4) Begründung des Arbeitsverhältnisses Flashcards

1
Q

Welche Ausnahmen gibt es bzgl. der Abschlussfreiheit von Arbeitsverträgen (Grundsatz der Vertragsfreiheit)?

A
  • Abschlussverbote
  • Beschäftigungsverbote
  • Abschlussgebote
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2
Q

Was bedeuten “Abschlussverbote” bei der Vertragsfreiheit?

A

Es gibt Personengruppen, die keine (Arbeits-)vertrage abschließen dürfen (z.B. Kinder) -> JuSchG)

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3
Q

Was bedeuten “Beschäftigungsverbote” bei der Vertragsfreiheit?

A

Arbeitsverträge dürfen mit bestimmten Personengruppen abgeschlossen werden, aber nicht beschäftigt werden. (z.B. bei ausländischen Arbeitern -> AufenthaltsG)

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4
Q

Was bedeuten “Abschlussgebote” bei der Vertragsfreiheit?

A

In Branchen gibt es teilweise pflichten für AG, dass z.B. 10% der Azubis unternommen werden sollen

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5
Q

Welche Ausnahmen gibt es bzgl. der Inhaltsfreiheit bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen (Grundsatz der Vertragsfreiheit)?

A
  • Arbeitnehmerschutzgesetze
  • allgemeine Regeln
  • Inhaltskontrolle
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6
Q

Welche Drei Vertragsanbahnungen gibt es?

A
  • Initiative des AN
  • Stellenausschreibung des AG
  • Arbeitsvermittlung
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7
Q

Welche Fettnäpfchen gibt es bei der Stellenausschreibung des AG?

A
  • innerbetrieblich ausschreiben (§93 BtrVG)
  • Teilzeitarbeitsplatz (§7 I TzBfG)
  • diskriminierungsfrei (§11 AGG)
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8
Q

Welche wesentlichen Ausnahmetatbestände für eine zulässige Ungleichbehhandlung gibt es ?

A
  • §5 AGG: Positive Maßnahmen
  • §8 AGG: zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderung
  • §10 AGG zulässige unterschiedliche Behenandlung wegen des Alters
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9
Q

Welche Rechte hat ein AN bei Verstößen gegen das AGG?

A
  • Schadenersatz §15 I AGG

- Entschädigung §15 II AGG

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10
Q

Prüfungsschema AGG

A
  • Anwendbarkeit des AGG? §2, $6
  • Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot §7?
  • Schadensersatz? §15
  • keine Haftungseinschränkung nach §15 III
  • schriftliche Geltendmachung innerhalb der 2-Monats-Frist §15 IV
  • Klageerhebung innerhalb weiterer 3 Monate §61 b ArbGG
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11
Q

Darf der AG nach Ausbildung, Prüfung-/Zeugnisnoten im Bewerbungsgespräch fragen?

A

Ja, die Frage darf nicht wahrheitswidrig beantwortet werden.

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12
Q

Darf der AG nach dem beruflichen Werdegang und beruflicher Fähigkeiten fragen?

A

Ja, die Frage darf nicht wahrheitswidrig beantwortet werden.

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13
Q

Darf der AG nach Erkrankungen und Körperbehinderungen, die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit beinträchtigen fragen?

A

Ja, die Frage darf nicht wahrheitswidrig beantwortet werden.

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14
Q

Darf der AG nach einschlägigen Vorstrafen fragen?

A

Ja, die Frage darf nicht wahrheitswidrig beantwortet werden.

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15
Q

Darf der AG nach bestehenden Wettbewerbsverboten fragen?

A

Ja, die Frage darf nicht wahrheitswidrig beantwortet werden.

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16
Q

Darf der AG nach der Absicht einer Eheschließung fragen?

A

Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (Art. 6 I GG)

17
Q

Darf der AG nach bestehender Schwangerschaft fragen?

A

Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (§1 AGG)

18
Q

Darf der AG nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen?

A

Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (Art. 9 III GG)

19
Q

Darf der AG nach Religionszugehörigkeit fragen?

A

Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (Art. 4 GG)

20
Q

Darf der AG nach Erkrankungen, die objektiv keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben fragen?

A

Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (Art.2 I iVm Art. 1 I GG)

21
Q

Darf der AG nach Vermögensverhältnissen fragen?

A

Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (Art.2 I iVm Art. 1 I GG)

22
Q

Welche grundlegenden Möglichkeiten hat der AG, wenn der AN zulässige Fragen Falsch beantwortet hat?

A

Die Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

und

Die Anfechtung des AV

23
Q

Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer (außerordentlichen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses und der Anfechtung eines AV?

A

Bei de Anfechtung eines AV sind

  • besondere Kündigungsschutzbestimmungen (z.B. MuSchG) nicht anwendbar
  • die Anhörung des Betriebsrats nicht erforderlich
24
Q

Was ist ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis?

A

das Arbeitsverhältnis ist zwar unwirksam aber bereits in Vollzug gesetzt.

25
Q

Was bedeutet “ex tun” bei der Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses?

A

Das Arbeitsverhältnis ist rückwirkend unwirksam.

26
Q

Muss ein AN die Leistungen (Gehalt) ein unwirksames (aber faktisches) Arbeitsverhältnis bei Nichtigkeit zurückzahlen?

A

Nein, da der AN dem AG ja einen Vorteil verschafft hat mit der geleisteten Arbeit.

27
Q

Unwirksamkeitsgründe des Arbeitsverhältnisses

A
  • Fehlende Geschäftsfähigkeit (Minderjährig..)
  • Fehlende Vertretungsmacht
  • Fehlende Schriftform
  • Verstoß gegen §§134, 138 BGB