AO Flashcards
Verjährung Steuerhinterziehungen
- 5 Jahre 78 (3) Nr 4 StGB iVm 369 (2) AO
- 10 Jahre in schweren Fällen 376 (1) AO - Steuerschaden je Tat > 50.000
Strafbarkeit Ehegatte bei Hinterziehung des jeweils anderen
Keine Tathandlung, jeder unterschreibt eigene StE, Kenntnis reicht nicht aus BFH 16.04.2002
Steuerklärungspflicht
(hier: ESt)
- grds. Pflicht bei ESt §25 (3) iVm §56 EStG
- Ausnahme bei nichtselbständigen Einkünften §46 (2) EStG
Prüfschema Steuerhinterziehung
- Tatbestand
- 370(1)AO Tun / Unterlassen
- Taterfolg 370(4) AO
- Vorsatz 15 StGB iVm 369 (2) AO - Rechtswidrigkeit
- Selbstanzeige 371 AO
- Verjährung (sep. Karte)
Aussicht auf Erfolg eines Einspruchs
Aussicht auf Erfolg wenn zulässig und begründet
Zulässig:
- statthaft §347 AO
- frist §355 AO 1 Monat
- Form §357 AO
- Beschwer §350 AO
- Befugnis (PersG) §352 AO
Begründet
- Materieller Fehler
- in Rechten verletzt
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§110 AO
Festsetzungsfrist bei §165 AO
§171 (8) AO
Vorläufiger Rechtsschutz vor FG
- AdV §69 FGO auf Antrag
- einstweilige Anordnung §114 FGO
- > wenn §69 AO nicht möglich ist weil kein vollziehbarste VA möglich ist, z.B. Insolvenzantrag durch Gericht, keine Gewährung der Steuernummer)
Wann ist AdV möglich?
Bei Einspruch, dann durch
- das FA
- auf Antrag
§361 (1) AO
Zitieren von Erlassen
Beck-E 1, §16/3
Von UStE abw. Festsetzung
Nicht mehr unter VdN - Jahreserklärung kein autom. VdN
Steuerlast <25€
Keine Festsetzung §156 AO iVm §1(2) KBV
Einspruchsentscheidung durch FA
§367(2)S3 iVm §366AO
Bekanntgabe Fiktion am Samstag / Sonntag
§108 (3) AO gilt wegen AEAO zu §108
Klageschrift Form
Schriftlich §164 FGO
Unterschrieben §126 BGB
Sinn Verböserungshinweis
StPfl kann Einspruch zurücknehmen
Auslegung eines Änderungsantrags als Einspruch
Im Zweifelsfall, da er die Rechte des Stpfl umfassender wahrt AEAO vor §347
Wann entfällt VdN?
Immer mit Ablauf der Festsetzungsfrist §164(4)AO auch bei Hinterziehung
Bindungswirkung Grundlagenbescheide
- Für Folgebescheide §175(1) Nr 1 AO
- auch wenn der GB noch nicht unanfechtbar ist §182 (1) AO ->Einspruch keine Hemmung für FB
Selbstanzeige §153 AO = Änderungsantrag §172 (1) Nr 2a?
Nein - AEAO zu 172 Rz 3
Wirkungsweise §371 AO (Selbstanzeige)
Wenn wirksam, Befreiung §370 (Straftat), aber nicht Steuerpflicht->festzusetzen sofern änderbar
Prüfung Haftungsbescheid
Erlass nach §191(1) AO:
1) ges. Haftungsgrund liegt vor §69-75 AO
2) kein Fristablauf §191 (3), (5) AO
Leichtfertige Steuerverkürzung
§378 AO Wie Hinterziehung aber ohne Vorsatz (hätte es besser wissen können / müssen) = grob fahrlässig
Berichtigungspflicht bei falscher Steuererklärung
§ 153 AO
- Zinsen auf hinterz. Steuer
- Säumniszuschl. auf nicht gez. Steuer
- hint. St. §235 AO
- Säumnisz. §240 AO
Prüfschema Pfändung
VFL
- Vollstreckbarer VA §249,251 AO
- Fälligkeit der Leistung §220 AO iVm Einzelsteuergesetz
- Leistungsgebot §254 AO
Bekanntgabe bei Gesamtrechtsnachfolge (z.B. Erbe)
Wahlweise
- Einzelbescheide §155 (1) AO oder
- zusammengefassten Bescheid §155(3) AO
- an Gesamtrechtsnachfolger AEAO zu 122
Wirkung Ablaufhemmung §171
Insoweit das jeweilige Ablaufhemnis greift
Begründungsfehler (z.B. Änderungsnorm in Änderungsbescheid)
Heilbar nach §126 AO
Unpfändbarkeit von Sachen
- §295 AO iVm §811 ZPO
- Sachen zur bescheidenen Lebens- u. Haushaltsführung
- zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände
Anwendung allg. Vorschriften auf ges. Feststellung
§181 (1) AO
Änderung Grundlagenbescheid nach Ablauf Festsetzungsfrist
§181(5) AO
Prüfung, ob Festsetzungsfrist bei Folgebescheid abgelaufen ist auf Ebene des Folgebescheides
Anfechtungs-beschränkung Folgebescheid
§351(2) AO - es muss der Grundlagenbescheid angegriffen werden
Einreichen StE
§149 AO iVm jeweiligem Steuergesetz
Sonderprüfung und VdN
Keine Aufhebung nach §164(3)AO, da nicht abschließend geprüft §164(1)AO
VdN nach Außenprüfung
Aufzuheben nach §164(3)AO - ggf. mit Einspruch erreichen
Aufhebung VdN Steuerfestsetzung?
Ja, steht gleich §164(3)S2AO
Änderung Bescheid unter VdN ohne Hinweis auf Aufhebung / Fortbestehen
Bescheid weiter unter VdN es seidenen ausdrücklich aufgehoben AEAO zu §164 Tz6
- Frist Beweismittel bei Einspruch
- Wirkung bei späteren Verfahren
- §364b AO
- §76(3) FGO Gericht kann trotzdem Unterlagen akzeptieren
Antrag Vollstreckungsaufschub auf Billigkeitsgründen
§258AO
Vorsatz Änderungsnormen
Nur nach §129, §172ff möglich §172(1)S1Nr2d AO
Pflicht zur Berichtigung nach §129 AO
Ermessen „kann“ §5 AO wird durch §85 AO auf 0 reduziert
1) Entstehen
2) Fälligkeit
… von Steueransprüchen
3) Abgabe StE
1) §38AO
2) §220AO
… iVm Steuergesetz
3) §149 AO
Rücknahme rechtswidriger VA mit Widerrufsvorbehalt nach §120 AO
Erst Recht Schluss §131(2)Nr1 AO iVm §130(2)AO