3 Rechtliche Formen Flashcards
Worauf hat die Rechtsformwahl Auswirkung?
Haftung der Gesellschafter
Kontroll und Leitungsbefugnisse
Gewinn- und Verlustbeteiligung
Finanzierungsmöglichkeiten
Besteuerung
Jahresabschlüsse
Publizitätspflichten
Unbeschränkte Haft
Schuldner haftet mit gesamtvermögen
Beschränkte Haft
Eigenkapitalgeber haftet bis zur Höhe ihrer festgeschriebenen Eigenkapitaleinlage
Was sind Personengesellschaften?
Zusammenschluss min. 2 natürliche und/oder juristische Personen um gemeinsamen Zweck zu erreichen
Keine juristische Person, kann aber Träger von rechten und Pflichten sein
Was sind Kapitalgesellschaften?
Auf Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft mit gemeinsamen Zweck. Wird als Juristische Person gesehen.
Gesetzlich festgelegte vorschriften
öffentliche Betriebe in nicht-privatrechtlicher Form
- ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- Eigenbetriebe (z.B. Müllabfuhr, Verkehrsbetriebe)
- Amt/Regiebtriebe (z.B. Theater, Museum, Kindergarten, Jugendzentrum)
- mit eigener Rechtspersönlichkeit
- öffentlich-rechtliche Körperschaften (z.B. IHK, Krankenkassen, Spielbank)
- öffentlich rechtliche anstalten (z.B. KfW, Bundesanstalt für ARbeit, Sparkasse, Rundfunkanstalten)
- Zweckverbände
Öffentliche Betriebe in Privatrechtlicher Form
- Rein öffentliche Betriebe (GmbH, AG), z.B. Krankenhaus
- Gemischtwirtschaftliche Betriebe (GmbH, AG mit privater Beteiligung)
Was sind die Merkmale von: Einzelunternehmen (HGB)
- Bezeichnung:
- Name des Inhabers mit ggf. Hinweis auf Tätigkeit
- Bei Eintragung ins Handelsregister: Freie Wahl der Firmenbezeichnung
- Firmenbezeichnung ergänzt um “eingetragener Kaufmann” / “eingetragene Kauffrau” bzw. “e.K.”, “e.Kfm” oder “e.Kfr”
- Gründung: Formfrei, optional Eintragung ins Handelsregister
- Rechtsfähigkeit: Nicht rechtsfähig
- Geschäftsführung / Vertretung nach außen: Durch den Einzelunternehmer
- Haftung: Persönliche, unmittelbare Haftung mit dem gesamten Vermögen
- Prüfungs- / Publizitätspflichten: Keine spezifischen Pflichten - erst ab Gewinn < T€ 60 und Umsatz T€ 600 an zwei aufeinander folgenden Jahren
- Steuern: Gewerbesteuer (bei gewerblicher Tätigkeit); Gesellschafter zahlen Einkommensteuer
Was sind die Merkmale von: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Firma: Keine spezifische Firma gemäß HGB; Nutzung bürgerlicher Namen der Gesellschafter oder Geschäftsbezeichnung
- Gründung: Formfrei: Schriftlich, mündlich oder schlüssiges Handeln möglich
- Rechtsfähigkeit: Nicht juristische Person, nur teilrechtsfähig
- Geschäftsführung / Vertretung nach außen: Gesellschafter handeln gemeinschaftlich; Kontrollrechte für alle Gesellschafter
- Betriebsvermögen: Gesamthandseigentum der Gesellschafter
- Haftung: Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch, persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für Schulden
- Gewinnverteilung: Nach Köpfen oder gemäß Vertrag
- Prüfungs- / Publizitätspflichten: Keine spezifischen Prüfungs- oder Publizitätspflichten
- Steuern: Gewerbesteuer bei gewerblicher Tätigkeit; Gesellschafter zahlen Einkommensteuer
Was sind die Merkmale von: Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Anzahl Gesellschafter: min. 2
- Firma: Person-, Sach- oder Phantasiefirma mit Rechtsformzusatz “OHG”
- Gründung: Gesellschaftsvertrag, deklaratorische Eintragung im Handelsregister
- Rechtsfähigkeit: Relative Rechtsfähigkeit (quasi-juristische Person)
- Geschäftsführung / Vertretung nach außen: Grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinschaftlich; Übertragung auf Einzelne möglich; Kontrollrechte für alle Gesellschafter
- Betriebsvermögen: Gesamthandseigentum
- Haftung: Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für sämtliche Schulden der OHG
- Gewinnverteilung: Maximal 4 % der Einlage pro Gesellschafter gemäß HGB, Restgewinn nach Köpfen oder gemäß Gesellschaftsvertrag; Verlust nach Köpfen oder gemäß Vertrag
- Prüfungs- / Publizitätspflichten: Keine spezifischen Pflichten, aber Buchführungs- und Jahresabschlusserstellungspflicht
- Steuern: Gewerbesteuer für die Gesellschaft; Gesellschafter zahlen Einkommensteuer
Was sind die Merkmale von: Kommanditgesellschaft (KG)
- Anzahl Gesellschafter: Mindestens 2 (1 Komplementär + 1 Kommanditist)
- Firma: Person-, Sach- oder Phantasiefirma mit Rechtsformzusatz “KG”
- Gründung: Gesellschaftsvertrag, deklaratorische Eintragung ins Handelsregister
