§ 240 - Nötigung Flashcards
Gewalt
Körperlich wirkender Zwang unter wenn auch nur geringer Kraftentfaltung
Gewalt (Straßenverkehr)
Körperlich wirkender Zwang unter wenn auch nur geringer Kraftentfaltung, der objektiv dazu geeignet ist, einen durchschnittlich erfahrenen und besonnenen Fahrer in Sorge zu versetzen und also zu veranlassen, sich dem Willen des Täters zu unterwerfen
Drohung
Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt
Übel
Jeder Nachteil
Empfindlich
Ist ein Übel, das geeignet ist, das Opfer im Sinne des Täterverlangens zu motivieren, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass es der Drohung “in besonnener Selbstbehauptung” widerstehen kann
Verwerflich
Verhalten, das sozial unerträglich ist