treue und Glauben und Transparenz
A
- Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten
- Kann nur erlaubt werden, entweder durch ein Gesetz oder durch die Einwillung der Person zur Datenverarbeitung
8
Q
DSGVO Grundsätze
Zweckbindung
A
- Man muss als verantwortlicher vor der Erhebnung der personenbezogenen Daten den Zweck definieren und niederschreiben
- Der Zweck darf nach der Erhebung nicht mehr verändert werden
9
Q
DSGVO Grundsätze
Speicherabgrenzung
A
- ur Datenerhebnungszeit muss festgelegt sein, wann diese wieder gelöscht werden
- Löschung erfolgt eig. dann, wenn der Zweck erfüllt ist
- Ausnahme: Gesetzliche Aufbewahrungsplichtregelung (6-10 Jahre, z.B. im Steuerrecht)
- Solange es gesetzliche Aufbewahrunspflichtenregelungen nicht gibt, gilt die DSGVO
10
Q
DSGVO Grundsätze
Datenminimierung
A
- Welche Daten werden für welchen Zweck benötigt?
- Situationsabhängig, welche Daten tatsächlich zweckmäßig sind
- Differenzierung z.B. im Offline/Online-Kauf:
- im Offline Kauf ist nur Preis und Zahlung für Kaufvertrag relevant
- beim Online-Kauf jedoch auch die Adresse für den Versand
11
Q
DSGVO Grundsätze
Integrität und Vertraulichkeit
A
- Angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Datensicherheit
- z.B. durch Verschlüsselungsmechanismen
12
Q
DSGVO Grundsätze
Richtigkeit
A
- Personen haben das Recht darauf, dass Ihre Daten richtig und aktuell sind
- Z.B. Schufa Schulden, die man gar nicht mehr hat
13
Q
DSGVO Grundsätze
Grundsatz der Rechenschaftspflicht
A
- Übergreifende/Übergeordnete Verpflichtung
- Einhaltung der DSGVO zu jeder Zeit
- Beweise, dass sie eingehalten wird
- Grund für umfangreiche Datenschutzorganisation
14
Q
Definition Betroffenenrechte
A
- Recht jedes Einzelnen gegenüber denjenigen, die für die Verarbeitung der Daten verantwortlich sind
- allen Rechten muss nur auf Anfrage nachgekommen werden, bis auf das Betroffenrecht Information, hier besteht Bringschuld des Verantwortlichen
- Auskunft
- Widerspruch
- Berichtigung
- Datenübertragbarkeit
- Löschung/Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Information
15
Q
Betroffenenrechte
Auskunft
A
- Nutzer hat das Recht auf Auskunft
- z.B. bei Facebook nachfragen, welche Daten sie eigentlich gespeichert haben