Alpm: ZVR 2 Flashcards
- Kann Ersteigerer durch Versteigerung wirksam Eigentum an schuldnerfremden Sacher erlangen?
= nach gemischter und öffentlich-rechtlicher Theorie erlangt Ersteigerer kraft wirksamer Verstrickung durch Ablieferung und Barzahlung Eigentum. Das Eigentum erwirbt er rechtsbeständig.
- Wertpapier i.e.S
= Papier verkörpert Forderung. Übertragung der Forderung erfolgt durch Übereignung des Papiers (zB Scheck). Recht aus dem Papier folgt dem Recht an dem Papier
- Wertpapier i.w.S
= Papier ist nur Beweismittel für Forderung (qualifiziertes Legitimationspapier) (zb Sparbuch). Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier
V. Pfändung in unbewegliches Vermögen: Verhältnis zu Pfändung von beweglichen Vermögen
1. Zubehör
- Zubehör
= keine Mobiliarvollstreckung möglich § 865 II 1 da Pfändung mit Immobiliarsache erfolgt. - kein Zubehör
= Mobiliarvollstreckung solange möglich bis die Beschlagnahme im Wege der ZVR stattfindet
- Arrest §§ 916-934
= einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung von Geldforderungen
- Welche Arrestgründe gibt es und worin liegt der Unterschied?
= dinglicher (Vermögen wird festgesetzt) und persönlicher (freiheitsentziehende Maßnahme) Arrestgrund
- Worin unterscheidet sich die Vollstreckung beim einstweiligen Rechtsschutz zur Vollstreckung in der Hauptsache?
= einstweiliger Rechtsschutz dient nur zur vorläufigen Sicherung ohne Verwertung (sonst wird Hauptsache vorweggenommen)
- einstweilige Verfügung §§ 935 ff
= einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung von Nichtgeldforderungen (Ansprüche auf Leistung/ Handlung/ Unterlassen..)
- Unterschied bei gerichtlicher Entscheidung der einstweiligen Verfügung zum Hauptsacheverfahren?
= gem § 938 I bestimmt das Gericht nach freiem Ermessen und ist nicht an Anträge gebunden (§308)