Allgemeines Privatrecht Flashcards
Was regelt das öffentliche Recht?
Was das Privatrecht?
Das österreichische Recht unterscheidet zwischen dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht.
Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen den hoheitlichen Institutionen (wie etwa dem
Staat, den Gemeinden etc.) und den Trägern privater Rechte (also im Wesentlichen von privaten Personen
und Unternehmen). Zum öffentlichen Recht zählen beispielsweise das Strafrecht, das Verwaltungsrecht,
das Zivilrecht oder die Grundrechte.
Das Privatrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger eines Staates untereinander.
Was umfasst das Privatrecht?
Das Privatrecht umfasst die beiden Bereiche allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrechte.
Was sind Teilbereiche des allgemeinen Privatrechtes?
Teilbereiche des allgemeinen Privatrechtes sind unter anderem das Personenrecht, das Familienrecht, das Eherecht, das Sachenrecht, das Erbrecht oder das Schuldrecht.
Für wen gilt das allgemeine Privatrecht?
Für wen gilt das Sonderprivatrecht?
Während das allgemeine Privatrecht
für alle Bürger eines Staates Gültigkeit hat, gilt ein Sonderprivatrecht nur für bestimmte Gruppen,
Sachbereiche oder Spezialmaterien.
Zu den wichtigsten Sonderprivatrechten zählen…
das Unternehmens-
und Gesellschaftsrecht (gilt etwa nur für Unternehmer),
das Wertpapierrecht (stellt nur Regelungen für den Umgang mit Wertpapieren auf),
das Versicherungsrecht,
das Arbeitsrecht,
das Bank- und Börserecht,
das Transportrecht
sowie das Urheberrecht.
Synonyme für das allgemeine Privatrecht sind…
„Bürgerliches Recht“ oder „Zivilrecht“
Was ist die wichtigste Quelle für das allgemeine Privatrecht?
Für was wurden eigene Gesetze geschafften - wie heißen diese?
Die wichtigste Quelle für das allgemeine Privatrecht ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
Für Teilbereiche des allgemeinen Privatrechts wurden eigene Gesetze geschaffen, wie etwa das Ehegesetz (EheG), das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Mietrechtsgesetz (MRG), das Produkthaftungsgesetz (PHG) etc.
Zeichne die Aufteilung vom österreichischen Recht:
Was sieht unsere Rechtsordnung vor?
Unsere Rechtsordnung sieht vor, dass jeder mündige Bürger die Möglichkeit hat, seine rechtliche Beziehung zur Umwelt nach seinem Willen zu gestalten. So kann jeder entscheiden, ob er am Rechtsverkehr teilnimmt (Abschlussfreiheit) und wie er die Rechtsbeziehungen zu Dritten gestaltet (Gestaltungsfreiheit). Beispielsweise kann jeder Bürger frei entscheiden, bei welchem Autohändler er ein Auto erwirbt (Abschlussfreiheit) und in welcher Form der Kauf erfolgt (Gestaltungsfreiheit).
Man nennt diese freie Gestaltungsmöglichkeit auch Privatautonomie (Selbstbestimmung) einer Person.
Ist die Privatautonomie unbeschränkt?
Die Privatautonomie ist natürlich nicht unbeschränkt. Der Gesetzgeber hat einige ausdrückliche Grenzen
der Privatautonomie zum Schutz besonders schutzwürdiger Teilnehmer und zum Schutz der freien
Marktwirtschaft vorgesehen. Grenzen der Vertragsfreiheit bestehen immer dann, wenn vermeintlich ungleiche Teilnehmer aufeinandertreffen.
Was wird als Rechtsgeschäft bezeichnet?
Jene Tatbestände der Bürger, die rechtlich verbindlichen Willenserklärungen enthalten, werden als
Rechtsgeschäfte bezeichnet. Die Rechtsgeschäfte bieten die Sicherheit, mit der Bürger ihre rechtlichen
Beziehungen zur Umwelt gestalten können. Beim Verkauf einer Ware oder Dienstleistung muss
der Verkäufer beispielsweise darauf vertrauen können, entsprechend entlohnt zu werden.
Im Gegensatz dazu stellt ein unverbindliches Versprechen zwar ebenfalls eine Willenserklärung dar,
allerdings ist darunter kein Rechtsgeschäft zu verstehen. Man bekundet seinen Willen, das Versprochene
auszuführen – derjenige, dem das Versprechen gegeben wurde, hat jedoch keine rechtliche
Möglichkeit, die Einhaltung des Versprechens zu erzwingen.
Was ist die Grundvoraussetzung eines Rechtsgeschäfts?
Die Grundvoraussetzung eines Rechtsgeschäfts ist also die rechtlich verbindliche Willenserklärung.
Je nachdem, wie viele Willenserklärungen für die gewollte Rechtsfolge notwendig sind, unterscheidet man zwischen…
einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäften.
Zu den wichtigsten einseitigen Rechtsgeschäften
zählen…
etwa die Kündigung und das Testament.
Zu den wichtigsten mehrseitigen Rechtsgeschäften zählen insbesondere
die Verträge, bei denen in der Regel zwei übereinstimmende Willenserklärungen
notwendig sind. Bei Gesellschaftsverträgen und Beschlüssen können gleichzeitig mehrere Beteiligte
rechtlich gebunden werden, ohne direkt mitzuwirken.
Bsp.: Gesellschaftsvertrag Kaufvertrag Dienstvertrag etc
Von einem Rechtsgeschäft spricht man also dann, wenn
eine oder mehrere Willenserklärungen vorliegen,
die rechtlich verbindlich sind.
Def. Vertrag
Der Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen (mindestens)
zweier Personen zustande.
Willenserklärungen, die einen Vertrag konstituieren, sind folgende:
• „An(ge)bot“ (auch: „Offert“ oder „Offerte“): Rechtlich verbindliche Aufforderung bzw. Vorschlag, einen
bestimmten Vertrag abzuschließen.
• „Annahme“ (auch „Akzept“): Verbindliche Zustimmung zu bzw. Einverständnis mit einem Vorschlag
bzw. einer Aufforderung.
Die am häufigsten eingesetzten Verträge sind
der Kaufvertrag, der Tauschvertrag, der Leihvertrag, der Mietvertrag, der Pachtvertrag, der Schenkungsvertrag, der Werkvertrag sowie der Dienstvertrag.