Allgemeines Privatrecht Flashcards

1
Q

Was regelt das öffentliche Recht?

Was das Privatrecht?

A

Das österreichische Recht unterscheidet zwischen dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht.

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen den hoheitlichen Institutionen (wie etwa dem
Staat, den Gemeinden etc.) und den Trägern privater Rechte (also im Wesentlichen von privaten Personen
und Unternehmen). Zum öffentlichen Recht zählen beispielsweise das Strafrecht, das Verwaltungsrecht,
das Zivilrecht oder die Grundrechte.

Das Privatrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger eines Staates untereinander.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was umfasst das Privatrecht?

A

Das Privatrecht umfasst die beiden Bereiche allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrechte.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was sind Teilbereiche des allgemeinen Privatrechtes?

A
Teilbereiche des allgemeinen Privatrechtes sind unter anderem
das Personenrecht,
das Familienrecht,
das Eherecht,
das Sachenrecht,
das Erbrecht
oder das Schuldrecht.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Für wen gilt das allgemeine Privatrecht?

Für wen gilt das Sonderprivatrecht?

A

Während das allgemeine Privatrecht
für alle Bürger eines Staates Gültigkeit hat, gilt ein Sonderprivatrecht nur für bestimmte Gruppen,
Sachbereiche oder Spezialmaterien.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Zu den wichtigsten Sonderprivatrechten zählen…

A

das Unternehmens-

und Gesellschaftsrecht (gilt etwa nur für Unternehmer),

das Wertpapierrecht (stellt nur Regelungen für den Umgang mit Wertpapieren auf),

das Versicherungsrecht,

das Arbeitsrecht,

das Bank- und Börserecht,

das Transportrecht

sowie das Urheberrecht.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Synonyme für das allgemeine Privatrecht sind…

A

„Bürgerliches Recht“ oder „Zivilrecht“

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Was ist die wichtigste Quelle für das allgemeine Privatrecht?

Für was wurden eigene Gesetze geschafften - wie heißen diese?

A

Die wichtigste Quelle für das allgemeine Privatrecht ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).

Für Teilbereiche des allgemeinen Privatrechts wurden eigene Gesetze geschaffen, wie etwa
das Ehegesetz (EheG),
das Konsumentenschutzgesetz (KSchG),
das Mietrechtsgesetz (MRG),
das Produkthaftungsgesetz (PHG) etc.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Zeichne die Aufteilung vom österreichischen Recht:

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was sieht unsere Rechtsordnung vor?

A

Unsere Rechtsordnung sieht vor, dass jeder mündige Bürger die Möglichkeit hat, seine rechtliche Beziehung zur Umwelt nach seinem Willen zu gestalten. So kann jeder entscheiden, ob er am Rechtsverkehr teilnimmt (Abschlussfreiheit) und wie er die Rechtsbeziehungen zu Dritten gestaltet (Gestaltungsfreiheit). Beispielsweise kann jeder Bürger frei entscheiden, bei welchem Autohändler er ein Auto erwirbt (Abschlussfreiheit) und in welcher Form der Kauf erfolgt (Gestaltungsfreiheit).

Man nennt diese freie Gestaltungsmöglichkeit auch Privatautonomie (Selbstbestimmung) einer Person.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Ist die Privatautonomie unbeschränkt?

A

Die Privatautonomie ist natürlich nicht unbeschränkt. Der Gesetzgeber hat einige ausdrückliche Grenzen
der Privatautonomie zum Schutz besonders schutzwürdiger Teilnehmer und zum Schutz der freien
Marktwirtschaft vorgesehen. Grenzen der Vertragsfreiheit bestehen immer dann, wenn vermeintlich ungleiche Teilnehmer aufeinandertreffen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Was wird als Rechtsgeschäft bezeichnet?

A

Jene Tatbestände der Bürger, die rechtlich verbindlichen Willenserklärungen enthalten, werden als
Rechtsgeschäfte bezeichnet. Die Rechtsgeschäfte bieten die Sicherheit, mit der Bürger ihre rechtlichen
Beziehungen zur Umwelt gestalten können. Beim Verkauf einer Ware oder Dienstleistung muss
der Verkäufer beispielsweise darauf vertrauen können, entsprechend entlohnt zu werden.

Im Gegensatz dazu stellt ein unverbindliches Versprechen zwar ebenfalls eine Willenserklärung dar,
allerdings ist darunter kein Rechtsgeschäft zu verstehen. Man bekundet seinen Willen, das Versprochene
auszuführen – derjenige, dem das Versprechen gegeben wurde, hat jedoch keine rechtliche
Möglichkeit, die Einhaltung des Versprechens zu erzwingen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Was ist die Grundvoraussetzung eines Rechtsgeschäfts?

