4) Begründung des Arbeitsverhältnisses Flashcards
Welche Ausnahmen gibt es bzgl. der Abschlussfreiheit von Arbeitsverträgen (Grundsatz der Vertragsfreiheit)?
- Abschlussverbote
- Beschäftigungsverbote
- Abschlussgebote
Was bedeuten “Abschlussverbote” bei der Vertragsfreiheit?
Es gibt Personengruppen, die keine (Arbeits-)vertrage abschließen dürfen (z.B. Kinder) -> JuSchG)
Was bedeuten “Beschäftigungsverbote” bei der Vertragsfreiheit?
Arbeitsverträge dürfen mit bestimmten Personengruppen abgeschlossen werden, aber nicht beschäftigt werden. (z.B. bei ausländischen Arbeitern -> AufenthaltsG)
Was bedeuten “Abschlussgebote” bei der Vertragsfreiheit?
In Branchen gibt es teilweise pflichten für AG, dass z.B. 10% der Azubis unternommen werden sollen
Welche Ausnahmen gibt es bzgl. der Inhaltsfreiheit bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen (Grundsatz der Vertragsfreiheit)?
- Arbeitnehmerschutzgesetze
- allgemeine Regeln
- Inhaltskontrolle
Welche Drei Vertragsanbahnungen gibt es?
- Initiative des AN
- Stellenausschreibung des AG
- Arbeitsvermittlung
Welche Fettnäpfchen gibt es bei der Stellenausschreibung des AG?
- innerbetrieblich ausschreiben (§93 BtrVG)
- Teilzeitarbeitsplatz (§7 I TzBfG)
- diskriminierungsfrei (§11 AGG)
Welche wesentlichen Ausnahmetatbestände für eine zulässige Ungleichbehhandlung gibt es ?
- §5 AGG: Positive Maßnahmen
- §8 AGG: zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderung
- §10 AGG zulässige unterschiedliche Behenandlung wegen des Alters
Welche Rechte hat ein AN bei Verstößen gegen das AGG?
- Schadenersatz §15 I AGG
- Entschädigung §15 II AGG
Prüfungsschema AGG
- Anwendbarkeit des AGG? §2, $6
- Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot §7?
- Schadensersatz? §15
- keine Haftungseinschränkung nach §15 III
- schriftliche Geltendmachung innerhalb der 2-Monats-Frist §15 IV
- Klageerhebung innerhalb weiterer 3 Monate §61 b ArbGG
Darf der AG nach Ausbildung, Prüfung-/Zeugnisnoten im Bewerbungsgespräch fragen?
Ja, die Frage darf nicht wahrheitswidrig beantwortet werden.
Darf der AG nach dem beruflichen Werdegang und beruflicher Fähigkeiten fragen?
Ja, die Frage darf nicht wahrheitswidrig beantwortet werden.
Darf der AG nach Erkrankungen und Körperbehinderungen, die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit beinträchtigen fragen?
Ja, die Frage darf nicht wahrheitswidrig beantwortet werden.
Darf der AG nach einschlägigen Vorstrafen fragen?
Ja, die Frage darf nicht wahrheitswidrig beantwortet werden.
Darf der AG nach bestehenden Wettbewerbsverboten fragen?
Ja, die Frage darf nicht wahrheitswidrig beantwortet werden.
Darf der AG nach der Absicht einer Eheschließung fragen?
Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (Art. 6 I GG)
Darf der AG nach bestehender Schwangerschaft fragen?
Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (§1 AGG)
Darf der AG nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen?
Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (Art. 9 III GG)
Darf der AG nach Religionszugehörigkeit fragen?
Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (Art. 4 GG)
Darf der AG nach Erkrankungen, die objektiv keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben fragen?
Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (Art.2 I iVm Art. 1 I GG)
Darf der AG nach Vermögensverhältnissen fragen?
Nein, die Frage darf somit wahrheitswidrig beantwortet werden. (Art.2 I iVm Art. 1 I GG)
Welche grundlegenden Möglichkeiten hat der AG, wenn der AN zulässige Fragen Falsch beantwortet hat?
Die Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
und
Die Anfechtung des AV
Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer (außerordentlichen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses und der Anfechtung eines AV?
Bei de Anfechtung eines AV sind
- besondere Kündigungsschutzbestimmungen (z.B. MuSchG) nicht anwendbar
- die Anhörung des Betriebsrats nicht erforderlich
Was ist ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis?
das Arbeitsverhältnis ist zwar unwirksam aber bereits in Vollzug gesetzt.
Was bedeutet “ex tun” bei der Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses?
Das Arbeitsverhältnis ist rückwirkend unwirksam.
Muss ein AN die Leistungen (Gehalt) ein unwirksames (aber faktisches) Arbeitsverhältnis bei Nichtigkeit zurückzahlen?
Nein, da der AN dem AG ja einen Vorteil verschafft hat mit der geleisteten Arbeit.
Unwirksamkeitsgründe des Arbeitsverhältnisses
- Fehlende Geschäftsfähigkeit (Minderjährig..)
- Fehlende Vertretungsmacht
- Fehlende Schriftform
- Verstoß gegen §§134, 138 BGB