AKS § 6 Flashcards

Der Binnenmarkt und die Grundfreiheiten

1
Q

Wo sind die EU-Grundfreiheiten geregelt?

A

Art. 26 AEUV

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2
Q

Nenne die fünf EU-Grundfreiheiten

A
  1. Warenverkehr Art. 28 ff. AEUV
  2. Personenverkehr
  3. Dienstleistungsverkehr
  4. Kapitalverkehr
  5. Zahlungsverkehr
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3
Q

Nenne die zwei Mittel zur Erreichung des freien Warenverkehrs?

A
  1. Zollunion
  2. Abschaffung aller mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedsstaaten
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4
Q

Nenne die zwei Elemente der Zollunion

A
  1. Verbot von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedsstaaten
  2. Gebot der Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs gegenüber Drittländern
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5
Q

Prüfungsschema für “Maßnahmen gleicher Wirkung”

A

Art. 34, 36 AEUV

  1. Liegt eine Maßnahme gleicher Wirkung vor?
  2. Ist die Maßnahme ausnahmsweise gerechtfertigt?
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6
Q

Erläutere den Anwendungsbereich des Art. 34 AEUV

A

Vom Diskriminierungsverbot zum allgemeinen Beschränkungsverbot

Offene Beschränkungen VS. Versteckte Beschränkungen

I. Offene Beschränkungen
Dassonville-Formel:
Jede Handelsregelung der Mitgliedsstaaten, die GEEIGNET ist, den innergemeinschaftlichen Handel
- unmittelbar oder mittelbar,
- tatsächlich oder potentiell
zu behindern

II. Versteckte Beschränkungen
-> als “Nebenwirkung”
-> auch: absichtslos
z.B. deutsches Reinheitsgebot

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7
Q
  1. Wieso kann es im Falle des Art. 34 AEUV zur Inländerdiskriminierung kommen?
  2. Erläutere anhand des Beispiels “Deutsches Reinheitsgebot”
  3. Woran wird die Maßnahme gemessen?
A
  1. Inländerdiskriminierung
    Keine Anwendung auf reine Inlandssachverhalte
    -> Art. 34 AEUV schützt nur den GRENZÜBERSCHREITENDEN Warenverkehr
  2. “Deutsches Reinheitsgebot”
    Während Mitgliedsstaaten nicht an das deutsche Reinheitsgebot gebunden sind, können deutsche Brauereien daran gebunden sein, wenn sie für den deutschen Markt produzieren.
  3. Woran wird die Maßnahme gemessen?
    Art. 3 GG Gleichheitsgrundsatz
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8
Q

Fallen Regelungen von Verkaufsmodalitäten in den Anwendungsbereich von Art. 34 AEUV?

A

Nein, Keck-Urteil
-> z.B. Ladenschluss-Regelungen

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9
Q
  1. Wo sind die Rechtfertigungsgründe für Art. 34 AEUV geregelt?
  2. Nenne die vier Rechtfertigungsgründe
A

Art. 36 AEUV

  1. Gründe der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit
  2. Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen
  3. Schutz des nationalen Kulturguts
  4. Schutz des gewerblichen oder künstlerischen Eigentums
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10
Q

Wieso gibt es die Cassis-Formel?

A

Erweiterung der Rechtfertigungsgründe, weil Art. 36 EUV restriktiv und unzureichend

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11
Q

Wie lautet die Cassis-Formel?

A

Entscheidung Cassis de Dijon
-> Handelshemmnisse sind nur hinzunehmen, wenn sie notwendig sind, um ZWINGENDEN ERFORDERNISSEN DES ALLGEMEININTERESSES gerecht zu werden

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12
Q

Welche Rechtfertigungsgründe entstanden infolge der Entscheidung Cassis de Dijon?

Was bedeutet: “Sie sind als Ausnahme zum Herkunftslandsprinzip zu verstehen?”