A

Die Grundvoraussetzung eines Rechtsgeschäfts ist also die rechtlich verbindliche Willenserklärung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Je nachdem, wie viele Willenserklärungen für die gewollte Rechtsfolge notwendig sind, unterscheidet man zwischen…

A

einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäften.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Zu den wichtigsten einseitigen Rechtsgeschäften

zählen…

A

etwa die Kündigung und das Testament.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Zu den wichtigsten mehrseitigen Rechtsgeschäften zählen insbesondere

A

die Verträge, bei denen in der Regel zwei übereinstimmende Willenserklärungen
notwendig sind. Bei Gesellschaftsverträgen und Beschlüssen können gleichzeitig mehrere Beteiligte
rechtlich gebunden werden, ohne direkt mitzuwirken.

Bsp.:
Gesellschaftsvertrag
Kaufvertrag
Dienstvertrag
etc
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Von einem Rechtsgeschäft spricht man also dann, wenn

A

eine oder mehrere Willenserklärungen vorliegen,

die rechtlich verbindlich sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Def. Vertrag

A

Der Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen (mindestens)
zweier Personen zustande.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Willenserklärungen, die einen Vertrag konstituieren, sind folgende:

A

• „An(ge)bot“ (auch: „Offert“ oder „Offerte“): Rechtlich verbindliche Aufforderung bzw. Vorschlag, einen
bestimmten Vertrag abzuschließen.

• „Annahme“ (auch „Akzept“): Verbindliche Zustimmung zu bzw. Einverständnis mit einem Vorschlag
bzw. einer Aufforderung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Die am häufigsten eingesetzten Verträge sind

A
der Kaufvertrag,
der Tauschvertrag,
der Leihvertrag,
der Mietvertrag,
der Pachtvertrag,
der Schenkungsvertrag,
der Werkvertrag
sowie der Dienstvertrag.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Damit eine Erklärung oder Handlung einer Person als Anbot im Rechtssinn gilt, müssen die folgenden
Voraussetzungen erfüllt sein:

A
  • Inhaltliche Bestimmtheit
  • Bindungswille
  • Zugang
21
Q

Gilt ein Angebot ewig?

A

Das Anbot gilt jedoch nicht ewig. Schließlich kann sich der Anbieter nicht darauf einlassen, dem Anbotsempfänger wochenlang Zeit zu geben, eine Entscheidung zu treffen. Deswegen gilt das Anbot nur
für eine ganz bestimmte Zeit, die so genannte Bindungsfrist. Soweit das Angebot nicht ausdrücklich
etwas anderes beinhaltet, ist es bei Anwesenden sofort anzunehmen, bei Abwesenden (also bei Schriftverkehr u.a.) innerhalb eines Zeitraumes, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unterregelmäßigen Umständen erwarten darf. Eine verspätete Annahme oder eine vom Angebot inhaltlich abgeänderte Annahme gilt als neues Angebot, die sog. modifizierte Auftragsbestätigung.

22
Q

Eine rechtsgültige Annahme eines Anbots liegt dann vor, wenn

A

sich der Verkäufer bereiterklärt, unter
bestimmten Bedingungen zu verkaufen und der Käufer im Gegenzug genau dieselben Bedingungen
akzeptiert und kaufen möchte. Dabei kommt es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung.

23
Q

Die Annahme eines Vertrags kann auf unterschiedliche Arten erfolgen:

A
  • durch Willenserklärung

* durch Willensbestätigung

24
Q

Was ist die häufigste Form der Vertragsannahme?

Wie kann diese erfolgen?

A

Die häufigste Form der Vertragsannahme ist jene durch Willenserklärung. Diese kann ausdrücklich oder
stillschweigend erfolgen. Beispiele für ausdrückliche Willenserklärungen sind die Unterschrift unter
einer Vertragsurkunde oder auch die mündliche Zusage. Eine stillschweigende Annahme erfolgt zum
Beispiel dann, wenn ein Autofahrer seinen Wagen auf einen gebührenpflichtigen, bewachten Parkplatz
abstellt. Damit gibt er zu verstehen, dass er die Bedingungen des Parkplatzbesitzers annimmt.

25
Q

Abbildung: Willenserklärung beim zweiseitigen Rechtsgeschäft

A
26
Q

In manchen Fällen wird von einer Annahme durch Erklärung seitens des Anbotsempfängers abgesehen.
Der Vertrag kommt dann wie zustande?

A

Der Vertrag kommt dann dadurch zustande, dass der Anbotsempfänger dem Anbot tatsächlich entspricht.
Oder anders ausgedrückt: Wenn die Zustimmung entfällt, so tritt an ihre Stelle gleich die Erfüllung
der im Vertrag vorgesehenen Verbindlichkeiten (Willensbestätigung).

27
Q

Wann kann ein Rechtsgeschäft gültig abgeschlossen werden?

