§2 Geltungsbereich Flashcards
Abfolge der Prüfung des Geltungsbereichs
- Persönlicher Geltungsbereich
- Sachlicher Geltungsbereich
- Örtlicher Geltungsbereich
- Zeitlicher Geltungsbereich
- Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Persönlicher Geltungsbereich
2 I: Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts
Unternehmen? Definition in 2 Ibis
Alle Anbieter oder Nachfrager, Rechtsform egal.
= funktionaler, ökonomischer Unternehmensbegriff
Voraussetzung:
rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit
Also nicht: Konzerntöchter
Auch nicht: Konsumenten (Wortlaut zu weit).
Sachlicher Geltungsbereich
2 I: Unternehmen, die
- Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen
- Marktmacht ausüben
- oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen
Abreden: wenn objektiv geeignet, Wettbewerbsbeschränkung herbeizuführen
siehe 4 I
Marktmacht: wenn gesteigerter Markteinfluss
HIER NOCH KEINE MATERIELLE ÜBERPFRÜFUNG!!!
Örtlicher Geltungsbereich
2 II: Auswirkungsprinzip
Ohne Minimal-Auswirkung (Lehre fordert diese)
Zeitlicher Geltungsbereich
KG 95 in Kraft seit 1. 7. 1996: Verhaltensweisen ab dann.
Dirkete Sanktionen seit 1.4.2004: Verhaltensweisen ab dann.