Allgemeinwissen Flashcards
1
Q
Was ist nach §157BGB bei der Auslegung von Verträgen zu beachten?
A
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern.
2
Q
Was ist nach §133BGB bei der Auslegung einer Willenserklärung zu beachten?
A
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an den buchstäblichen Sinne de Ausdrucks zu haften.