§4 Unzulässige Wettbewerbsabreden Flashcards
Prüfschema
5 KG
- Wettbewerbsabrede (Art. 4 Abs. 1 KG)
* Zwei oder mehr Unternehmen
* Unerheblichkeit der rechtlichen Grundlage
* Horizontal- oder Vertikalabrede
* Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
- Wettbewerbsabrede (Art. 4 Abs. 1 KG)
- Beseitigung wirksamen Wettbewerbs (Art. 5 Abs. 1 Alt. 2 KG)
* (Widerlegbare) Vermutungen in Art. 5 Abs. 3 und 4 KG.
* Beseitigung ausserhalb der Vermutungen?
- Beseitigung wirksamen Wettbewerbs (Art. 5 Abs. 1 Alt. 2 KG)
- Widerlegung der Vermutung
* Abgrenzung des relevanten Markts
* Frage: Besteht trotz der Abrede
ein funktionierender Innen- oder Aussenwettbewerb?
* (Nur) bei Widerlegung der Vermutung:
- Widerlegung der Vermutung
- Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs (Art. 5 Abs. 1 Alt. 1 KG)
- Effizienzrechtfertigung (Art. 5 Abs. 2 KG)
* Siehe insb. die Bekanntmachungen 6 KG
- Effizienzrechtfertigung (Art. 5 Abs. 2 KG)
- (6. Ausnahmsweise Zulassung nach 8 KG)
- Gültigkeit unzulässiger Abreden
- Prüfschritt
Begriff der Wettbewerbsabrede
Definition und Teilgehalte
4 I KG = Als Wettbewerbsabreden gelten
rechtlich erzwingbare oder nicht erzwingbare Vereinbarungen
sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen
gleicher oder verschiedener Marktstufen,
die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken.
Teilgehalte:
Zwei oder mehr Unternehmen (unabhängige, nicht im Konzern)
Unerheblichkeit der Rechtlicher Grundlage
Horizontal- oder Vertikalabrede
Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
- Prüfungsschritt Wettbewerbsabrede
Begriff der Wettbewerbsabrede
Unerheblichkeit der Rechtlicher Grundlage
Erfasst werden
Rechtlich erzwingbare und nicht erzwingbare Vereinbarung
Verträge, Verbindliche Beschlüsse von Dachverbänden
Empfehlungen von Dachverbänden, die eingehalten werden
Gentleman’s Agreement
Bindungswille reicht aus.
Kartell-Verträge sind nach 20 OR nichtig
Dies bietet keine Verteidigung.
Abgestimmte Verhaltensweisen
Bewusstes Parallelverhalten
Nicht mehr bestimmt durch Exogene Faktoren.
Vom wirtschaftlich bedingten Gleichverhalten abzugrenzen.
- Prüfschritt
Begriff der Wettbewerbsabrede
Horizontal- oder Vertikalabrede
Horizontale Vereinbarungen: gleiche Marktstufe
• Zwischen Wettbewerbern
• Aktuelle oder potentielle Wettbewerber
• Beispiel: Produzenten von Computerbildschirmen sprechen die Preise ab.
Vertikale Vereinbarungen: unterschiedliche Marktstufe
• Zwischen Unternehmen auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette
• Beispiel: Ein Produzent vereinbart mit einem Händler, dass dieser die gelieferten Produkte nur in der Westschweiz weiterverkaufen darf.
- Prüfschritt
Begriff der Wettbewerbsabrede
Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
Eignung reicht aus.
Kein Erfolg und keine Absicht nötig.
- Prüfschritt
Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
Definition
Art. 5 Abs. 1 Alt. 2 KG = harte Kartelle = Kernbeschränkungen
…wenn Funktion aller oder des entscheidenden Wettbewerbsparameters verhindert wird und
Marktzutritt neuer Wettbewerber unmögich wird.
Unzulässig, keine Effizienzrechtfertigung!
- Prüfschritt
Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
Vermutung der Beseitigung
(Widerlegbare) Vermutungen in
Art. 5 Abs. 3 für horizontale Abreden
und Abs. 4 KG für vertikale Abreden
- Prüfschritt
Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
Horizontale Preisabreden
Festsezung von Preisen beseitigt vermutungsweise den Wettbewerb.
Preis als entscheidender Wettbewerbsparameter…
Festsetzung direkt
oder indirekt über Gewinnmarchen und Rabattverhalten.
Klassische Form: Submissionsabrede
Problematisch sind
Preis- und Konditionenmeldesysteme (Gefahr des bewussten Parallel-V.)
Kalkulationshilfen
- Prüfschritt
Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
Horizontale Mengenabreden
sog. Quotenkartelle
Künstlich verknapptes Angebot erhöht die Preise…
Dazu gehört auch: Gruppenboykotte
Ausschluss anderer Marktteilnehmer von Lieferung und Bezug
- Prüfschritt
Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
Horizontale Gebietsaufteilungen
Segmentierung des Marktes > künstliche Monopole
Geographisch oder nach Geschäftspartnern
- Prüfschritt
Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
Vertikale Preisbindungen in Vertriebsverträgen
OK: Höchstpreise, Empfehlungen
Nicht OK: Fixpreise, Mindestpreise
> schliessen Intrabrand-Wettbewerb aus.
