AT des BT Flashcards
Was ist im AT des BT geregelt?
Im AT des BT sind die Rechte der Schuldverhältnisse geregelt.
- “innere Klammer” des BGBs
- nochmal AT für Schuldverhältnisse
- Abschnitt 8: Besonderheiten für einzelne Schuldverhältnisse
Wie lautet die Definition von Schuldverhältnissen?
Keine Legaldefinition.
Eine Rechtsbeziehung, nach der ein Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen (§ 194 Abs. 1)
Welche Arten von Schuldverhältnissen unterscheidet man ?
Rechtsgeschäftlich: (aus Vertrag) jede Vertragsbeziehung
Rechtsgeschäftsähnlich: hängt mit Vertrag zusammen
Gesetzlich: keine Vertragsbeziehung (z.B. Unfall)
Wie lassen sich Schuldverhältnisse unterscheiden?
Streng einseitig: Bsp.: Bürgschaft, Schenkung
Nicht streng einseitig: eine Leistung ist Äquivalent zur anderen (z.B. weil du mein Freund bist)
Gegenseitig: z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag
Beispielfrage: Wie viele Verträge liegen einem Brötchenkauf zugrunde?
- Kaufvertrag über Brötchen
- Übereinigung Brötchen
- Übereinigung Geld
Was versteht man unter Abstraktion?
Abstraktion: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind rechtlich voneinander unabhängig (abstrakt voneinander). Z.B. unwirksames Verpflichtungsgeschäft hat keine Auswirkungen auf das Vergügungsgeschäft
Was versteht man unter dem Trennungsprinzip?
Trennung zwischen dem Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) und dem Verfügungsgeschäft (z.B. Verfügung über Besitzrecht) beruht auf dem sog. Trennungsprinzip. Dadurch bilden diese Rechtsgeschäfte keine rechtliche Einheit.
Was versteht man unter Hauptleistungs- und Nebenleistungspflicht?
Hauptleistungspflicht (Primärleistung):
Pflicht des Schuldners, die Leistung so wie geschuldet zu erbringen.
Nebenleistungspflicht (Sekundärleistung):
Pflicht des Schuldners, den Gläubiger bei der Durchfürung des Schuldverhältnisses vor Schäden an dessen Rechtsgütern zu schützen und zu bewahren
Was versteht man unter Erlöschung von Schuldverhältnissen?
- Erfüllung durch Leistung, § 362
- Beendigung: Kündigung, Rücktritt
Wiederholung: Wie prüft man den Anspruch?
- Anspruch entstanden?
- Anspruch untergegangen?
- Anspruch durchsetzbar?
Wie wird das Vertretenmüssen (Verschulden) Geregelt?
Gesetzlich:Vorsatz und Fahrlässigkeit, § 276:
- Vorsatz: gewolltes herbeiführen
- Fahrlässigkeit: in § 276 Abs. 2
Vertraglich:
- Haftungsverschärfungen möglich
- Haftungserleichterungen erschwert (Schutzfunktion)
Relevante gesetzliche Schuldverhältnisse:
Vertreter ohne Vertretungsmacht, § 179
Ungerechtfertigte Bereicherung, §§ 812
Unerlaubte Handlung, § 823 ff.
Produkthaftung
Was versteht man unter einer ungerechtfertigten Bereicherung?
“Einer hat was, was ihm nicht zusteht”:
Was versteht man unter Unerlaubter Handlung?
Schuldhafte Verletzung fremder Rechtsgüter unabhängig vom Bestehen eines Vertrages (Deliktische Ansprüche). Beispiel: Jemand fährt gegen ihr Auto.