BT Freiheit Flashcards
Einsperren
Einsperren bezeichnet das Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere Vorrichtungen, die das Opfer objektiv daran hindern, sich vom Ort zu entfernen.
in sonstige Weise der Freiheit beraubt
Objektive Beraubung der Fortbewegungsfreiheit.
Entführen (§§ 239a, 239b StGB)
Entführen ist das Verbringen des Opfers an einen anderen Ort wider dessen Willen, sodass es aufgrund der Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten dem ungehemmten Einfluss des Täters ausgesetzt ist.
Sich-Bemächtigen (§§ 239a, 239b StGB)
Das Sich-Bemächtigen eines anderen Menschen setzt die Erlangung der physischen Gewalt über das Opfer voraus. Gemeint ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Opfer, das damit an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert ist.