Beweismittel Flashcards
1
Q
Abrenzung Zeugenbeweis/ Parteivernehmung
A
Als Zeuge vernommen werden kann, wer nicht Partei des Rechtsstreits ist und auch nicht gem. § 455 I ZPO als Partei in diesem Prozess vernommen werden kann
–> Entscheident ist der Zeitpunkt der Vernehmung
(Nimmt einer der Kläger die Klage zurück, kann er als Zeuge vernommen werden)