9-10 Bilanzierung von Aktiva Flashcards

1
Q

Ansatz von Aktiva

A

Abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit (Ansatzpflicht, Ansatzwahlrecht, Ansatzverbot)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit

A
  1. Konkrete Einzelveräußerbarkeit
  2. Abstrakte Einzelveräußerbarkeit
  3. Einzelvollstreckbarkeit
  4. Selbständige Verwertbarkeit

Ansatzpflicht:
- Insb. für entgeltlich erworbene Geschäfts/Firmenwerte

Ansatzwahlrecht

  • Selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens (begrenzt)
  • Disagio

Ansatzverbote

  • Gründungskosten
  • Eigenkapitalkosten
  • Gewisse selbst geschaffene immaterielle VG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Zurechnung von VG

A
  • Grds dem zivilrechtlichen Eigentümer
  • Dem wirtschaftlichen Eigentümer, wenn er die tatsächliche Herrschaft über den VG so ausübt, dass er den rechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer vom Gebrauch ausschließen kann.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Konkrete Bilanzierungsfähigkeit

A

1) Ansatzgebot oder -wahlrecht
2) Wirtschaftliche oder rechtliche Zurechnung
3) Realisationszeitpunkt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Realisationszeitpunkt

A

Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungspflicht (Übergang des wirtschaftlichen oder rechtlichen Eigentums).

Kumulative Bedingungen bei Veräußerung:

  1. Kaufvertrag
  2. Lieferung/Leistung
  3. Güter haben Verfügungsbereich verlassen
  4. Abrechnungsfähigkeit (Übergang der Preisgefahr)
  • Durch den Umsatz verursachte Aufwendungen, inkl. erwartete Gewährleistungsaufwendungen, werden dem Umsatzzeitpunkt zugerechnet.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Anlagevermögen

A
  • VG, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen auf Dauer zu dienen (Zweck- und Zeitkomponente)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Umlaufvermögen

A
  • VG, die sich nach einem einmaligen betrieblichen Akt erschöpfen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Sachanlagen

A
  • Körperliche Gegenstände
  • Bsp.: Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen, BGA
  • Abgrenzung unselbständige Gebäudeteile zu selbständigen VGs
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Finanzanlagen

A
  • Eigenkapital- und Fremdkapitalpapiere

Unterteilung in:

  1. Verbundene Unternehmen
  2. Beteiligungensverhältnis
  3. Keine Verbindung/Beteiligung (Dividendenpapier/Zinspapier)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Immaterielle VG

A

Güter, die keine gegenständliche Substanz aufweisen und nicht monetär sind. Unterteilung in identifizierbare und nicht identifizierbare Rechte und wirtschaftliche WErte.

Bsp.:

  • Selbst geschaffene oder entgeltlich erworbene Schutzrechte etc.
  • Derivativer Geschäfts-/ Firmenwert
  • Anzahlungen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Immaterielle VG - Ansatz

A

Objektivierungsüberlegungen vs Vollständigkeitsgebot

  • Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene
  • Ansatzverbot für selbst geschaffene: Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten, o.ä.
  • Ansatzpflicht bei entgeltlichem Erwerb
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Immaterielle VG - Ansatz (Besonderheiten)

A
  • Aktivierungsverbot für Forschungskosten
  • Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten

Forschung:
Eigenständige, planmäßige Suche nach neuen technischen/wirtschaftlichen Erkenntnissen mit ungewisser Verwertbarkeit / Erfolgsaussicht

Entwicklung:
Anwendung von Forschungsergebnissen oder anderem Wissen für die Neu-/ Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren

  • Ermessensspielräume aber im Zweifel Aktivierungsverbot!
  • Weitere Angaben im Anhang
  • Aktivierungswahlrecht erlaubt verbesserte Darstellung, Vergleichbarkeit, Informationsgehalt.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Umlaufvermögen

A
  1. Vorräte (Rohstoffe, uE, fE, Anzahlungen)
  2. Forderungen und sonstige (aLuL, gg. verb. Unternehmen, gg. Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis, Sonstige)
  3. Wertpapiere (verb. Unternehmen, eigene Anteile, Sonstige)
  4. Liquide Mittel (Kasse, Bank)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Bewertung des Vermögens - Ebenen

A
  1. Zugangsbewertung: Ausgangswert
  2. Folgebewertung: Fortgeführter Ausgangswert, ggf. Korrekturwert mit Ausgangswert als Wertobergrenze bei regelmäßiger Wertveränderung im Zeitablauf
  3. Ggf. außerplanmäßige Wertveränderungen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Bewertung des Vermögens - GoB

