AT des BT Flashcards

1
Q

Was ist im AT des BT geregelt?

A

Im AT des BT sind die Rechte der Schuldverhältnisse geregelt.

  • “innere Klammer” des BGBs
  • nochmal AT für Schuldverhältnisse
  • Abschnitt 8: Besonderheiten für einzelne Schuldverhältnisse
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2
Q

Wie lautet die Definition von Schuldverhältnissen?

A

Keine Legaldefinition.
Eine Rechtsbeziehung, nach der ein Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen (§ 194 Abs. 1)

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3
Q

Welche Arten von Schuldverhältnissen unterscheidet man ?

A

Rechtsgeschäftlich: (aus Vertrag) jede Vertragsbeziehung
Rechtsgeschäftsähnlich: hängt mit Vertrag zusammen
Gesetzlich: keine Vertragsbeziehung (z.B. Unfall)

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4
Q

Wie lassen sich Schuldverhältnisse unterscheiden?

A

Streng einseitig: Bsp.: Bürgschaft, Schenkung
Nicht streng einseitig: eine Leistung ist Äquivalent zur anderen (z.B. weil du mein Freund bist)
Gegenseitig: z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag

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5
Q

Beispielfrage: Wie viele Verträge liegen einem Brötchenkauf zugrunde?

A
  1. Kaufvertrag über Brötchen
  2. Übereinigung Brötchen
  3. Übereinigung Geld
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6
Q

Was versteht man unter Abstraktion?

A

Abstraktion: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind rechtlich voneinander unabhängig (abstrakt voneinander). Z.B. unwirksames Verpflichtungsgeschäft hat keine Auswirkungen auf das Vergügungsgeschäft

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7
Q

Was versteht man unter dem Trennungsprinzip?

A

Trennung zwischen dem Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) und dem Verfügungsgeschäft (z.B. Verfügung über Besitzrecht) beruht auf dem sog. Trennungsprinzip. Dadurch bilden diese Rechtsgeschäfte keine rechtliche Einheit.

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8
Q

Was versteht man unter Hauptleistungs- und Nebenleistungspflicht?

A

Hauptleistungspflicht (Primärleistung):
Pflicht des Schuldners, die Leistung so wie geschuldet zu erbringen.
Nebenleistungspflicht (Sekundärleistung):
Pflicht des Schuldners, den Gläubiger bei der Durchfürung des Schuldverhältnisses vor Schäden an dessen Rechtsgütern zu schützen und zu bewahren

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9
Q

Was versteht man unter Erlöschung von Schuldverhältnissen?

A
  • Erfüllung durch Leistung, § 362

- Beendigung: Kündigung, Rücktritt

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10
Q

Wiederholung: Wie prüft man den Anspruch?

A
  1. Anspruch entstanden?
  2. Anspruch untergegangen?
  3. Anspruch durchsetzbar?
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11
Q

Wie wird das Vertretenmüssen (Verschulden) Geregelt?

A

Gesetzlich:Vorsatz und Fahrlässigkeit, § 276:
- Vorsatz: gewolltes herbeiführen
- Fahrlässigkeit: in § 276 Abs. 2
Vertraglich:
- Haftungsverschärfungen möglich
- Haftungserleichterungen erschwert (Schutzfunktion)

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12
Q

Relevante gesetzliche Schuldverhältnisse:

A

Vertreter ohne Vertretungsmacht, § 179
Ungerechtfertigte Bereicherung, §§ 812
Unerlaubte Handlung, § 823 ff.
Produkthaftung

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13
Q

Was versteht man unter einer ungerechtfertigten Bereicherung?

A

“Einer hat was, was ihm nicht zusteht”:

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14
Q

Was versteht man unter Unerlaubter Handlung?

A

Schuldhafte Verletzung fremder Rechtsgüter unabhängig vom Bestehen eines Vertrages (Deliktische Ansprüche). Beispiel: Jemand fährt gegen ihr Auto.

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