Arbeitsvertrag Flashcards

1
Q

Arbeitsvertrag Grundlagen (19)

A
  • Privatrechtlicher Vertrag nach §§ 104 und 130 BGB
  • Abschlussfreiheit
    → AN und AG können frei entscheiden ob und mit wem sie einen Vertrag abschließen möchten
  • Schranken des AG
    → AG mit mehr als 20 AN müssen Schwerbehinderte einstellen, sonst Geldbußen oder Ausgleichsabgaben
    → Kein Diskriminierung bzgl. der verbotenen Kriterien (AGG), sonst Entschädigungszahlung oder Schadensersatz
  • Einstellungshindernisse AG
    → führt zur Nichtigkeit des Vertrags
    → z.B. Kinderarbeit
  • Beschäftigungsverbote
    → z.B. Mutterschutz
  • Einstellungsansprüche für AN
    → Zugang zum öffentlichen Amt (Art. 33 Abs. 2 GG)
    → Wiedereinstellungsansprüche nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB)
    —-> befristete Arbeitsverhältnisse
    —-> Ausräumung des Verdachts bei Verdachtskündigungen
  • Formvorschrift
    → muss nicht schriftlich erfolgen
    → § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG (spätestens nach einem Monat müssen wesentliche Vertragsbestandteile niedergeschrieben werden, sonst kann der AN klagen)
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2
Q

Inhalt Arbeitsvertrag (6)

A
  • allgemeine Vorschriften des BGB
  • “Essentiala negotii”: notwendige Vertragsbestandteile
    → Parteien
    → Art und Umfang der Arbeitsleistung
    → Regelungswürdige Gegenstände
  • Vergütung nicht zwingend (ohne Vereinbarung greift gesetzliche Regelung)
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3
Q

Befristeter Arbeitsvertrag (5)

A
  • Endet ohne Kündigung
  • besondere Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz
    → Befristung bedarf einem sachlichen Grund
    → Kalendarmäßig befristet (auf best. Zeit)
    → Zweckbefristet (Nach Art und Zweck der Arbeitsleistung)
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4
Q

Sachgrundbefristung (§ 14 Abs. 1 TzBfG) (14)

A
  • Gründe:
    → Person des AN
    → vorübergehender betriebl. Bedarf
    → befristete Haushaltsmittel
    → Vertretung
    → Erprobung
    → nach Ausbildung oder Studium
    → gerichtl. Vergleich
    → Eigenart der Arbeitsleistung
  • weitere Gründe müssen dem Wertungsmaßstab entsprechen
  • Kontrolle von Kettenbefristungen
    → AG umgehen Kündigungsschutz
    → AN hat dann Anspruch auf unbefristetes Verhältnis
    → Entfristungsklage ( Feststellung innerhalb von 3 Wochen nach Beenden des Arbeitsverhältnisses)
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5
Q

Sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG) (5)

A
  • Zulässig für eine Dauer von max. 2 Jahren
  • max. 3 mal verlängerbar
  • Schutz vor Befristungsketten
  • unzulässig wenn Arbeitsverhältnis schon bestand
    → außer es liegt drei Jahre zurück oder existenzgründende Teilzeit-Beschäftigung
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6
Q

Nichtigkeitsgründe Arbeitsvertrag (4)

A

→ Geschäftsunfähigkeit
→ beschränkte Geschäftsfähigkeit des Kündigenden
→ Sittenwidrigkeit
→ Verstoß gegen gesetzl. Verbote (Vertragsbestandteile, selbst kompletter Vertrag)

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7
Q

Nichtigkeitsgrund: beschränkt geschäftsfähig (5)

A

Arbeitsrechtliche Ausnahme
→ gesetzlicher Vertreter ermächtigt Minderjährigen mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
→ Für solche Art von Geschäften dann unbeschränkt geschäftsfähig

→ gesetzlicher Vertreter genehmigt Minderjährigen Dienst / Arbeit
→ unbeschränkt geschäftsfähig als AN

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8
Q

Nichtigkeitsgrund: Sittenwidrigkeit (7)

A
  • Moralisch-ethisch verwerfliche Vertragsinhalte
  • Wucher
    → auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
    → Ausnutzen einer Zwangslage, Unwissenheit, Willensschwäche
  • Wucherähnliches Rechtsgeschäft
    → auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
    → anstößige Gesinnung des Bevorteilten
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9
Q

Abwicklung fehlerhafter Arbeitsverträge (8)

A

Teilnichtigkeit
→ Vertragsbestandteile werden unwirksam
→ übrigen Vertragsbestandteile bleiben bestehen

Gesamtnichtigkeit
→ als hätte der Vertrag nie bestanden
→ gesamter Vertrag ist unwirksam

Vertrag wird für die Vergangenheit als wirksam behandelt. Beendigung nur für die Zukunft
→ An hat alle Rechte und Pflichten

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10
Q

AGB-Kontrolle (7)

A
  • § 310 Abs. 4 S. 2
    → Arbeitsverträge unterstehen AGB-Kontrolle
    → nur in Bezug auf Nebenkonditionen
  • Liegt die AGB vor?
  • Wurde die AGB wirksam in Vertrag einbezogen?
  • gibt es entgegenstehende Individualabsprachen?
  • gibt es überraschende Klauseln?
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11
Q

AGB-Klauseln (17)

A

Vertragsstrafe, wenn AN sich unberechtigt vom Vertrag löst
→ unwirksam nach § 309 Nr. 6 BGB
→ Ausnahme: arbeitsrechtliche Besonderheit
→ Wenn AN Arbeitsleistung nicht erbringt, soll es durch AGB möglich sein, Zwangsgeld zu verlangen

Rückzahlungsverpflichtung für Fortbildungskosten
→ Bindungsdauer muss im angemessenen Verhältnis zur Fortbildungslänge stehen
→ Rückzahlungsverpflichtung muss sich mit der Zeit anteilig verringern

Einseitige Änderung der Leistung
→ nur unter best. Voraussetzungen
→ Leistung macht max. 25% der Gesamtvergütung aus
→ Regelungen sind klar und transparent
→ Regelungen sind begründet

Mit Gehalt werden pauschal alle denkbaren Überstunden abgegolten
→ Unwirksam
→ Unklarheit über tatsächliche Arbeitszeit
→ Aufnahme einer Begrenzung, Verweis auf Arbeitszeitgesetz
→ Ausnahme ggf. bei hochbezahlten AN

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