A
  1. Verbraucherschutz
  2. Umweltschutz
  3. Schutz vor unlauterem Wettbewerb
  4. Schutz vor Medienvielfalt
  5. Wirksame steuerliche Kontrollmöglichkeiten

Ausnahme zum Herkunftslandsprinzip bedeutet eine Ausnahme zum Grundsatz, dass Waren, die in einem Mitgliedsstaat zugelassen sind, auch in den anderen Mitgliedsstaaten vertrieben werden können.

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13
Q

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Cassis-Entscheidung

A

Jede nationale Maßnahme muss
1. geeignet sein, verfolgte Ziele zu erreichen und
2. angemessen sein, um das verfolgte Ziel zu erreichen (Übermaßverbot)

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14
Q

Was schützt die EU-Grundfreiheit des Freien Personenverkehrs?

A
  1. Freizügigkeit der Arbeitnehmer
  2. Niederlassungsfreiheit der Selbständigen
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15
Q

Freizügigkeit der Arbeitnehmer
1. Rechtsgrundlage
2. Arbeitnehmerbegriff
3. Arbeitnehmerrechte
4. Erweiterung auf andere Personengruppen

A
  1. Art. 45 ff. AEUV
  2. Arbeitnehmerbegriff
    Arbeitnehmer sind Personen, die in einem weisungsgebundenen Abhängigkeitsverhältnis eine Tätigkeit für einen anderen verrichten und dafür eine Vergütung erhalten
  3. Einreise-, Aufenthalts- und Verbleiberechte
  4. Erweiterung auf andere Personengruppen
    -> Familien der Arbeitnehmer
    -> Azubis und Studenten
    -> Rentner und Privatiers, sofern Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel
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16
Q

Freizügigkeit der Arbeitnehmer:
Diskriminierungsverbot

A

Art. 45 Abs. 2 AEUV
-> allgemeines Beschränkungsverbot: gilt ausnahmslos für In- und Ausländer

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit verbietet nicht nur jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, sondern auch nationale Regelungen, die - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - die Arbeitnehmerfreizügigkeit beeinträchtigen.

17
Q

Freizügigkeit der Arbeitnehmer:
Bereichsausnahme

A

Art. 45 Abs. 4 AEUV:
Keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
-> eng auszulegen, d.h. Stellen in der hoheitlichen Verwaltung, die ein Verhältnis besonderer Verbundenheit mit dem Staat voraussetzen
-> Justiz, Polizei, Militär, Steuerverwaltung
-> NICHT: Gesundheits- oder Unterrichtswesen

18
Q

Freizügigkeit der Arbeitnehmer:
1. Rechtfertigungsgründe
2. Verhältnismäßigkeit

A
  1. Rechtfertigungsgründe
    (i) Art. 45 Abs. 3 AEUV
    Ordre public = öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit
    -> nur noch: schwere, in persönlichem Verhalten des Einzelnen liegenden Gründe
    (ii) Zwingende Gründe des Allgemeininteresses
  2. Verhältnismäßigkeit
    Jede nationale Maßnahme muss
  3. geeignet sein, verfolgte Ziele zu erreichen und
  4. angemessen sein, um das verfolgte Ziel zu erreichen (Übermaßverbot)
19
Q

Niederlassungsfreiheit der Selbständigen
1. Rechtsgrundlage
2. Primäre Niederlassungsfreiheit
3. Sekundäre Niederlassungsfreiheit
4. Ausnahmen und Rechtfertigungsgründe
5. Art. 50 Abs. 1, 53 Abs. 1 AEUV

A
  1. Art. 49 ff. AEUV
    -> allgemeines Beschränkungsverbot
  2. Primäre Niederlassungsfreiheit
    VERLAGERUNG der Tätigkeit von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat
  3. Sekundäre Niederlassungsfreiheit
    Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften OHNE AUFGABE DES BETRIEBSSCHWERPUNKTES
  4. Ausnahmen und Rechtfertigungsgründe
    (i) Art. 51 AEUV: Bereichsausnahme für öffentliche Verwaltung
    -> gilt nicht für Rechtsanwälte
    (ii) Art. 52 AEUV: Ordre public, d.h. öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit
    (iii) Zwingende Gründe des Allgemeinwohls
  5. Art. 50 Abs. 1, 53 Abs. 1 AEUV
    Anerkennung von Hochschuldiplomen
20
Q

Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften
1. Begünstigte Gesellschaften

  1. Primäre Niederlassungsfreiheit
  2. Sekundäre Niederlassungsfreiheit
  3. Ausnahmen und Rechtfertigungsgründe
  4. Art. 50 Abs. 1, 53 Abs. 1 AEUV
A
  1. Begünstigte Gesellschaften
    Natürliche und juristische Personen
    + Gesellschaften, die keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, aber zumindest beschränkt rechtsfähig sind, d.h. OHG, KG und GbR
21
Q

Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften
Gründungs- vs. Sitztheorie
Rechtsprechung zum Zuzug von Gesellschaften

A
  1. Primäre Niederlassungsfreiheit
    Überseering: Gründungstheorie (+)
  2. Sekundäre Niederlassungsfreiheit
    (i) Centros: Gläubigerschutz ≠ zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses
    (ii) Inspire Act: Erfüllung von Zusatzvoraussetzungen (-)
    -> (i) und (ii) gelten, wenn kein konkreter Missbrauch
22
Q

Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften
Gründungs- vs. Sitztheorie
Rechtsprechung zum Wegzug von Gesellschaften

A

Daily Mail
-> Mitgliedstaaten haben die Entscheidungsbefugnis über den Wegzug einer Gesellschaft
-> Mitgliedstaaten können beliebige Beschränkungen vorsehen

23
Q

Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften
Gründungs- vs. Sitztheorie
Was gilt für Fälle außerhalb der europäischen Union?

A

BGH hält an der Sitztheorie fest
-> Ausnahme: abweichende Regelung durch einen völkerrechtlichen Vertrag, z.B. USA

24
Q

Dienstleistungsfreiheit
1. Rechtsgrundlage
2. Begriff
3. Beschränkungsverbot und Rechtfertigungsgründe

A
  1. Art. 56 ff. AEUV + Art. 62 i.V.m. Art. 51-54 AEUV
  2. Begriff
    Dienstleistungsfreiheit bezieht sich auf vorübergehende, grenzüberschreitende und entgeltliche Möglichkeiten.
  3. Beschränkungsverbot und Rechtfertigungsgründe
    wie Niederlassungsfreiheit
25
Q

Dienstleistungsfreiheit
Nenne die drei Möglichkeiten für das grenzüberschreitende Element

A
  1. Aktive Dienstleistungsfreiheit
    Der Leistungserbringer überschreitet die Grenze.
  2. Passive Dienstleistungsfreiheit
    Der Leistungsempfänger überschreitet die Grenze.
  3. Nur die Leistung überschreitet die Grenze.
26
Q

Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
1. Rechtsgrundlage
2. Geltungsbereich Kapitalverkehrsfreiheit
3. Geltungsbereich Zahlungsverkehrsfreiheit
4. Gilt diese Grundfreiheit auch im Verkehr mit Drittstaaten?

A
  1. Art. 63 ff. AEUV
  2. Geltungsbereich Kapitalverkehrsfreiheit
    Grenzüberschreitende Transaktionen von
    -> Geldkapital (Anleihen, Bürgschaften, Kredite, Wertpapiererwerb)
    -> Sachkapital (Immobilien, Unternehmensbeteiligungen)
  3. Geltungsbereich Zahlungsverkehrsfreiheit
    Grenzüberschreitende Transaktionen im Rahmen von Austauschverträgen
  4. Drittstaaten (+)
27
Q

Beschränkungen der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
1. Rechtsgrundlagen
2. Rechtfertigungsgrund
3. Rechtsprechung

A
  1. Art. 65 AEUV
  2. Zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
    -> eng auszulegen
  3. Rechtsprechung
    (i) Portugal & Frankreich
    Erwerb von Anteilen dürfen nicht von ministerieller Genehmigung abhängig gemacht werden

(ii) Belgien
Sicherheit der Energieversorgung stellen ausreichend zwingende Erfordernisse dar, die Beschränkungen rechtfertigen können.