§5 Unzulässige Verhaltensweise marktbeherrschender Unternehmen Flashcards
Prüfschema
Art. 7 KG
- Marktbeherrschende Stellung (Art. 4 Abs. 2 KG)
* a) Abgrenzung des relevanten Marktes
* b) Beherrschende Stellung auf diesem Markt
- Marktbeherrschende Stellung (Art. 4 Abs. 2 KG)
- Missbrauch
* a) Behinderung anderer Wettbewerber ODER
* b) Benachteiligung der Marktgegenseite
- Missbrauch
- Prüfungsschritt
Marktbeherrschende Stellung
a) Marktabgrenzung
siehe 5 KG
- Prüfungsschritt
Marktbeherrschende Stellung
b) Marktbeherrschung: Stufen der Marktmacht
Gewöhnlicher Markteinfluss
Marktmacht
Marktbeherrschung
einfach vs. qualifiziert
- Prüfungsschritt
Marktbeherrschende Stellung
b) Marktbeherrschung: Definition
4 II KG
Als marktbeherrschende Unternehmen gelten einzelne oder mehrere Unternehmen, die auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von andern Marktteilnehmern (Mitbewerbern, Anbietern oder Nachfragern)
in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten.
Botschaft zur Klammer: auch konkrete Abhängigkeitsverhältnisse prüfen!
- Prüfungsschritt
Marktbeherrschende Stellung
b) Marktbeherrschung: Beurteilungskriterien
Aktueller Wettbewerb
- Marktstruktur – Marktanteile (absolut und relativ)
- Unternehmensstruktur (z.B. Finanzkraft, technologischer Vorsprung, Markenportfolio)
- CH: Marktanteile ab 50 % haben eine starke Indizwirkung für Marktbeherrschung
Potenzieller Wettbewerb
- Marktzutritts- und Marktaustrittsschranken
- Rechtliche:Importbeschränkungen, staatliche Monopole, Immaterialgüterrechte
- Faktische: economies of scale and scope, Netzwerkeffekte, sunk costs
Stellung der Marktgegenseite
- Prüfungsschritt
Marktbeherrschende Stellung
b) Marktbeherrschung: Nachfragemacht und Abhängigkeitsverhältnisse
Sortimentsbedingte oder unternehmensbedingte Abhängigkeit
z.B. Abhängigkeit von bekannten Marken (sog. Must-in-Stock Produkte)
=relative Marktbeherrschung
Möglichkeit der Nachfragemacht Art. 4 Abs. 2 KG:
«als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind […]»
Beispiel: Grosse Handelsunternehmen haben Verhaltensspielräume gegenüber kleinen Produzenten.
- Prüfungsschritt
Marktbeherrschende Stellung
b) Marktbeherrschung: kollektive Marktbeherrschung
Art. 4 Abs. 2 KG: «einzelne oder mehrere Unternehmen»
Im Duopol oder Ogliopol:
Bewusstes Parallelverhalten = Kollusion
Voraussetzungen der kollektiven Marktbeherrschung
• Wettbewerbsabreden reichen aus, sind aber nicht notwendig.
• Anzahl der beteiligten Unternehmen (je weniger, desto eher Kollusion)
• Symmetrien (Verflechtung der Strukturen, ähnliche Produkte)
• Stabile Marktverhältnisse (hohe Zutrittsschranken, stabile Anteile)
• Markttransparenz (Möglichkeit der Überwachung)
• Vergeltung für Abweichen von der gemeinsamen Linie
• Keine ausreichende Gegenmacht durch Wettbewerber oder Kunden
- Prüfungsschritt
Missbrauch
Generalklausel + Arten des Missbrauchs
Behinderungsmissbrauch
Ausbeutungsmissbrauch
(c, f)
+ ohne Sachliche Gründe
legitimate business reasons (betriebswirtschaftlich)
zB. Preissenkung für Erhöhung der Absatzmenge
zB. Strenge Vorschriften an Lieferanten zur Qualitätssicherung
(a, b, d, e,)
- Prüfungsschritt
Missbrauch
Verweigerung von Geschäftsbeziehungen
Unzulässig wenn nicht sachlich gerechtfertigt.
= Schädigung oder Zwang beabsichtigt.
Höhere Anforderung an Rechtfertigung bei:
Essential Facilites
Voraussetzungen:
- Kontrolle einer wesentlichen Einrichtung
Bahnhof, Hafen, Netzwerk (physisch oder virtuell) - Keine sinnvolle Möglichkeit der Duplizierung
- Zugangsverweigerung
- Zumutbarkeitder Bereitstellung der Einrichtung
>Kontrahierungszwang (zu angemessenen Konditionen) gemäss Art. 13 lit. b KG
- Prüfungsschritt
Missbrauch
Diskriminierung von Handelspartnern
bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen.
Ungleichbehandlung unzulässig,
wenn nicht sachlich gerechtfertigt.
Besondere From: Kosten-Preis-Schere
(price- or margin-squeeze)
Preis des Vorproduktes so hoch,
dass kein Gewinn mehr erzielt werden kann.
Auch unzulässig: Treuerabatte (unabhängig von Menge)
- Prüfungsschritt
Missbrauch
Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger Geschäftsbedingungen
Preise sollen Resultat von Angebot und Nachfrage sein.
Prüfung der Unangemessenheit?
Kostenbegrenzung (cost plus approach)
Vergleichsmarktkonzept, 13 PüG
- Prüfungsschritt
Missbrauch
Unterbieten von Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen
OK: mit Tiefpreisstrategie neue Märkte erschliessen
Nicht OK: predatory pricing
senken > andere verdrängen > wieder erhöhen.
- Prüfungsschritt
Missbrauch
Koppelungsverträge
sog. Tying
unzulässig, wenn kein Zusammenhang zum Hauptsprodukt