Allgemeine Ausführung Flashcards
Was ist der Zweck des Arbeitsrechts?
- Schutz des AN, der in der Regel schwächer ist als der AG.
2. Einschränkung des Prinzips der Vertragsfreiheit zum zugunsten des AN.
Was ist das Individualarbeitsrecht?
- Arbeitsvertragsrecht
2. Regelt das Arbeitsverhältnis zwischen AN und AG
Was ist das Kollektivarbeitsrecht?
Recht der Arbeitsverbände
Was ist ein Beispiel des Supranationalem Rechts?
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Was ist ein Beispiel des internationalem Rechts?
EU-Recht
Was ist ein Tarifvertrag?
Vertrag, zwischen Gewerkschaft und AG-verband oder AG.
Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Vertrag, zwischen Betriebsrat und AG geschlossen.
Was für Prinzipien gelten im Arbeitsrecht?
- Rangprinzip
- Güntigkeitsprinzip
- Spezialitätsprinzip
Was ist das Rangprinzip?
Höherrangiges Recht geht grundsätzlich rangniedrigerem Recht vor.
Was ist das Günstigkeitsprinzip?
- Es kann eine Ausnahme von dem Rangprinzip zugunsten des AN geben.
- Für Tarifverträge ist dies explizit in § 4 Abs. 3 TVG geregelt.
- Gilt nicht immer
- bei zwingendem Gesetzt ist eine Abweichung nicht möglich.
- bei dispositiven Gesetzen ist Abweichung nur möglich, wenn dies im AV festgelegt ist.
- was im Tarifvertrag steht, kann nicht durch Betriebsvertrag geändert werden, außer der Tarifvertrag lässt solch Änderungen explizit zu (§ 77 Abs 3 S. 1 BetrVG).
Was ist das Spezialitätsprinzip?
Gibt es Konkurrenzen auf der gleichen Rangstufe, geht die speziellere Regel vor.
Was ist die Rangfolge der Rechtsquellen im Arbeitsrecht
- Supranationales und internationales Recht
- Grundgesetz
- Gesetz (soweit zwingend)
- Rechtsverordnung
- Tarifvertrag (soweit zwingend)
- Betriebsvereinbarung (soweit zwingend)
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag (soweit dispositiv)
- Betreibsvertrag (soweit dispositiv)
- Gesetz (soweit dispositiv)
Das Kollektivrecht regelt das Verhältnis zwischen welchen Partien?
Regelt das Verhältnis, zwischen:
1.
a. Betrieblichen Schutzvertretungen des AN (Betreibsrate, AN-Vertreter in den Betriebsorganen)
b. Überbetriebliche Schutzkollektiven (Gewerkschaften)
UND
- AG und deren Zusammenschlüsse in AG-Verbände
Aus was für Teilen besteht der Tarifvertrag
Besteht aus einen normativen Teil (Rechtsnormen, die Inhalt, Abschluss, Beendigung usw. bestimmen) und einen schuldrechtlichen Teil (Rechte und Pflichten).