BtMG 3 Pflichten Im BetäubungsmittelVerkehr Flashcards
§11 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Einfuhr und Ausfuhr:
- Erlaubnis nach § 3 BtMG
- Genehmigung vom BfArM erforderlich
Durchfuhr:
- Nur unter zollamtlicher Überwachung möglich
§12 Abgabe und Erwerb
Karteikarte: Abgabe und Erwerb (§ 12 BtMG)
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Abgabe von BtM:
- Nur an Personen mit Erlaubnis nach § 3.
- Apotheken und tierärztliche Hausapotheken.
- Bestimmte Behörden und Einrichtungen.
(erteilt von BOPS)
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Meldepflicht:
- Der Abgebende muss jede Abgabe an das BfArM melden (Abgabe-Belegverfahren).
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Ausnahmen:
- Abgabe von BtM durch Apotheken aufgrund einer BtM-Verschreibung (z.B. für Patienten und Arztbedarf).
- Abgabe in tierärztlichen Hausapotheken für zu behandelnde Tiere.
—> keine Erlaubnis nötig
Ermächtigungsparagraph:
- Ermächtigung zum Erlass einer BtMBinHV (Binnenhandelsverordnung).
§13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
Karteikarte: Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung (§ 13 Abs. 1 BtMG)
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Verschreibung:
- Anlage III-BtM: Nur Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte dürfen verschreiben.
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Abgabe:
- Nur in Apotheken und nur gegen Vorlage einer BtM-Verschreibung.
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Einschränkungen für BtM der Anlagen I und II:
- Diese dürfen nicht verschrieben, nicht verabreicht und nicht zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden.
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Spezialfall Diamorphin (Heroin):
- Nur durch pU (persönlich Verantwortliche) an anerkannte Einrichtungen gegen Vorlage der Verschreibung abzugeben.
Ermächtigungsparagraph:
- Ermächtigung zum Erlass einer BtMVV (Verschreibungsverordnung).
ABS 1a
Karteikarte: Direktabgabe von Arzt an Patient (§ 13 Abs. 1a BtMG)
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Erlaubnis für Ärzte:
- Ärzte dürfen BtM als Fertigarzneimittel (FAM) an ambulant versorgte Palliativpatienten (PP) direkt überlassen.
- Zweck: Nur zur Überbrückung von Versorgungslücken.
- Menge: Maximal Dreitagesbedarf.
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Aufklärungspflicht:
- Schriftliche Aufklärung des Patienten über die Anwendung.
- Angabe von Einzeldosis (ED) und Tagesdosis (TD).
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Voraussetzungen:
- Vorherige Kontaktaufnahme mit einer dienstbereiten Apotheke.
- BtM ist in der Apotheke nicht vorrätig oder nicht beschaffbar.
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Dokumentation:
- Kontaktaufnahme mit der Apotheke und beim Arzt dokumentieren.
- Dokumente für 3 Jahre aufbewahren.
(Arzt muss für Eigenbedarf ein BTM Rezept schreiben/ist das Arzneimittel vorrätig oder in angemessener Zeit beschaffbar: nur über die Apotheke, keine Abgabe durch den Arzt)
§15 Sicherungsmaßnahmen
BTM sind gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern
Gemäß Richtlinien des BfArM
(Tresor/kommissionierer je nach Landesbehörde)
§16 Vernichtung
- im Gegenwart von zwei Zeugen
- Wiedergewinnung muss ausgeschlossen sein
- Protokoll mit allen Unterschriften (drei Jahre aufbewahren)
Zeugen müssen zuverlässig sein, müssen aber nicht zum Apothekenpersonal gehören
§17. Aufzeichnungen.
Karteikarte: Aufzeichnungspflichten für Erlaubnisinhaber (§ 17 BtMG)
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Pflicht zur Aufzeichnung:
- Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 BtMG müssen getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel Aufzeichnungen über jeden Zugang und Abgang führen.
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Aufzeichnungen müssen enthalten:
- Datum des Zugangs oder Abgangs.
- Name oder Firma und Anschrift des Lieferers, Empfängers oder die sonstige Herkunft/Verbleib.
- Menge des zugegangenen oder abgegangenen Betäubungsmittels und der Bestand.
- Anbau: Anbaufläche (Lage und Größe) und Datum der Aussaat.
- Herstellung: Angaben zu eingesetzten oder hergestellten Betäubungsmitteln, nicht unter das Gesetz fallenden Stoffen, oder ausgenommenen Zubereitungen (Art und Menge).
- Abgabe von ausgenommenen Zubereitungen durch den Hersteller: Name oder Firma und Anschrift des Empfängers.
Drei Jahre aufbewahren