§5 Unzulässige Verhaltensweise marktbeherrschender Unternehmen Flashcards

1
Q

Prüfschema

A

Art. 7 KG

    1. Marktbeherrschende Stellung (Art. 4 Abs. 2 KG)
      * a) Abgrenzung des relevanten Marktes
      * b) Beherrschende Stellung auf diesem Markt
    1. Missbrauch
      * a) Behinderung anderer Wettbewerber ODER
      * b) Benachteiligung der Marktgegenseite
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2
Q
  1. Prüfungsschritt

Marktbeherrschende Stellung

a) Marktabgrenzung

A

siehe 5 KG

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3
Q
  1. Prüfungsschritt

Marktbeherrschende Stellung

b) Marktbeherrschung: Stufen der Marktmacht

A

Gewöhnlicher Markteinfluss

Marktmacht

Marktbeherrschung
einfach vs. qualifiziert

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4
Q
  1. Prüfungsschritt

Marktbeherrschende Stellung

b) Marktbeherrschung: Definition

A

4 II KG

Als marktbeherrschende Unternehmen gelten einzelne oder mehrere Unternehmen, die auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von andern Marktteilnehmern (Mitbewerbern, Anbietern oder Nachfragern)
in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten.

Botschaft zur Klammer: auch konkrete Abhängigkeitsverhältnisse prüfen!

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5
Q
  1. Prüfungsschritt

Marktbeherrschende Stellung

b) Marktbeherrschung: Beurteilungskriterien

A

Aktueller Wettbewerb

  • Marktstruktur – Marktanteile (absolut und relativ)
  • Unternehmensstruktur (z.B. Finanzkraft, technologischer Vorsprung, Markenportfolio)
  • CH: Marktanteile ab 50 % haben eine starke Indizwirkung für Marktbeherrschung

Potenzieller Wettbewerb

  • Marktzutritts- und Marktaustrittsschranken
    • Rechtliche:Importbeschränkungen, staatliche Monopole, Immaterialgüterrechte
    • Faktische: economies of scale and scope, Netzwerkeffekte, sunk costs

Stellung der Marktgegenseite

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6
Q
  1. Prüfungsschritt

Marktbeherrschende Stellung

b) Marktbeherrschung: Nachfragemacht und Abhängigkeitsverhältnisse

A

Sortimentsbedingte oder unternehmensbedingte Abhängigkeit
z.B. Abhängigkeit von bekannten Marken (sog. Must-in-Stock Produkte)
=relative Marktbeherrschung

Möglichkeit der Nachfragemacht Art. 4 Abs. 2 KG:
«als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind […]»
Beispiel: Grosse Handelsunternehmen haben Verhaltensspielräume gegenüber kleinen Produzenten.

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7
Q
  1. Prüfungsschritt

Marktbeherrschende Stellung

b) Marktbeherrschung: kollektive Marktbeherrschung

A

Art. 4 Abs. 2 KG: «einzelne oder mehrere Unternehmen»

Im Duopol oder Ogliopol:
Bewusstes Parallelverhalten = Kollusion

Voraussetzungen der kollektiven Marktbeherrschung
• Wettbewerbsabreden reichen aus, sind aber nicht notwendig.
• Anzahl der beteiligten Unternehmen (je weniger, desto eher Kollusion)
• Symmetrien (Verflechtung der Strukturen, ähnliche Produkte)
• Stabile Marktverhältnisse (hohe Zutrittsschranken, stabile Anteile)
• Markttransparenz (Möglichkeit der Überwachung)
• Vergeltung für Abweichen von der gemeinsamen Linie
• Keine ausreichende Gegenmacht durch Wettbewerber oder Kunden

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8
Q
  1. Prüfungsschritt

Missbrauch

Generalklausel + Arten des Missbrauchs

A

Behinderungsmissbrauch

Ausbeutungsmissbrauch
(c, f)

+ ohne Sachliche Gründe
legitimate business reasons (betriebswirtschaftlich)
zB. Preissenkung für Erhöhung der Absatzmenge
zB. Strenge Vorschriften an Lieferanten zur Qualitätssicherung

(a, b, d, e,)

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9
Q
  1. Prüfungsschritt

Missbrauch

Verweigerung von Geschäftsbeziehungen

A

Unzulässig wenn nicht sachlich gerechtfertigt.
= Schädigung oder Zwang beabsichtigt.

Höhere Anforderung an Rechtfertigung bei:

Essential Facilites

Voraussetzungen:

  • Kontrolle einer wesentlichen Einrichtung
    Bahnhof, Hafen, Netzwerk (physisch oder virtuell)
  • Keine sinnvolle Möglichkeit der Duplizierung
  • Zugangsverweigerung
  • Zumutbarkeitder Bereitstellung der Einrichtung

>Kontrahierungszwang (zu angemessenen Konditionen) gemäss Art. 13 lit. b KG

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10
Q
  1. Prüfungsschritt

Missbrauch

Diskriminierung von Handelspartnern
bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen.

A

Ungleichbehandlung unzulässig,
wenn nicht sachlich gerechtfertigt.

Besondere From: Kosten-Preis-Schere
(price- or margin-squeeze)
Preis des Vorproduktes so hoch,
dass kein Gewinn mehr erzielt werden kann.

Auch unzulässig: Treuerabatte (unabhängig von Menge)

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11
Q
  1. Prüfungsschritt

Missbrauch

Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger Geschäftsbedingungen

A

Preise sollen Resultat von Angebot und Nachfrage sein.

Prüfung der Unangemessenheit?
Kostenbegrenzung (cost plus approach)
Vergleichsmarktkonzept, 13 PüG

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12
Q
  1. Prüfungsschritt

Missbrauch

Unterbieten von Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen

A

OK: mit Tiefpreisstrategie neue Märkte erschliessen

Nicht OK: predatory pricing
senken > andere verdrängen > wieder erhöhen.

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13
Q
  1. Prüfungsschritt

Missbrauch

Koppelungsverträge

A

sog. Tying

unzulässig, wenn kein Zusammenhang zum Hauptsprodukt

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