Bankwesengesetz Flashcards
Was wird als Bankwesen bezeichnet?
Die Gesamtheit aller Kreditinstitute und die
damit gesetzlichen Regelungen werden als Bankwesen bezeichnet.
Die für Banken wichtigste gesetzliche Regelung stellt in Österreich das … dar.
Bankwesengesetz BWG
Was umfasst das BWG?
die zentralen Bestimmungen für das Bankenwesen wie auch für die Bankenaufsicht
Es gilt als Kernstück der Finanzmarktanpassungsgesetze von 1993, mit denen der österreichische Finanzmarkt neu geordnet wurde. Das BWG trat mit 1994 in Kraft und wurde im Laufe der Zeit durch
mehrere Reformen an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst.
Für was waren die Anpassungen des BWG gut?
Diese Anpassungen hatten meist das
Ziel einer europaweiten Harmonisierung des Bankwesens. Als Beispiel kann das BASEL III-Paket genannt
werden, welches vor allem über zwei Verordnungen (EU) umgesetzt wurde: CRR-Capital Requirements
Regulation und CRD IV – Capital Requirements Directive IV.
Was definiert das BWG?
Das BWG definiert beispielsweise, was ein Kreditinstitut ist und wer berechtigt ist, Bankgeschäfte zu
betreiben. In weiterer Folge definiert das BWG1 den Begriff Bankgeschäfte als Tätigkeiten, welche gewerblich
durchgeführt werden.
Das BWG definiert beispielsweise, was ein Kreditinstitut ist und wer berechtigt ist, Bankgeschäfte zu
betreiben. In weiterer Folge definiert das BWG1 den Begriff Bankgeschäfte als Tätigkeiten, welche gewerblich
durchgeführt werden. Dazu zählen folgende Tätigkeiten (auszugsweise):
- Einlagengeschäft (Spareinlagen)
- Girogeschäft (Zahlungsverkehr)
- Kreditgeschäft
- Diskontgeschäft (Ankauf von Waren oder Dienstleistungswechsel)
- Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren)
- Ausgabe von Zahlungsmitteln (Kreditkarten, Reiseschecks)
- Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit ausländischen Zahlungsmitteln (= Devisen- und Valutengeschäft)
- Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft)
- Garantiegeschäft (Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen)
- Wertpapieremissionsgeschäft (Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalbriefen und fundierten Bankschuldverschreibungen)
- Sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft (Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere)
- Bauspargeschäft (Entgegennahme von Bauspareinlagen, Vergabe von Bauspardarlehen)
- Investmentgeschäft (Investmentfonds)
Eines der Hauptziele des Gesetzgebers war es, mit dem BWG …
Die weiteren Hauptzielsetzungen sind in erster Linie: …
die EU-Konformität des österreichischen
Bankrechts sicherzustellen.
Die weiteren Hauptzielsetzungen sind in erster Linie:
• Gläubiger- und Konsumentenschutz
- Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Banken
- Schutz des Vertrauens in die Banken
- Sicherstellung und Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Banken
- Schutz des Bankgeheimnisses
- Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
Wer ist vom BWG ausgenommen?
Die OeNB (Oesterreichische Nationalbank) ist von der Geltung des BWG ausgenommen, soweit ihr
nicht durch das BWG Aufsichtsagenden übertragen sind. Teilweise ausgenommen ist die PSK durch
das Postsparkassengesetz.
Welche Rolle hat die Finanzmarktaufsicht bei den Eckpfeilern des BWGs?
Die im Folgenden beschriebenen gesetzlichen Regelungen stellen die Eckpfeiler des BWG dar, wobei
deren Einhaltung in Österreich der Finanzmarktaufsicht obliegt, ebenso wie das rechtzeitige Erkennen
und Abstellen von Missbräuchen sowie die Abwendung drohender Gefahren. Die Finanzmarktaufsicht
wird in der Durchführung vor allem von zwei Einrichtungen, der Österreichischen Finanzmarktaufsicht
(FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), ausgeübt.
