Betreuungsrecht Flashcards
Wie ist die Rechtslage in Notfallsituationen
In Notfallsituationen darf auch ohne richterlichen Beschluss erstmals fixiert werden eine Notfallsituation liegt vor wenn eine eigengefährdung und oder eine fremdgefährdung vorliegt. Der Arzt muss aber schnellstmöglich seine Einwilligung einreichen und der Richterliche Beschluss muss allerspätestens 24 h später den Beschluss einreichen
Weisungsrecht = Direktionsrecht des AG hinsichtlich Änderung der arbeitszeit oder des Arbeitsplatzes
Grundsätzlich: der einmal vereinbarte dienstplsn kann vom Chef nicht so einfach geändert werden• Gerichte erachten 4 Tage Vorankündigungsfrist für angemessen • wenn ein Kollege krank ist und der Chef anruft und fragt ob man einspringen kann darf man nein sagen •bei sog. Notfällen wie Evakuierung pandemie Brand etc sind wir verpflichtet einzuspringen •wenn vertraglich festgelegt ist das man nur zB frühdienst macht dann darf der Chef einen nicht in den spät einteilen