AO Flashcards
Verjährung Steuerhinterziehungen
- 5 Jahre 78 (3) Nr 4 StGB iVm 369 (2) AO
- 10 Jahre in schweren Fällen 376 (1) AO - Steuerschaden je Tat > 50.000
Strafbarkeit Ehegatte bei Hinterziehung des jeweils anderen
Keine Tathandlung, jeder unterschreibt eigene StE, Kenntnis reicht nicht aus BFH 16.04.2002
Steuerklärungspflicht
(hier: ESt)
- grds. Pflicht bei ESt §25 (3) iVm §56 EStG
- Ausnahme bei nichtselbständigen Einkünften §46 (2) EStG
Prüfschema Steuerhinterziehung
- Tatbestand
- 370(1)AO Tun / Unterlassen
- Taterfolg 370(4) AO
- Vorsatz 15 StGB iVm 369 (2) AO - Rechtswidrigkeit
- Selbstanzeige 371 AO
- Verjährung (sep. Karte)
Aussicht auf Erfolg eines Einspruchs
Aussicht auf Erfolg wenn zulässig und begründet
Zulässig:
- statthaft §347 AO
- frist §355 AO 1 Monat
- Form §357 AO
- Beschwer §350 AO
- Befugnis (PersG) §352 AO
Begründet
- Materieller Fehler
- in Rechten verletzt
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§110 AO
Festsetzungsfrist bei §165 AO
§171 (8) AO
Vorläufiger Rechtsschutz vor FG
- AdV §69 FGO auf Antrag
- einstweilige Anordnung §114 FGO
- > wenn §69 AO nicht möglich ist weil kein vollziehbarste VA möglich ist, z.B. Insolvenzantrag durch Gericht, keine Gewährung der Steuernummer)
Wann ist AdV möglich?
Bei Einspruch, dann durch
- das FA
- auf Antrag
§361 (1) AO
Zitieren von Erlassen
Beck-E 1, §16/3
Von UStE abw. Festsetzung
Nicht mehr unter VdN - Jahreserklärung kein autom. VdN
Steuerlast <25€
Keine Festsetzung §156 AO iVm §1(2) KBV
Einspruchsentscheidung durch FA
§367(2)S3 iVm §366AO
Bekanntgabe Fiktion am Samstag / Sonntag
§108 (3) AO gilt wegen AEAO zu §108
Klageschrift Form
Schriftlich §164 FGO
Unterschrieben §126 BGB
Sinn Verböserungshinweis
StPfl kann Einspruch zurücknehmen
Auslegung eines Änderungsantrags als Einspruch
Im Zweifelsfall, da er die Rechte des Stpfl umfassender wahrt AEAO vor §347