Bankenkonzession - Erkläre:
Da der Betrieb von Bankgeschäften erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft haben kann und
dem Schutz der Bankkunden wesentliche Bedeutung zukommt, gibt es umfassende Kriterien für die
Erteilung einer Konzession (=die Berechtigung ein Gewerbe auszuführen).
Was muss jedes Kreditinstitut haben?
- zwei hauptamtliche Geschäftsleiter haben (Vier-Augen-Prinzip),
- ein Anfangskapital von mindestens EUR 5 Mio. aufweisen und
- die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, einer Genossenschaft oder einer Sparkasse haben.
Zudem müssen die Eigentümer eines Kreditinstituts ab einer gewissen Beteiligungshöhe bekannt
sein, es muss ein Geschäftsplan über die Art der Geschäfte vorliegen sowie eine Budgetrechnung
für die ersten drei Jahre nachgewiesen werden.
Vier-Augen-Prinzip - Erkläre:
Ein weiterer Eckpfeiler des BWG besteht im Vier-Augen-Prinzip. Demnach muss ein Kreditinstitut mindestens zwei qualifizierte Geschäftsleiter haben und in der Satzung die Einzelvertretungsvollmacht, eine Einzelprokura oder eine Einzelhandlungsvollmacht für den gesamten Geschäftsbetrieb ausgeschlossen und bei Kreditgenossenschaften die Führung der Geschäfte auf die Geschäftsleiter eingeschränkt haben.
Sinn des Vier-Augen-Prinzips ist nicht nur, dass immer zwei Personen an den Vertretungshandlungen
im Namen der Bank teilnehmen, sondern dass sie dabei auch eine wechselseitige Kontrollfunktion ausüben.
Diese Kontrolle kann aber nicht gewährleistet werden, wenn nur einer der Geschäftsleiter über
die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit - Erkläre:
Kreditinstitute aus den EWR-Staaten dürfen in Österreich – ohne österreichische Konzession – sowohl
grenzüberschreitend Bankgeschäfte betreiben („Dienstleistungsfreiheit”) als auch Zweigstellen (Niederlassungen)
gründen („Niederlassungsfreiheit”).
Liquiditätsverbünde - Erkläre:
Kreditinstitute, die einem Zentralinstitut angeschlossen sind, haben zur Sicherung der Finanzmarktstabilität an einem System des gemeinsamen Liquiditätsausgleichs teilzunehmen.
Dazu haben sie bei ihrem Zentralinstitut oder bei einem anderen vertraglich oder statutarisch festgelegten Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat eine Liquiditätsreserve im Ausmaß von
• 10 % der Spareinlagen und
• 20 % der sonstigen Euro-Einlagen,
• höchstens jedoch 14% der gesamten Euro-Einlagen (Spareinlagen und sonstige Euro-Einlagen)
zu halten.
Das Kreditinstitut muss zur Entgegennahme von Einlagen berechtigt und auf Grund seiner Geschäftsstruktur geeignet sein, die sich aus Gewährleistung eines Liquiditätsverbundes ergebenden Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere hat es eine ausreichende Bonität aufzuweisen und liquide Mittel wie auch Refinanzierungsmöglichkeiten zu haben, die dauerhaft zur Verfügung stehen, um im Bedarfsfall
rasch Liquiditätsunterstützung gewähren zu können.
Eckpfeiler des Bankwesengesetzes
Bankenkonzession
Vier-Augen-Prinzip
Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
Liquiditätsverbünde
Weitere Eckpfeiler das BWG: Zu den weiteren Eckpfeilern des BWG zählen das Bankgeheimnis, verschiedene Sorgfaltspflichten sowie die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG). Zudem ist im Bankgeschäft ein funktionierendes Sicherheitsmanagement sowie die Anwendung eines Standard Compliance Codes (SCC) von hoher Bedeutung. Daher werden diese Thematiken in den folgenden Kapiteln näher behandelt.
Wie kann das BWG abgeändert werden?
Die Bestimmungen des Bankgeheimnisses können vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens
der Hälfte aller Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen abgeändert werden (Verfassungsbestimmung).
Bankgeheimnis - Def.