Achtung bei Empfehlungen: können Bindung sein…
Je nach Druck zur Einhaltung…
- Prüfschritt
Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
Vertikaler, absoluter Gebietsschutz Vertriebsverträgen
OK: Aktivverkaufsverbot
Nicht OK: Passivverkaufsverbot
Nicht OK: Verhinderung von Parallelimporten
- Prüfschritt
Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
Anwendung der Vermutungen
Es ist lediglich der Nachweis der Vermutungsbasis (=Abrede) erforderlich.
Kein Nachweis der Einhaltung der Abrede erforderlich.
Eine allgemeine Marktanalyse ist nicht erforderlich.
Deshalb bedarf es hier auch nicht der
Definition des relevanten Marktes.
- Prüfschritt
Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
Begriff des Vertriebsvertrags
GABA: weit
Vertriebsklauseln in allen Verträgen…
insb. in Franchise-oder Lizenzverträgen
- Prüfungsschritt
Widerlegung der Vermutung
Vorgehen
•Marktabgrenzung
Erforderlich, weil wirksamer Aussen-oder Innenwettbewerb nur in Bezug auf einen relevanten Markt festgestellt werden kann.
- Aussenwettbewerb und/oder
- Innenwettbewerb
- Prüfungsschritt
Widerlegung der Vermutung
Marktabgrenzung: Übersicht
Relevanter Markt in…
- sachlicher: Substituierbarkeit
- örtlicher: Relevantes Gebiet
- und zeitlicher: bei saisonalen oder zeitlich begrenzten Prodkuten
…Hinsicht.
- Prüfungsschritt
Widerlegung der Vermutung
Marktabgrenzung: Sachlich
Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszweckes als substituierbarangesehen werden
Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU = Bedarfsmarktkonzept
SSNIP-Test (Small but Significant and Non-transitory Increase in Price)
Ist eine 5–10%-igePreiserhöhung profitabel?
Oder wechseln zu viele Kunden zu einem anderen Produkt?
Dann gehört letzteres Produkt zum sachlich relevanten Markt.
Kreuzpreiselastizität
Wie wirkt sich die Preisänderung eines Gutes auf die Nachfrage nach einem anderen Gut aus? Bei positiver Kreuzpreiselastizität, d.h. wenn der Preis des Erstprodukts steigt, nimmt die Nachfrage nach dem Alternativprodukt zu, gehören die Produkte demselben Markt an.
- Prüfungsschritt
Widerlegung der Vermutung
Marktabgrenzung: Örtlich
Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet
(Art. 11 Abs. 3 lit. b VKU).
Der räumlich relevante Markt
muss in sich homogen
und gegenüber umliegenden Regionen heterogen sein.
Relevant sind u.a. Haltbarkeitund Transportkosten
Zu unterscheiden ist zwischen:
a) Absatzmärkten
b) Beschaffungsmärkten
- Prüfungsschritt
Widerlegung der Vermutung
Innen & Aussenwettbewerb
Aussenwettbewerb / Interbrandwettbewerb
«liegt vor, wenn es Unternehmen gibt, die nicht an der Abrede beteiligt sind und damit so viel Konkurrenz schaffen, dass ein wirksamer Wettbewerb nicht als beseitigt erscheint.»
Innenwettbewerb / Intrabrandwettbewerb
besteht, wenn die Abrede in Wirklichkeit gar nicht befolgt wird oder wenn trotz der die Vermutung begründenden Absprache bezüglich einzelner Wettbewerbsparameter aufgrund anderer Faktoren ein wirksamer Wettbewerb fortbesteht.
Restwettbewerb reicht aus (sogar beim Preiskartell)
= Vermutung fast immer widerlegt…
- Prüfungsschritt
Widerlegung der Vermutung
Beweislast und Beweisführungslast
Für die Vermutungsbasis
Zivilverfahren > Verhandlungsgrundsatz = Kläger
Verwaltungsverfahren > Untersuchungsgrundsatz = Behörde
Aber mit Mitwirkungspflicht 13 I c VwVG i.V.m. 40 KG
- Prüfungsschritt
Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Erheblichkeit: Funktion
Art. 5 Abs. 1 Alt. 1 KG: weiche Kartelle
de minimis: unterste Schwelle
- Prüfungsschritt
Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Erheblichkeit: Beurteilung
Traditioneller Ausgangspunkt: Die Erheblichkeit beurteilt sich nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten.
qualitativ: nach Art der Abrede
quantitativ: nach Marktanteil
GABA: geringes Mass genügt.
Qualitativ oder Quantitativ reicht aus.
- Prüfungsschritt
Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Erheblichkeit: Folgen einer Kernbeschränkung
«Sowohl das systematische als auch das teleologische Auslegungs-element führen ebenfalls zum Schluss, dass die in Art. 5 Abs. 3 und 4 aufgeführten besonders schädlichen Abreden in der Regel die Erheblichkeitsschwelleerreichen.»
Wenn Vermutung erfüllt, auch wenn widerlegt
= grundsätzlich erhebliche Wettbewerbsbeschränkung!
a maiore ad minus - Argument
- Prüfungsschritt
Effizienzrechtfertigung
Voraussetzungen
Art. 5 Abs. 2 KG
Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes
Notwendigkeit
Keine Möglichkeit der Wettbewerbsbeseitigung