Betreuungsrecht Flashcards

1
Q

General- und Vorsorgevollmachten

A
  • Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (allgemeine Vollmacht, Generalvollmacht)
  • Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten
  • Betreuungsverfügung
  • Häufig ergänzt: Patientenverfügung
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2
Q

Rechtliche Grundlagen für lebzeitige Vorsorgemaßnahmen

A
  • Was passiert, wenn Unternehmer durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig oder geschäftsunfähig wird?
  • Sofern Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann, bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen Betreuer
    -> Gerichte ernennen oft fremde Dritte zum Betreuer
  • Falls diese Rechtsfolgen vermieden werden sollen: Erteilung von Vollmachten notwendig
    -> Kombination von Vollmachten (in Vermögensangelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten), Patientenverfügung und ggf. Betreuungsverfügung
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3
Q

Vollmacht in Vermögensangelegenheiten

A
  • Allgemeine Vollmacht, Generalvollmacht
  • Ermöglicht die rechtlich umfassende Vertretung des Vollmachtgebers auch bei Krankheit oder Unfall
    -> Sichert also die Vermögensdisposition durch eine Vertrauensperson des Vollmachtgebers
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4
Q

Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten

A
  • Umfasst das Recht zur Vertretung des Vollmachtgebers in Gesundheitsangelegenheiten und bei der Bestimmung des Aufenthaltes
  • Kombination der Vollmacht in Vermögensangelegenheiten und der Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten -> dient der Vermeidung einer Betreuung
  • Solche umfassende Vollmacht vorhanden -> für Betreuungsgericht besteht kein Anlass, einen fremden Dritten zum Betreuer zu bestellen
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5
Q

Betreuungsverfügung

A
  • Rein vorsorglich aufgenommen
  • Soll sicherstellen, dass bei ganzer oder teilweiser Unwirksamkeit der Vollmacht (z.B. durch sich ändernde Gesetze) kein fremder Dritter zum Betreuer ernannt wird
  • Typischerweise wird der Bevollmächtigte ersatzweise auch zum Betreuer ernannt -> Vollmachtgeber hat Gewissheit, nur durch diese eine Vertrauensperson vertreten werden zu können
  • Betreuer handelt aufgrund der gerichtlichen Bestellung und wird vom Gericht überwacht
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6
Q

Patientenverfügung

A
  • Vorsorgevollmachten werden oft um Patientenverfügungen ergänzt
  • Anweisungen, wie der Betreffende behandelt bzw. nicht behandelt werden will
  • Festlegung, dass in bestimmten Situationen eine medizinische Behandlung zu unterbleiben hat -> menschenwürdiges Sterben ermöglichen
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7
Q

Formvorschriften

A
  • Kann grundsätzlich privatschriftlich errichtet werden
    -> bleibt allerdings wirkungslos, wenn der Vollmachtgeber Eigentümer von Grundbesitz oder Firmenvermögen ist -> müssen notariell errichtet werden
  • Notarielle Mitwirkung stellt Fälschungssicherheit her und garantiert, dass Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers gegeben ist
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8
Q

Nachteile der Schriftform

A
  • Zweifel bezüglich des Inhalts der Erklärung
  • Zweifel bezüglich der Echtheit der Unterschrift
  • Zweifel bezüglich der Geschäftsfähigkeit
  • Bei Grundbuchamt und Registergericht wird die Vollmacht nicht akzeptiert
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9
Q

Kosten der Beurkundung

A

Abhängig vom Vermögen, in der Regel 150-750€

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10
Q

Formulierungsbeispiel einer General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

A
  1. Vollmachtserteilung
  2. Vollmachtsbenutzung
  3. Vollmachtsumfang
  4. Patientenverfügung
  5. Schlussbestimmungen
    Anlage: Patientenverfügung
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11
Q

General- und Vorsorgevollmacht bei Unternehmern

A
  • Sinnvoll, General- und Vorsorgevollmacht aufzuspalten (betrieblicher und privater Teil)
  • Privater Teil: Familienangehörige können alle Dinge regeln, die das Privatvermögen und die gesundheitlichen Dinge betreffen
  • Betrieblicher Teil: fachkundige, vertraute Personen (z.B. Steuerberater, Anwalt) können das operative Geschäft weiterführen
  • Klare Abgrenzung zwischen dem privaten und betrieblichen Vermögen herstellen -> keine Unklarheiten, welcher Bevollmächtigte zur Handlung befugt ist
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12
Q

Vertretungsmacht im betrieblichen Bereich

A
  • Eine weitere Person kann zum Geschäftsführer oder zum Prokuristen benannt werden -> Weiterführung des operativen Geschäfts, wenn Unternehmer krankheits- oder unfallbedingt ausfällt
    -> Problematisch: nach außen hin sofort wirkende Vertretungsmacht der betreffenden Person
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