Bewertung Flashcards
Aufgaben des Jahresabchlusses
Bereitstellung von Information und Grundlage für Kontrollmaßnahme
Grundlage für Unternehmensentscheidungen
Grundlage für Finanzierungsentscheidungen und die Gewinnverwendung
Grundlage für Steuerermittlung
Aufstellungspflicht
große bzw. mittlere Kapitalgesellschaften: ersten 3 Monate des Geschäftsjahres
kleine Kapitalgesellschaften: innerhalb der ersten 6 Monate
Prüfungspflicht
große bzw. mittlere Kapitalgesellschaften: durch Abschlussprüfer
kleine Kapitalgesellschaften: befreit
Offenlegungspflicht
große bzw. mittlere Kapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften:
festgestellten Jahresabschluss, Lagerbericht und Bericht des Aufsichtsrats
Kapital- und Personengesellschaften
Spätestens vor Ablauf des 12. Monats des neuen Geschäftsjahres
Bestandteile des Jahresabschlusses
Bilanz. GuV, Anhang
Gliederung der Bilanz Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktive latente Steuern
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung
Gliederung der Bilanz Passiva
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklagen
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Passive latente Steuern
Anhang des Jahresabschlusses
Bild über tatsächlichen Verhältnisse (Informationsfunktion)
Anlagespiegel
getätigte Investitionen sichtbar macht
Vorsichtsprinzip
Vermögensgegenstände höchstens mit Anschaffungskosten
Anlagevermögen dauernde Wertminderung mit niedrigeren Wert
Gewinne erst wenn am Markt realisieren , Verluste auch wenn nicht realisieren
Grundsatz der Vorsicht
Gläubigerschutz
Anschaffungskostenprinzip
Vermögensgegenstände höchstens mit Anschaffungskosten
Höchstwertprinzip
Verbindlichkeiten mit Erfüllungsbetrag
Niederstwertprinzip
dauernde Wertminderung niedrigeren Wert ansetzen
Realisationsprinzip
Gewinne erst wenn am Markt realisiert