A

Um Rechtsgeschäfte gültig abschließen zu können, müssen die beteiligten Personen grundsätzlich voll
geschäftsfähig sein. Ein Rechtsgeschäft, bei dem zumindest ein Geschäftspartner nicht geschäftsfähig
ist, ist ungültig. Ist ein Geschäftspartner nur beschränkt geschäftsfähig, dann ist das Rechtsgeschäft
nur mit Einschränkungen gültig.

28
Q

Wie erlangt man volle Geschäftsfähigkeit?

A

Volle Geschäftsfähigkeit erlangen nur Personen, die nicht psychisch krank oder geistig behindert sind
und das 18. Lebensjahr abgeschlossen haben.

29
Q

Personen, die

psychisch krank oder geistig behindert sind, sind…

A

durch Gerichtsbeschluss unter Sachwalterschaft zu
stellen, wenn sie für ihre Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst nicht sorgen
können. Innerhalb des Wirkungskreises des Sachwalters ist der Behinderte in der Geschäftsfähigkeit
einem Unmündigen gleichgestellt.

30
Q

Abbildung: Stufen der Geschäftsfähigkeit

A
31
Q

Was ist das Sachenrecht?

A

Das Sachenrecht ist ein Teilbereich des allgemeinen Privatrechtes und regelt die Güterzuordnung. Es
legt fest, wem welche Sachgüter gehören und wer demnach über Sachen verfügen darf.

32
Q

Das Sachenrecht umfasst die Regelung der dinglichen Rechte, zu denen u.a. die folgenden zählen:

A
  • Recht des Besitzes
  • Recht des Eigentumes
  • Recht des Pfandes
  • Recht der Dienstbarkeit
  • Erbrecht
33
Q

Was sind dingliche Rechte?

A

Dingliche Rechte sind absolute Rechte. Sie wirken also gegenüber jedermann und sind gegenüber jedermann geschützt. Wer also berechtigt ist, über eine Sache zu verfügen, besitzt dieses Recht gegenüber jedermann. Er kann, wenn er will, jeden anderen vom Gebrauch einer Sache ausschließen und dieses Recht auch (notfalls durchs Gericht) durchsetzen. Deshalb verlangt die Rechtsordnung bei Begründung dinglicher Rechte auch eine ausreichende Erkennbarkeit der Rechtszuordnung (Publizität).
Denn nur erkennbare Herrschaftsrechte können von jedermann respektiert werden.

Das umfassendste dingliche Recht (Vollrecht) ist das Recht des Eigentums, alle anderen sind nur Teile
oder Abspaltungen davon. Man spricht bei diesen von so genannten beschränkten dinglichen Rechten
(Baurecht, Pfandrecht, …).

34
Q

Das ABGB geht von einem weiten Sachbegriff aus. Nach ABGB ist eine Sache alles, was

A
  • von der Person unterschieden werden kann und

* zum Gebrauch der Menschen dient

35
Q

Keine Sache ist z.B.

A

alles, was vom Menschen nicht unterschieden werden kann bzw. mit diesem verbunden
ist (Haut, Blut, Herzschrittmacher, nicht jedoch das künstliche Gebiss oder die Kontaktlinsen,
da es nicht fest verbunden ist) oder nicht dem Gebrauch des Menschen dient bzw. nicht beherrschbar
ist (das Meer, die Luft). Das in Flaschen abgefüllte Meerwasser gilt hingegen als Sache.

36
Q

Es dienen zum Gebrauch der Menschen nicht nur Gegenstände, die man
angreifen kann, sondern auch

A

Ideen, Gedanken oder Rechte. Man unterscheidet daher zwischen körperlichen
(materiellen) und unkörperlichen (immateriellen) Sachen. Für unkörperliche Sachen sieht
das Gesetz teilweise eigene Regeln vor (z.B. Urheberrechte, Pfandrecht etc.), da viele Regelungen des
Sachenrechtes nur für Sachen gelten, die körperliche Innehabung und damit tatsächliche Beherrschbarkeit
ermöglichen.

37
Q

Körperliche Sachen sind

A

alle Gegenstände, die man angreifen kann (Schmuck, Haus, Blume).

38
Q

Unkörperliche Sachen hingegen sind

A

Rechte (z.B. Urheberrechte, Pfandrecht usw.) und Forderungen.

39
Q

Die körperlichen Sachen unterteilt man wiederum in bewegliche und unbewegliche Sachen:

A

• Bewegliche Sachen (Fahrnisse) sind solche, die man ohne Verletzung ihrer Substanz von einem
Ort zum anderen transportieren kann.
• Unbewegliche Sachen sind vor allem Liegenschaften und darauf befindliche Gebäude.

40
Q

Erkläre Innehabung

A

Juristisch gesehen ist eine Person Inhaber einer Sache, wenn sie die Sache zwar in ihrer (tatsächlichen)
Macht oder Gewahrsame hat, aber nicht den Willen hat, sie als die ihre zu betrachten und zu behalten.

