BtM Recht Neuerungen Und Verordnungen Flashcards
1
Q
BtM Recht - Verordnungen zum BtMG
A
Zum BtM Gesetz 4 Verordnungen gelassen (1982)
-
Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV):
- Regelt Import, Export und Durchfuhr von Betäubungsmitteln.
-
Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV):
- Regelt den BtM-Verkehr innerhalb Deutschlands.
- Wichtig für den Erwerb von BtM durch Apotheken (siehe Kap. 6.2).
-
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von BtM (BtMVV):
- Regelt BtM-Verschreibung durch Ärzte.
- Abgabeverfahren in Apotheken.
- Dokumentation des BtM-Verkehrs (siehe Kap. 6.3).
-
Betäubungsmittelkostenverordnung (BtMKostV):
- Regelt Gebühren für Amtshandlungen der zuständigen Behörden.
2
Q
08.04.2023 Änderung in BMVV
A
- Änderung beschlossen: Aufhebung der Höchstverschreibungsmengen für Betäubungsmittel
- Inkrafttreten: 8. April
- Bundesrat zustimmend: Keine zusätzliche Sicherheit durch Höchstverschreibungsmengen, nur Bürokratieaufwand
- Pflichtangabe »A«: Auf BtM-Rezepten bei Überschreiten der Höchstgrenzen entfällt
- Begründung: Keine Hinweise auf Missbrauch oder unangemessene Therapie in Deutschland
- Überwachung: Zwei Jahre nach Inkrafttreten soll die Bundesregierung Bericht über Verordnungszahlen und Abgabemengen erstatten
- Sonderregelungen: Coronabedingte Sonderregelungen für Substitutionstherapie von Opioidabhängigen werden dauerhaft fortgeführt
3
Q
A und Z auf Rez
A
15.03.2023
- Aufhebung der Höchstverschreibungsmenge: Bisherige Begrenzung für bestimmte Betäubungsmittel der Anlage III des BtMG entfällt.
-
Kennzeichnung der BtM-Rezepte:
- Buchstabe „A“ zur Kennzeichnung entfällt.
- Buchstabe „Z“ zur Rezept-Kennzeichnung entfällt.
- Alle Take-home-Verschreibungen jetzt einheitlich mit „ST“ zu kennzeichnen.
-
Erweiterung der Reichdauer:
- Ausnahmsweise Verschreibungen zur Kontinuität der Substitutionsbehandlung verlängert auf bis zu sieben Tage (bisher bis zu zwei oder bis zu fünf Tage).
- Teilmenge: Neu können Teilmengen für den unmittelbaren Verbrauch auf den Verschreibungen festgelegt werden.
- Wocheliche Verschreibungszahl: Begrenzung der Verschreibungszahl pro Kalenderwoche entfällt.