9-10 Bilanzierung von Aktiva Flashcards
Ansatz von Aktiva
Abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit (Ansatzpflicht, Ansatzwahlrecht, Ansatzverbot)
Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
- Konkrete Einzelveräußerbarkeit
- Abstrakte Einzelveräußerbarkeit
- Einzelvollstreckbarkeit
- Selbständige Verwertbarkeit
Ansatzpflicht:
- Insb. für entgeltlich erworbene Geschäfts/Firmenwerte
Ansatzwahlrecht
- Selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens (begrenzt)
- Disagio
Ansatzverbote
- Gründungskosten
- Eigenkapitalkosten
- Gewisse selbst geschaffene immaterielle VG
Zurechnung von VG
- Grds dem zivilrechtlichen Eigentümer
- Dem wirtschaftlichen Eigentümer, wenn er die tatsächliche Herrschaft über den VG so ausübt, dass er den rechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer vom Gebrauch ausschließen kann.
Konkrete Bilanzierungsfähigkeit
1) Ansatzgebot oder -wahlrecht
2) Wirtschaftliche oder rechtliche Zurechnung
3) Realisationszeitpunkt
Realisationszeitpunkt
Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungspflicht (Übergang des wirtschaftlichen oder rechtlichen Eigentums).
Kumulative Bedingungen bei Veräußerung:
- Kaufvertrag
- Lieferung/Leistung
- Güter haben Verfügungsbereich verlassen
- Abrechnungsfähigkeit (Übergang der Preisgefahr)
- Durch den Umsatz verursachte Aufwendungen, inkl. erwartete Gewährleistungsaufwendungen, werden dem Umsatzzeitpunkt zugerechnet.
Anlagevermögen
- VG, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen auf Dauer zu dienen (Zweck- und Zeitkomponente)
Umlaufvermögen
- VG, die sich nach einem einmaligen betrieblichen Akt erschöpfen
Sachanlagen
- Körperliche Gegenstände
- Bsp.: Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen, BGA
- Abgrenzung unselbständige Gebäudeteile zu selbständigen VGs
Finanzanlagen
- Eigenkapital- und Fremdkapitalpapiere
Unterteilung in:
- Verbundene Unternehmen
- Beteiligungensverhältnis
- Keine Verbindung/Beteiligung (Dividendenpapier/Zinspapier)
Immaterielle VG
Güter, die keine gegenständliche Substanz aufweisen und nicht monetär sind. Unterteilung in identifizierbare und nicht identifizierbare Rechte und wirtschaftliche WErte.
Bsp.:
- Selbst geschaffene oder entgeltlich erworbene Schutzrechte etc.
- Derivativer Geschäfts-/ Firmenwert
- Anzahlungen
Immaterielle VG - Ansatz
Objektivierungsüberlegungen vs Vollständigkeitsgebot
- Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene
- Ansatzverbot für selbst geschaffene: Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten, o.ä.
- Ansatzpflicht bei entgeltlichem Erwerb
Immaterielle VG - Ansatz (Besonderheiten)
- Aktivierungsverbot für Forschungskosten
- Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten
Forschung:
Eigenständige, planmäßige Suche nach neuen technischen/wirtschaftlichen Erkenntnissen mit ungewisser Verwertbarkeit / Erfolgsaussicht
Entwicklung:
Anwendung von Forschungsergebnissen oder anderem Wissen für die Neu-/ Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren
- Ermessensspielräume aber im Zweifel Aktivierungsverbot!
- Weitere Angaben im Anhang
- Aktivierungswahlrecht erlaubt verbesserte Darstellung, Vergleichbarkeit, Informationsgehalt.
Umlaufvermögen
- Vorräte (Rohstoffe, uE, fE, Anzahlungen)
- Forderungen und sonstige (aLuL, gg. verb. Unternehmen, gg. Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis, Sonstige)
- Wertpapiere (verb. Unternehmen, eigene Anteile, Sonstige)
- Liquide Mittel (Kasse, Bank)
Bewertung des Vermögens - Ebenen
- Zugangsbewertung: Ausgangswert
- Folgebewertung: Fortgeführter Ausgangswert, ggf. Korrekturwert mit Ausgangswert als Wertobergrenze bei regelmäßiger Wertveränderung im Zeitablauf
- Ggf. außerplanmäßige Wertveränderungen
Bewertung des Vermögens - GoB
- Unternehmensfortführung
- Einzelbewertung
- Pagatorik (Objektivierung)
- Stichtagsprinzip (beachte werterhellende Info)
- Vergleichbarkeit / Stetigkeit
- Abgrenzung (nach Sache und Zeit)