§ 315c (1) StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs Flashcards
Berauschende Mittel
Mittel, die das Hemmungsvermögen und/oder die intellektuellen und/oder die motorischen Fähigkeiten der betreffenden Person beeinträchtigen
Körperliche Mängel
Gelegentliche, dauernde oder vorübergehende physische pathologische Beeinträchtigungen, sofern sie nicht ausgeglichen werden (können)
Geistige Mängel
Psychische Beeinträchtigungen
Fahrunsicherheit
Die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers ist derart herabgesetzt, dass er nicht fähig ist, das Fahrzeug über eine längere Strecke, auch beim Auftreten schwieriger Verkehrslagen sicher zu führen
Grob verkehrswidrig
Ist ein Verhalten, das entweder den Verkehrsvorschriften in besonders grobem Maße zuwiderläuft oder gegen eine besonders gewichtige Verkehrsvorschrift verstößt
Rücksichtslos
Handelt, wer sich entweder aus eigensüchtigen Motiven über seine (ihm bekannten) Pflichten gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder sich aus Gleichgültigkeit nicht auf diese seine Pflichten besinnt und unbekümmert drauflos fährt
Unübersichtlich
Nicht gut einsichtig wegen der Örtlichkeit oder der aktuellen Sichtverhältnisse
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Besteht, wenn sich im Geschehen die Gefahr realisiert hat, die dem inkriminierten Verhalten typischerweise innewohnt
(Konkrete) Gefahr
Zustand, der auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet und den Eintritt eines Schadens so wahrscheinlich macht, dass es vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht
Bedeutender Wert
Ab 1.300€