A
  1. Unternehmensfortführung
  2. Einzelbewertung
  3. Pagatorik (Objektivierung)
  4. Stichtagsprinzip (beachte werterhellende Info)
  5. Vergleichbarkeit / Stetigkeit
  6. Abgrenzung (nach Sache und Zeit)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Bewertung des Vermögens - Prinzipien

A
  1. Anschaffungswertprinzip
  2. Realisationsprinzip
  3. Niederstwertprinzip (AHK vs Marktwert)
  4. Imparitätsprinzip (unrealisierte Verluste!)
17
Q

Bewertung des Vermögens - Grundsatz

A

Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten oder Herstellungskosten inkl. Kosten für die Erweiterung oder wesentliche (!) Verbesserung

18
Q

Besonderheiten, HGB: Herstellungskosten

A

Aktivierungswahlrecht:

  • Fremdkapitalkosten
  • Allgemeine Verwaltungskosten

Aktivierungsverbot

  • Forschungskosten
  • Vertriebskosten
19
Q

Nachträgliche Herstellungskosten vs. Erhaltungsaufwand

A

Nachträgliche Herstellungskosten

  • Aufwendungen dienen der Erweiterung der Substanz/Nutzungsmöglichkeit (wesentlichen Verbesserung)
  • Aktivierungspflicht

Erhaltungsaufwand

  • Erhaltung des VG in ordnungsgemäßem Zustand
  • Ausbesserungen, ohne Wesensart zu verändern
  • Aktivierungsverbot
20
Q

Foglebewertung

A
  • Planmäßige Abschreibung
  • Außerplanmäßige Abschreibung
  • Wertaufholung
  • Bewertung zu Zeitwerten bei Finanzinstrumente
21
Q

(Planmäßige) Abschreibungen - Ziel

A
  • Statisch: Wertangleichung, korrekte Vermögenslage

- Dynamisch: Verteilung der Kosten, periodengerechte Erfolgsermittlung

22
Q

Außerplanmäßige Abschreibungen - Niederstwertprinzip

A

Strenges Niederstwertprinzip

  • Bei UV
  • Abschreibungspflicht bei Wertminderung unabhängig von Dauerhaftigkeit

Gemildertes Niederstwertprinzip

  • Bei AV
  • Abschreibungspflicht nur wenn dauerhaft.
  • Wenn nicht dauerhaft: Abschreibungswahlrecht bei Finanz-AV; Abschreibungsverbot bei sonstigen AV

Der niederste Wert ergibt sich meist entweder über den Wiederbeschaffungspreis oder den Einzelveräußerungspreis

23
Q

Außerplanmäßige Abschreibung - Begriffe

A

Voraussichtlich dauernde Wertminderung

  • Bei abnutzbarem Anlagevermögen dann gegeben, wenn während eines erheblichen Teils der Restnutzungsdauer der Stichtagswert unter den fortgeführten AH / HK liegt
  • Bei nicht abnutzbarem Anlagevermögen ist eine Prognose des künftigen Wertes erforderlich; insb. ob eine Werterholung wahrscheinlich ist.
24
Q

Außerplanmäßige Abschreibung auf Forderungen

A
  • Bei zweifelhafter Bonität oder Zahlungsausfall

- Einzelwertberichtigung oder Pauschalwertberichtigung möglich

25
Q

Wertaufholung

A
  • Generelles Wertaufholungsgebot
  • Keine Wertaufholung bei derivativem Firmenwert
  • AH/HK als Obergrenze
26
Q

IFRS Bewertungsgrundsätze

A

Fair value - hypothetischer Marktpreis unter idealisierten Bedingungen

27
Q

Unfertige Leistungen

A
  • Fertige und unfertige Leistungen werden grds. mittels Herstellungskosten aktiviert und die Aufwendungen somit erfolgsneutral behandelt

Bei Langfristfertigung:
- Das HGB-Vorsichtsprinzip gebietet die Benutzung der completed-contract method, während beim IFRS mit Fokus auf den Informationsgehalt die percentage-of-completion method angewandt wird.

28
Q

Bewertungsvereinfachungen

A
  • Festbewertung, Gruppenbewertung (durchschnitt), Sammelbewertung (Verbrauchsfolgeverfahren: LiFo, FiFo)
  • Eine Gruppen- oder Sammelbewertung ist nur dann möglich, bei Gleichartigkeit
  • Gleichartigkeit liegt vor wenn annähernde Preisgleichheit und Warengattung oder Funktionsgleichheit vorliegen. Preisgleichheit liegt vor, wenn die Preisabweichung innerhalb der Gütergruppe weniger als 20% ist.