BtMG 4 Überwachung Flashcards
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Q
§19 durchführende Behörde
A
Karteikarte: Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs (§ 19 BtMG)
-
Überwachende Behörden:
- ** (BfArM)**:
- Überwacht BTM Verkehr und Herstellung ausgenommener Zubereitungen.
- Zuständig für:
- Anfertigung und Ausgabe amtlicher Formblätter zur BtM-Verschreibung.
- Bereitstellung elektronischer Verschreibungsverfahren.
- Auswertung von Verschreibungen.
-
Zuständige Behörden der Länder:
- Überwachen BtM-Verkehr bei:
- Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten.
-pU (bei Diamorphin-Abgabe). - Apotheken, Krankenhäusern, Tierkliniken.
- Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten.
- Überwachen Einhaltung der Mindeststandards (§ 10a Abs. 2, § 10b Abs. 2).
- Befugnisse geregelt in §§ 22 und 24 BtMG.
- Überwachen BtM-Verkehr bei:
- ** (BfArM)**: