5-8 Rechtliche Grundlagen Flashcards
Umfang von Rechnungslegungsvorschriften
- Aufstellung
- Inhalt
- Offenbarung
- Prüfung
Handelsrechtliche Vorschriften für Kaufleute
- Buchführung und Inventar
- Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss (Bilanz+GuV)
a) Allgemeine Vorschriften
b) Ansatzvorschriften
c) Bewertungsvorschriften - Aufbewahrung und Vorlage
Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften
Bilanz, GuV, Bewertungsvorschriften, Anhang, Lagebericht
Befreiung von Vorschriften für kleine Einzelkaufleute
Voraussetzungen
- Umsatzerlöse < 600k
- Jahresüberschuss < 60k
- An zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen / am ersten Abschlussstichtag nach Neugründung
Einzelabschluss vs. Konzernabschluss
Einzel: Jahresabschluss einer rechtlich selbständigen Einheit.
Konzern: Konsolidierter Abschluss wirtschaftlicher Einheiten
- Lediglich Dokumentations und Informationsfunktion, keine Zahlungsbemessungsfunktion
Bestandteile des Jahresabschlusses
Immer:
- Bilanz
- GuV
+ Für KapG:
- Anhang
+ Je nach Größe:
- Kapitalflussrechnung
- EK-Spiegel
- Lagebericht
Immaterielle VG
- Selbst geschaffene Rechte/Werte
- Entgeltlich erworbene Rechte/Werte
- Derivative Geschäftswerte
GuV: Rechenverfahren
- Umsatzkostenverfahren
Umsatzerlöse werden den direkten Aufwendungen gegenübergestellt. - Gesamtkostenverfahren
Umsätzen werden sämtliche Aufwendungen gegenübergestellt, Bestandsveränderungen werden berücksichtigt.
Jahresüberschuss und Bilanzgewinn
Jahresüberschuss
+ Gewinnvortrag (Verlustvortrag)
+ Entnahme aus Rücklagen (Einstellung in)
= Bilanzgewinn
Rechtsformabhängige Bestandteile des Jahresabschlusses
- Nicht-Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften:
Bilanz, GuV - Kleinere Kapitalgesellschaften
Bilanz, GuV, Anhang - Mittlere und große Kapitalgesellschaften:
Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht - Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften:
Bilanz, GuV, Anhang, Kapitalflussrechnung, EK-Spiegel, Lagebericht
Größenabhängige Erleichterungen für Kapitalgesellschaften
Klein:
- 6 Monatsfrist
- Keine Prüfung erforderlich
- Verkürzte Gliederung der Bilanz und GuV
- Erleichterungen für den Anhang und Offenlegung
Mittel:
- 3 Monatsfrist
- Pflichtprüfung
- Verkürzte Gliederung der GuV
- Erleichterungen für den Anhang und Offenlegung
Groß
- Nur Erleichterungen für bestimmte KapGes bei Offenlegungen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
- DIe Zugehörigkeit zu einer Größenklasse bestimmt sich danach, ob die KapGes an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Größenkriterien überschritten hat oder nicht.
- Eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gilt stets als groß.
-
Kleinst | Klein | Mittel | Groß
Bilanz: < 0.35 < 6.0 <20 >20
Umsatz: < 0.7 < 12 <40 >40
Arbeiter: < 10 < 50 <250 >250
Offenlegungspflichten
- Jahresabschluss, GuV, Anhang, Lageberichte, Berichte des Aufsichtsrats, Ergebnisverwendungsbeschluss
- Größenabhängige Erleichterungen
- Veröffentlichungsfrist beträgt 12 Monate
- Offenlegung bringt auch Nachteile mit sich.
Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten
(Bild)
Konzernabschluss
- Kapitalgesellschaften müssen dann einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellen, wenn sie auf ein Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar beherrschenden Einfluss nehmen können (Control-Konzept).
- Der Konzern hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist kein Steuersubjekt.
- Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Konzerns als Einheit durch Eliminierung zwischengesellschaftlicher Geschäftsvorfälle; dient insb. auch als Entscheidungsinstrument.