3. Sozialversicherung & Beitragsgestaltung Flashcards
Was sind die historischen Wurzeln der Krankenversicherung?
- Krankenversicherung ist aus de Fürsorgepflicht des AG hervor gegangen, insbesondere im Bereich der Handwerker.
- Wurzeln sind bis heute bestimmend für Asuprägungen der dt. Sozailversicherung.
- Wichtigste Leistung war ursprünglich die Lohnfortzhlung im Krankheitsfall
Welche Historische Wurzeln sind bis heute konstant?
Mehrere Aspekte haben bis heute Bestand:
- Anbindung des Versicherungsschutzes an ein Arbeitsverhältnis
- Versicherungspflicht
- Beitragsfinanzierung
- Solidarausgleich zwischen krank und gesund
- Familienversicherung
- Selbstverwaltung der KK (bzw. Zünfte)
Was war Bismarcks Coup?
Bismarck führte 1883 drei Sozialversicherungen ein:
- Unfallversicherung,
- Krankenversicherung,
- Rentenversicherung
Was sind die fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung?
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Welche Prinzipien der Sozialversicherung unterscheidet man ?
- Sozialstaatsangebot:
Besteht eine Staatliche Verpflichtung zur Daseinsvorsorge. Dies schließt auch die Versorgung im Krankheitsfall ein. - Solidaritätsprinzip:
Ausgleich zwischen junge/alt, arm/reich, gesund/krank - Subsidiaritätsprinzip:
Prinzip der Nachrangigkeit. Lasten, die von Individuen getragen werden könne, müssen auch von diesen übernommen werden. Größere Solidargemeinschaft tritt erst ein wenn kleinere überfordert ist - Bedarfsdeckungsprinzip:
Rechtsanspruch der GKV Versicherten im Krankheitsfall mit notwendigen Leistungen versorgt zu werden. Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein, aber dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen = Wirtschaftlichkeitsgebot - Versicherungspflicht
KV hat Charakter einer Zwangsversicherung. Beim Antritt eines Arbeitsverhältnisses ist Mitgliedschaft Pflicht - Selbsverwaltung
- Sachleistungsprinzip
- Freie Arztwahl
Wer ist in der GKV versichert?
- Pflichtversicherte
- Freiwillig Versicherte
- Beitragsfrei Mitversicherte
Warum ist man in Deutschland pflichtversichert?
Dafür gibt es frei Begrüdungen:
- Sozialpolitische: ohne KV kann eine Person durch Erkrankung überschulden (Staat müsste einspringen)
- Ökonomische: Es gilt die Einheit von Leistung und Beitrag
- Paternalistische: Bürger sind nicht in der Lage Risiken einzuschätzen. Staat korrigiert indem er KV vorschreibt
Wer ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen?
- Arbeiter und Angestellte mit Einkommen oberhalb Versicherungspflichtgrenze
- Beamte, Richter, Soldaten und Gleichgestellte
- Selbständige, auch wenn ihr Einkommen nicht höher als Versicherungspflichtgrenze
Was ist unter der Beitragsbemessungsgrenze zu verstehen?
Sie markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Betrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei
- 2017: 52.200€ jährlich, 4.350€ monatlich
Was ist unter der Versicherungspflichtgrenze zu verstehen?
Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich, wenn er möchte, privat versichern lassen. Die Versicherungspflichgrenze in der gesetzlichen Krankeversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeldgrenze.
-2017: 57.600€ jährlich, 4.800€ monatlich
Was versteht man wenn man von der “Versicherungspflichtgrenze (VPG) als politisches Instrument” spricht?
- Höhe der VPG:
Je höher die VPG, desto weniger Zulauf kann die PKV erhalten - Zeitdauer (Anzahl Jahre):
Zeitdauer die ein Versicherungspflichtiger Einkommen oberhalb des VPGs aufweisen muss: Je mehr Jahre ein hohes Einkommen nachgewiesen werden muss, desto weniger Zulauf kann die PKV erhalten
Wer ist beitragsfrei Mitversichert?
- Ehegatten und Kinder beitragsfrei familienversichert (wenn sie kein eigenes Einkommen aufweisen was höher ist als 450€ pM.)
- Mitversicherung bis 18. Lebensjahr. Wenn dann noch nicht erwerbstätig bis 23.
- Absolvieren sie Ausbildung (Studium), besteht Mitversicherung bis 25.
- Behinderung des Kindes=dauerhafte Mitversicherung
Was sind die Besonderheiten bei privat versicherten Ehegatten?
Die Familienversicherung eines Kindes (in der GKV) ist ausgeschlossen:
- wenn der mit Kind verwandte Ehegatte oder eing. Lebenpartner nicht gesetzlich versichert ist
- und sein regelmäß. Gesamteinkommen die montatliche VPG übersteigt
- und regelmäßig höher ist als das des gesetzlich versicherten Ehegatten oder Partners
Wie werden die Beiträge erhoben?
-Höhe des Beitrag wird in der GKV als Prozensatz des monatlichen beitragspflichtigen Einkommens erhoben
-Beiträge werden in der Regel vom AG unmittelbar vom Arbeitslohn abgezogen
-Ab 2009 Gesundheitsfonds: Alle Krankenkassen identischen Beitragssatz.
= Januar 2015: 14,6% paritätisch vom AG und AN getragen. KK können einkommenabhängige Zusatzbeiträge erheben die vom AN getragen werden