BtMBinHV Betäubungsmittel-BinnenHandelsverordnung Flashcards

1
Q

Was regelt die BtMBinHV

A
  • zuständiger Minister kann Verordnungen verfassen, um Handeln mit BTM zu regeln
  • Regelung des Handels mit BTM in Deutschland

ist eine Verordnung zum §12 Abgabe und Erwerb im BtMG

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2
Q

Abgabe Beleg/Bestellung von BTM

A

Abgabe Beleg
- ist ein Formblatt, vom Großhandel bereitgehalten
- Für Lieferung notwendig
- Dokumentations-Mittel

Abgabebeleg besteht aus vier Teilen
1. Abgabemeldung
( an BfArM durch Abgebenden)
2. Empfangsbestätigung
( für den Empfänger des BTM und muss zurück an den Lieferanten)
3. Lieferschein
(Zur Dokumentation der Lieferung durch Empfänger)
4. Lieferschein-Doppel
( ist vom abgebenden bis zum Erhalt der Empfangsbestätigung aufzubewahren, dem BfArM innerhalb einer Woche übermitteln, Wenn die Empfangsbestätigung wiederkommt,)

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3
Q

Angaben auf dem AbgabeBeleg

A

Auf allen Teilen muss stehen:

  1. BTM Nummer, Name oder Firma, und Anschrift des abgebenden
  2. Das selbe wie oben für den Erwerber.
  3. Für jedes abgegebene BTM
    - PZN
    - Anzahl Packung Einheiten
    - Bezeichnung des BTM
    Abgeteilte Zubereitungen: Darreichungsform, Gewicht
    des reinen Stoffes in Milligramm je abgeteilte Form
     Nicht abgeteilte Zubereitungen: Darreichungsform, 
     Gewicht des enthaltenen reinen Stoffes je Packung 
     Einheit
    
    Ruhe, Unger einigte, nicht abgeteilte BTM gleich Gewicht 
    vom 100 Satz des reinen Stoffes
  4. Abgabedatum
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4
Q

Workflow für den Empfang von Betäubungsmitteln in der Apotheke

A
  1. Abgabemeldung:
    • Pharmazeutischer Großhandel sendet Abgabemeldung an das BfArM.
    • Lieferscheindoppel wird beim Großhandel aufbewahrt.
  2. Lieferung:
    • Betäubungsmittel wird mit normaler Arzneimittellieferung in die Apotheke geliefert (keine Nachtlieferung).
    • Lieferschein und Empfangsbestätigung liegen bei.
  3. Empfangsbestätigung:
    • Apotheker oder beauftragte Person (z.B. PTA oder PKA) vergleicht und unterschreibt Empfangsbestätigung.
    • Empfangsbestätigung wird dem Fahrer mitgegeben oder schnellstmöglich an den Großhandel zurückgeschickt.
  4. Dokumentation:
    • Apotheke bewahrt den Lieferschein drei Jahre auf.
    • Jedes BtM wird in die Betäubungsmitteldokumentation aufgenommen.
  5. Nachkontrolle:
    • Großhandel sendet Lieferscheindoppel an das BfArM, wenn Abweichungen festgestellt wurden.
    • Andernfalls wird das Lieferscheindoppel vernichtet.
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