§6 Unternehmenszusammenschlüsse Flashcards
Mechanismus
Marktverhaltenskontrolle (Art. 5, 7 KG)
und jetzt hier:
Marktstrukturkontrolle (Fusionskontrolle)
Funktionale Äquivalenz: Vereinbarungen und Fusionen können gleichermassen zum Wegfall eines Wettbewerbers führen.
Prüfungsschema
Aufgreifkriterien
a) Zusammenschluss
•Fusion
•Kontrollerwerb
b) Meldepflicht: ab bestimmten Umsatzschwellen
• Gemeinsam CHF 2 Mia. weltweit, bzw. CHF 500 Mio. in der Schweiz
• 2 Unternehmen jeweils ≥ CHF 100 Mio. in der Schweiz
Eingreifkriterien
Qualifizierte Marktbeherrschung
• Marktbeherrschende Stellung, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt
werden kann.
• Begründung / Verstärkung
• Keine überwiegende Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse in einem anderen Markt («Abwägungsklausel»oder «Gesamtmarktbetrachtung»)
- Prüfungsschritt
Aufgreifkriterien
a) Zusammenschluss
- Fusion (Art. 4 Abs. 3 lit. a KG)
Absorbtion und Kobination
Aktientausch, Asset Deal - Kontrollerwerb (Art. 4 Abs. 3 lit. b KG i.V.m. Art. 1 VKU)
öglichkeit der Kontrolle reicht aus: «Kontrollprinzip».
Share Deal, ABV, Asset Deal, andere Einflussmöglichkeiten - Gemeinschaftsunternehmen (Art. 2 VKU)
Nur Vollfunktions-GU!
Andere Fallen unter 5 KG
- Prüfungsschritt
Aufgreifkriterien
b) Meldepflicht
Meldepflicht besteht wenn
die beteiligten Unternehmen
einen Umsatz von insgesamt mindestens 2 Milliarden Franken oder einen auf die Schweiz entfallenden Umsatz von insgesamt mindestens 500 Millionen Franken erzielten;
und
b. mindestens zwei der beteiligten Unternehmen einen Umsatz in der Schweiz von je mindestens 100 Millionen Franken erzielten.
- Prüfungsschritt
Aufgreifkriterien
b) Meldepflicht: Zeitpunkt & Säumnisfolgen
Ab dem Verpflichtungsgeschäft
aber vor dem Zusammenschluss.
Verpflichtungsgeschäfte bleiben bis zur Bewilligung aufgeschoben 34 KG.
Säumnis:
Sanktion 51 KG, Verfahren von Amtes wegen 35 KG
Vollzugshandlungen unwirksam und verboten 32 II, 33II
Aber nicht Nichtig!
- Prüfungsschritt
Eingreifkriterien
a) Qualifizierte Marktbeherrschung: Übersicht
= Marktbeherrschende Stellung +
Gefahr der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
+ Keine Verbesserung auf anderem Markt
10 IV KG: Weko berücksichtigt bei Überprüfung die Marktentwicklung und die internationale Stellung.
- Prüfungsschritt
Eingreifkriterien
a) Qualifizierte Marktbeherrschung: Kriterien
- Hoher Marktanteil
- Hohe Marktzutrittsschranken
- Finanzkraft
- Innovationskraft
- Stellung der Marktgegenseite
- Substitutionswettbewerb
- Potenzieller Wettbewerb
- Marktstrukturmissbrauch
- Keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite
- Prüfungsschritt
Eingreifkriterien
a) Qualifizierte Marktbeherrschung: Sonderfall
Failing company defense
Sanierungsbedürftigkeit
Ohne Fusion fielen die Marktanteile ohnehin dem übernehmenden Unternehmen zu.
Keine wettbewerbsverträglichere Alternative
Rechtsfolgen
Zulassung
Zulassung unter Auflagen oder Bedingungen:
- Unterschied zwischen Auflagen und Bedingungen
- Strukturelle Massnahmen, z.B. Veräusserung von Unternehmensteilen
- Verhaltensmassnahmen, z.B. Operative Selbständigkeit von Denner; mehrheitlich Markenartikel im Angebot (zeitlich auf sieben Jahre begrenzt)
Untersagung
Werden Nebenabreden von der Genehmigung erfasst?
Ja, wenn sie persönlich, sachlich, örtlich und zeitlich nicht weitergehen als nötig.
zB. Wettbewerbsverbote, Lizenzverträge
oder Liefer- und Bezugsvereinbarungen