BT Anschlussdelikte & sonst. Flashcards

1
Q

Unglücksfall (§ 323c StGB)

A

Ein Unglücksfall ist ein plötzliches Ereignis, das mit der Gefahr eines nicht unerheblichen Personen- oder Sachschadens verbunden ist.

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2
Q

Gemeine Gefahr (§ 323c StGB)

A

Um gemeine Gefahr handelt es sich, wenn eine Gefahr für unüberschaubare Sachwerte oder eine unbestimmte Vielzahl von Personen besteht.

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3
Q

Gemeine Not (§ 323c StGB)

A

Gemeine Not ist eine die Allgemeinheit betreffende Notlage.

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4
Q

Hilfe leisten (§ 257 StGB)

A

Hilfeleisten ist jedes Handeln oder Unterlassen, welches objektiv geeignet ist, die durch die Vortat erlangten oder entstandenen Vorteile dagegen zu sichern, dass sie dem Vortäter zu Gunsten des Verletzten entzogen werden.

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