Unter dem Bankgeheimnis versteht man die Verpflichtung von Kreditinstituten, ihrer Gesellschafter,
Organmitglieder, Beschäftigten sowie sonst für die Bank tätigen Personen Geheimnisse, die ihnen
ausschließlich aufgrund der Geschäftsverbindung mit Kunden oder aufgrund einer Großkreditmeldung
anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht zu offenbaren oder zu verwerten.
Wer ist zu Wahrung des BWG verpflichtet?
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind demnach zur Wahrung des Bankgeheimnisses
ebenso verpflichtet wie die Angestellten der Volksbank und sonstige für die Volksbank tätige Personen
wie beispielsweise Konsulenten, Steuerberater, Sachverständige oder Rechtsanwälte (letztere
auch aufgrund ihres Berufsgeheimnisses).
Wurde einer Behörde oder der OeNB bei ihrer dienstlichen Tätigkeit Tatsachen bekannt, die dem
Bankgeheimnis unterliegen, so haben diese das Bankgeheimnis als … zu wahren.
Amtsgeheimnis
Unter bankgeschäftlicher Tätigkeit (Geschäftsverbindung) sind nur Tatbestände zu verstehen, die
zu
den üblicherweise von Banken angebotenen und bei der Bank in Anspruch genommenen Leistungen
zählen.
Zu den geheimhaltungspflichtigen Tatbeständen zählen:
• Bankgeschäfte, die im BWG2 taxativ aufgezählt sind,
• alle Geschäfte, die nach der Verkehrsauffassung als Bankgeschäfte angesehen werden und zu
denen die Bank die Berechtigung hat, sie zu betreiben und
• die die Anbahnung solcher Geschäfte betreffen und die im Zusammenhang damit erhaltenen Informationen.
Hinsichtlich der Geheimhaltungspflicht hat der Gesetzgeber die umfassendste Zeitdauer vorgesehen
und bestimmt, dass die Verpflichtung aus dem Bankgeheimnis … gelten soll.
Was wird damit klargestellt?
zeitlich unbegrenzt
Damit wird jedenfalls klargestellt, dass Bankangestellte bei einem Wechsel des Dienstgebers oder bei
Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis weiterhin an das Bankgeheimnis gebunden sind. Zudem ist jede
Offenbarung von Tatsachen, die ihnen aus ihrer früheren Tätigkeit zugänglich geworden sind – auch
einem neuen Dienstgeber gegenüber – unzulässig.
Ausnahmen vom Bankgeheimnis
Eingeleitete Strafverfahren durch Staatsanwaltschaften, Strafgerichte und Finanzstrafbehörden
Verpflichtung zur Auskunftserteilung
Verlassenschaftsabhandlung
Minderjährige und Pflegebefohlene
Ausdrückliche Zustimmung des Kunden
Bankübliche Auskünfte gegenüber Unternehmen
Klärung von Rechtsangelegenheiten zwischen Bank und Kunde
Verpflichtung zur Auskunftserteilung an die Finanzmarktaufsicht
Erkläre:
Ausnahmen vom Bankgeheimnis - Eingeleitete Strafverfahren durch Staatsanwaltschaften, Strafgerichte und Finanzstrafbehörden
Es besteht keine Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses bei den von Staatsanwaltschaften
und Strafgerichten eingeleiteten Strafverfahren und durch die Finanzbehörden eingeleiteten Verfahren
wegen vorsätzlicher Finanzvergehen (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten).
In beiden Fällen ist die Einleitung eines Strafverfahrens Voraussetzung, so dass das Bankgeheimnis
nicht zur Beschaffung von Unterlagen vor Einleitung eines Strafverfahrens aufgehoben wird. Auskünfte,
die von einer Volksbank zur Beschaffung von Unterlagen vor Einleitung eines Strafverfahrens verlangt
werden, sind daher zu verweigern bzw. können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erteilt
werden. Ebenso ist zu einer Auskunftserteilung in einem zivilgerichtlichen Verfahren sowie im Verwaltungsverfahren
unbedingt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden erforderlich.