41
Q

Damit jemand Besitzer einer Sache ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

A
  • Die Person muss die Sache in Gewahrsam haben.

* Die Person muss den Willen aufweisen, sie dauerhaft als die ihre zu behalten.

42
Q

Erkläre Eigentum?

A

Im Unterschied zum Besitz hat das Eigentum sehr wohl etwas mit Berechtigung zu tun. Eigentum ist
das umfassendste dingliche Recht. Als subjektives Recht ist Eigentum die unbeschränkte Befugnis,
über die Sache rechtlich wie tatsächlich zu verfügen und jeden anderen davon auszuschließen.

Eigentum liegt nur dann vor, wenn jemand tatsächlich berechtigt ist, über die Sache zu verfügen, egal
ob er sie innehat oder nicht. Eigentum ist ein Recht, währenddessen Besitz eine Tatsache ist.

43
Q

Erkläre Allein- und Miteigentum

A

Grundsätzlich steht das Eigentumsrecht nur einer Person zu, die in diesem Fall auch Alleineigentümer
der Sache ist.

Es ist jedoch auch möglich, dass mehrere Personen Eigentümer derselben ungeteilten Sache sind. In
diesem Fall sind diese Personen Miteigentümer der Sache. Charakteristisch für das Miteigentum (ideelles
Eigentum) ist, dass nicht die Sache geteilt ist, sondern das Recht. Dem Einzelnen gehört demnach
kein realer Teil der Sache, sondern sein Recht bezieht sich auf die ganze Sache.

44
Q

Erkläre Wohnungseigentum

A

Das Wohnungseigentum ist eine Sonderform des Miteigentums. Wer eine Eigentumswohnung erwirbt,
ist Miteigentümer der Liegenschaft, auf dem das Haus steht. Darüber hinaus hat er ein dingliches Nutzungsrecht an der Wohnung: Er alleine und kein anderer Miteigentümer des Hauses hat das Recht, die Wohnung zu benützen.

Die Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers sind in einem eigenen Gesetz – dem Wohnungseigentumsgesetz
(WEG) – geregelt.

Da der Wohnungseigentümer immer auch Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann man eine Eigentumswohnung grundsätzlich nur durch Einverleibung (= Eintragung) ins Grundbuch erwerben.

45
Q

Damit Eigentum gültig übertragen werden kann, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein.

A

Zum einen wird ein gültiger Rechtsgrund (= Titel), meistens ein gültiger Vertrag wie z.B. ein Kaufvertrag und zum anderen eine rechtlich anerkannte Form der Übergabe (= Modus) benötigt. Wichtig ist, dass man
erst dann Eigentum erworben hat, wenn die beiden genannten Voraussetzungen voll erfüllt sind.

46
Q

Dass Sachen wirklich übergeben werden müssen, wenn die mit ihnen verbundenen Rechte übertragen
werden sollen, hat einen ganz bestimmten Grund.

A

Sachenrechte regeln die Güterzuordnung, die für alle verbindlich ist. Eine Voraussetzung ist die Möglichkeit, den Eigentümer sowie dessen Rechte zu erkennen.
Die Übergabe hat also prinzipiell den Zweck, die Veränderung der Güterzuordnung offenkundig zu
machen.

47
Q

Die Eigentumsübergabe erfolgt bei unbeweglichen Sachen immer durch

A

Einverleibung ins Grundbuch.

Damit ist die Offenkundigkeit der Güterzuordnung in jedem Fall gewährleistet, da jeder ins Grundbuch
Einsicht nehmen kann, um sich über Rechte an Liegenschaften zu informieren.

48
Q

Bei beweglichen Sachen kann die Übergabe grundsätzlich auf mehrere Arten erfolgen:

A

• Körperliche Übergabe (die Übergabe von Hand zu Hand) stellt den Normalfall und somit die wichtigste Art der Eigentumsübergabe dar. Der Verkäufer übergibt dem Kunden die Ware.

• Übergabe durch Zeichen: In einigen, wenigen Fällen ist eine körperliche Übergabe nicht sinnvoll,
da sie „untunlich“ ist (d.h. sie erzeugt hohe Kosten und Mühen). Ausschließlich in diesen Fällen
kann eine Übergabe durch Zeichen erfolgen. Eine Übergabe durch Zeichen stellt zum Beispiel das
Anbringen einer Tafel auf einer Maschine dar. Die Übergabe durch Zeichen ist jedoch unwirksam,
wenn eine körperliche Übergabe ohne große Mühen möglich wäre.

• Übergabe durch Erklärung: Die Besitzübergabe durch Erklärung hat vor allem den Sinn, eine Sachverschiebung zu verhindern, wenn diese nur umständlich oder zeitaufwendig wäre.