BtMG 2 Erlaubnis Und Erlaubnisverfahren Flashcards
§3 Erlaubnis zum Verkehr mit BTM
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt Erlaubnis
- BTM anbauen, herstellen, Handeltreiben, einführen, ausführen, abgeben, in Verkehr bringen.
- Ausgenommene Zubereitungen herstellen.
§4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
Eine Erlaubnis §3 bedarf es nicht, wer als
Apotheke
- BtM der Anlage II oder III erwirbt oder herstellt
- BtM der Anlage III aufgrund ärztlicher Verschreibung abgibt
- BtM der Anlage II oder III an Inhaber einer Erlaubnis zurückgibt oder an Nachfolger im Betrieb
der Apotheke abgibt
- BtM der Anlagen I, II, oder III zur Untersuchung oder Vernichtung entgegennimmt
- Opioide der Anlage III als FAM in transdermaler oder transmucosaler Form an eine andere
Apotheke( nicht Filiale)für einen ambulant zu versorgenden (eingeschriebenen) Palliativ-Patienten abgibt
BTM Verkehr, der Apotheke ist beim BfArM anzeigepflichtig
Patient
- BTM der Anlage III nach Verschreibung erwirbt
§10 a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsum Räumen
- erteilt durch zuständige oberste Landesbehörde(Regierungspräsidium Darmstadt)
- Landesregierungen werden ermächtigt, durch Landes Verordnungen zu regeln
z.B.:
-Ausstattung der Räumlichkeiten
- Notfall Versorgung
- Medizinische Beratung
- Ausstiegsangebote
- Dokumentation
- Sicherheit und Kontrolle beim Verbrauch von BTM
- Zuverlässiges Personal
Nicht durch Bundesopiumstelle