Ausbildungswesen Flashcards
Aufgaben der Zahnärztekammer
- Erteilung der Berechtigung zur Ausbildung einer Auszubildenden ( immer neu beantragt werden)
- Durchführung der Prüfung
- Überwachung der Berufsausbildung
- Führen eines Ausbildungsverzeichnisses
Welche Inhalte befinden sich im Berufsbildungsgesetz wieder BBiG?
- Allgemeine Vorschriften (berufliche Fortbildung, Umschulung)
- Berufsausbildungsverhältnis (Rechte und Pflichten von Ausbildern und Azubis)
- Ordnung der Berufsbildung (Voraussetzungen für persönliche und fachliche Eignung der Ausbilder, der Ausbildungsstätte, Ausbildungsordnung, Vorschriften zur Berufsabschlussprüfung)
- Ordnungswidrigkeiten (wenn Azubi Aufgaben übertragen werden, die nicht dem Ausbildungszweck dienen, keine Freistellung zur Berfusschule erfolgt, notwendige Unterlagen fehlen)
Welche Möglichkeiten zur Verkürzung bzw. Verlängerung gibt es?
Verkürzung:
gemeinsamer Antrag des Ausbilders und Azubi, wenn zu erwarten ist, das Ausbildungsziel in kürzerer Zeit erreicht wird. Teilzeitausbildung möglich
Verlängerung:
Antrag vom Azubi auf Verlängerung der Ausbildung
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um eine Externenprüfung ablegen zu können?
§45 BBiG
Tätigkeitsnachweis von mind. 4.5 Jahren in dem Beruf; 1,5 fache der Lehrzeit
Wann ist die Ausbildung beendet?
an dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss das Ergebnis bekannt gibt
Wer zahlt Wiederholungsprüfungen?
Arbeitgeber, besteht der Azubi die innerhalb der Jahresfrist abgehaltene Wiederholungsprüfung nicht, hat sie Anspruch auf eine zweite Wiederholungsprüfung, allerdings nicht auf Weiterbeschäftigung in der Praxis
Konkrete Aussagen über das Jugendarbeitsschutzgesetz
Für alle unter 18 Jahren zum Schutz
Tägliche Arbeitszeit 8 bzw. 8,5 Std
Schichtzeiten 10 Std. Nicht überschreiten
Wöchentliche Arbeitszeit Max. 40 Std.
Pausenregelung 30 Minuten bei Arbeitszeit von 4,5-6 Std
60 Minuten mehr als 6 Std. Mind. 1 Std nach Arbeitsbeginn
Freistellungen an Berufsschultagen §9
Freistellungen zur Prüfung § 10
Arbeitstauglichkeitsuntersuchung JArbSchG
§ 32, Jugendlicher muss innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sein. (Erstuntersuchung bei Jugendlichen)
Nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres Nachuntersuchung nach § 33
Kosten zahlt Bundesland
Rechtsgrundlagen für die berufliche Ausbildung zur ZFA
- Berufbildungsgesetz BBiG
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
- Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG
- Mutterschutzgesetz
- Schulpflichtgesetz
Welche wichtigen Punkte finden sich in der Verordnung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten wieder?
Ausbildungsrahmenplan
Kenntnisse und Fähigkeiten die während der Ausbildung vermittelt werden sollen
Ausbildungsplätze
in Anlehnung an den Ausbildungsrahmenplan. Vor Beginn der Ausbildung bei ZÄK einreichen
Rahmenlehrplan
für berufsbezogenen Unterricht in Berufsschule bestimmt. Mit Ausbildungsverordnung des Bundes abgestimmt.
Azubi ist Schwanger, was tun?
- Umgehend Aufsichtsbehörde informieren
- dürfen nicht gekündigt werden
- werdende Mütter dürfen. Icht beschäftigt werden, wenn Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind in Gefahr sind
- 6 Wochen vor der Geburt nicht
Aufgaben der Zahnärztekammer im Rahmen der Ausbildung?
- Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten
- Ausbilderverzeichnis
- prüft Ausbildungsverträge
- führt Ausbilderbuch
- Prüfung
Welche Unterlagen müssen bei der Zahnärztekammer eingereicht werden?
- 3x Ausbildungsverträge
- Arbeitstauglichkeitsbescheinigung §32 bei Jugendlichen
- Anmeldung zur Berufschule
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung BGV A 4
Max. 12 Wochen alt
- alle Mitarbeiter
- Arbeitgeber zahlt
- Max. Alle 36 Monate
- durch BGW Ärzte
Wenn keine Untersuchung erfolgt, darf Arbeitnehmer nicht mehr Gefahren (Aerosolnebel, kontaminierte Gegenstände) beschäftigt werden.
Wie lange ist Probezeit?
Mind. 1 Monat, Max 4 Monate § 20 BBiG