Definition und Merkmale des Arbeitvertrags Flashcards
1
Q
Definiton: Arbeitsvertrag
A
Unterart des in §611 BGB geregelten Dienstvertrags.
2
Q
Definition: Dienstvertrag
A
§ 611 BGB - Begründung einer Pflicht zum tätig werden.
3
Q
Definition: Werkvertrag
A
§ 631 BGB - Pflicht zum Herbeiführen eines Erfolgs.
4
Q
Wer sind die handelnde Parteien beim Arbeitsvertrag?
A
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer-ähnliche Personen
- Betriebsrat
5
Q
Definition: Arbeitnehmer
A
- Definition in § 611a BGB
- “Persönliche Abhängigkeit” ergibt sich aus der Weisungsgebundenheit.
- Unterteilung in Arbeiter und Angestellter, doch dies ist heutzutage weniger relevant.
6
Q
Definition: Arbeitgeber
A
- Vertragspartner des AN
2. Juristische oder natürliche Person
7
Q
Definition: Arbeitnehmer-ähnliche Personen
A
- Grundsätzlich keine Anwendung des AR auf Selbständige.
- Ausnahme: außer er arbeitet im wesentlichen nur für eine AG und das daraus entstehende Entgelt ist seine Existenzgrundlage.
8
Q
Definition: Betriebsrat
A
- Gewähltes, kollegiales Schutzorgan des AN.
2. Aufgabe: die Vertretung der Interessen des AN.
9
Q
Wer sind die Parteien in einem Tarifvertrag?
A
§ 2 TVG