- Rechtsfähigkeit: Relative Rechtsfähigkeit (quasi-juristische Person)
- Geschäftsführung / Vertretung nach außen: Komplementäre handeln gemeinschaftlich, Übertragung auf Einzelne möglich; Kommanditisten haben eingeschränkte Kontrollrechte und sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen
- Haftung: Komplementäre haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen als Gesamtschuldner; Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage
- Gewinnverteilung: Maximal 4 % der Einlage pro Komplementär gemäß HGB, danach angemessen auf alle Gesellschafter verteilt; Verlustverteilung ebenfalls angemessen, kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden
- Prüfungs- / Publizitätspflichten: Keine spezifischen Pflichten, jedoch Buchführungs- und Jahresabschlusserstellungspflicht
- Steuern: Gewerbesteuer für die Gesellschaft; Gesellschafter zahlen Einkommensteuer
Was sind die Merkmale von: Stille Gesellschaft
- Firma: Keine spezifische Firma gemäß HGB; Nutzung bürgerlicher Namen der Gesellschafter oder Geschäftsbezeichnung
- Gründung: Formfrei: Schriftlich, mündlich oder schlüssiges Handeln
- Rechtsfähigkeit: Nicht juristische Person, nur teilrechtsfähig
- Geschäftsführung / Vertretung nach außen: Alle Gesellschafter handeln gemeinschaftlich; Kontrollrechte für alle Gesellschafter
- Haftung: Die stillen Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlage, während der Geschäftsinhaber mit seinem gesamten Vermögen haftet.
- Gewinnverteilung:
- Typische stille Gesellschaft: Die stillen Gesellschafter beteiligen sich am Gewinn der Gesellschaft und tragen ggf. auch Verluste entsprechend ihrer vereinbarten Einlage.
- Atypische stille Gesellschaft: Neben der Beteiligung am Gewinn und ggf. Verlust tragen die stillen Gesellschafter zusätzlich einen Anteil an den stillen Reserven der Gesellschaft.
- Steuern:
- Typische stille Gesellschaft: Gesellschafter zahlen Einkommensteuer auf Kapitalerträge.
- Atypische stille Gesellschaft: Es fällt Gewerbesteuer auf die Gewinne an.
Was sind die Merkmale einer Kapitalgesellschaft?
Merkmale:
- Juristische Person: Unabhängige Rechtsentität.
- Haftung der Gesellschafter auf Einlagen beschränkt: Nur Gesellschaftsvermögen haftet.
- Handlungsfähigkeit durch Organe.
- Unabhängigkeit vom Mitgliederbestand.
- Einfluss der Gesellschafter nach Kapitalanteil, basierend auf Mehrheitsprinzip.
- Publizitäts- und Prüfungspflichten abhängig von Größe gemäß § 325 HGB.
Was sind die Merkmale von: GmbH
Kapitalgesellschaft zur Verfolgung jedes gesetzlich zulässigen Zwecks
- Anzahl Gesellschafter: min. 1
- Firma: unterscheidbar & nicht irreführend mit zusatz GmbH
- Gründung: Notarieller Gesellschaftsvertrag + Eintragung im Handelsregister; Stammkapital mind. € 25.000
- Rechtsfähigkeit: Juristische Person (Formkaufmann)
- Geschäftsführung / Vertretung nach außen: Geschäftsführer, Kontrolle durch Gesellschafterversammlung
- Haftung: Gesellschafter haften beschränkt auf ihre Einlage, ggf. Nachschusspflicht
- Gewinnverteilung: Nach Anteil am Stammkapital oder gemäß Gesellschaftsvertrag; Ausschüttungssperre in Höhe des Stammkapitals
- Prüfungs- / Publizitätspflichten: Ja, Umfang abhängig von Größe
- Steuern: Körperschafts- und Gewerbesteuer
- AN-Mitbestimmung: Bei 500-2000 AN Aufsichtsrat mit Drittelparität; >2000 AN paritätische Besetzung mit Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden; Montanbetriebe ab 1000 AN paritätische Besetzung
Was sind die Merkmale von: Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft - mini GmbH (UG)
Kapitalgesellschaft zur Verfolgung jedes gesetzlich zulässigen Zwecks
- Anzahl Gesellschafter: min. 1
- Firma: Wie GmbH nur mit UG zusatz
- Gründung: Stammkapital von €1 bis max. €25.000, nur Bareinlage; Gründung erfordert notariellen Gesellschaftsvertrag und Eintragung im Handelsregister; vereinfachte Gründung möglich mit max. drei Gesellschaftern und 1 Geschäftsführer durch Musterprotokoll.
- Rechtsfähigkeit: wie GmbH
- Geschäftsführung / Vertretung nach außen: wie GmbH
- Haftung: wie GmbH
- Gewinnverteilung: Die Rücklagenbildung erfolgt aus einem Viertel der jährlichen Gewinne, bis das Stammkapital der GmbH erreicht ist (§5a Abs. 2 GmbHG); der Rest wird entsprechend den Anteilen am Stammkapital aufgeteilt.
- Prüfungs- / Publizitätspflichten: wie GmbH
- Steuern: wie GmbH
- AN-Mitbestimmung: wie GmbH