3. Normative Grundlage der Besteuerung Flashcards
Ermittlung der Zusatzlast
→ Eine Steuer, die relative Preise verändert, erzeugt eine Zusatzlast in dem Sinn, dass eine unverzerrende (neutrale) Steuer eine höhere Wohlfahrt bei gleichem Steueraufkommen zulässt.
GRS≠GRT
Effizienzbedingungen
→ Tauscheffizienz: bleibt erfüllt, d.h. beide Konsumgüter werden effizient auf alle Konsumenten aufgeteilt, da für alle das gleiche Konsumentenpreisverhältnis gilt.
→ Produktionseffizienz: bleibt erfüllt, d.h. Produktionsfaktoren sind effizient eingesetzt, da Faktorpreise gleich für alle Unternehmen sind.
Zusatzlast bzgl. Effizienz
Verletzung der globalen Effizienz durch eine Verbrauchsteuer, da das Konsumenten- und das Produzentenpreisverhältnis nicht mehr gleich ist.
→ Für Konsumenten gelten die Preise nach Steuern und für Produzenten die Preise vor Steuern.
Pauschalsteuer
+ Grafik
führt zu einer Pareto-effizienten Allokation, da Steigungen der Budgetgeraden vor und nach Steuer gleich sind
Eine einheitliche Verbrauchsteuer auf alle Güter inklusive Freizeit verursacht keine Zusatzlast
Grenzrate der Substitution (GRS)
Steigung der Indifferenzkurven und gibt an, in welchem Verhältnis die Konsumenten bereit sind, bei gegebenem Nutzen die Güter gegeneinander auszutauschen.
Grenzrate der Transformation (GRT)
Steigung der Produktionsmöglichkeitenkurve und zeigt an, in welchem Verhältnis die Produktion von Gütern ausgetauscht werden kann
Problem einheitliche Verbrauchsteuer/ Pauschalsteuer
- Jeder wird unabhängig von seinem tatsächlich erwirtschafteten Einkommen besteuert.
→ widerspricht es gesellschaftlichen Vorstellungen über Steuergerechtigkeit. - Die effektive Freizeit kann nicht erfasst und damit auch nicht besteuert werden.
→ Aus Gerechtigkeitsgründen ist eine Zusatzlast nicht zu vermeiden.
Second-best Steuer
+ Grafik
→ Das Ziel ist mit einem effizienzsichernden Steuersystem die Zusatzlast zu minimieren
Annahmen:
• Nachfragen nach x, y sind unabhängig, auch Nachfragen nach Konsum und Freizeit sind unabhängig.
• Das Angebot erfolgt zu identischen konstanten Grenzkosten p (keine Produzentenrente)
Zusatzlast und Elastizität der Nachfrage
Die Zusatzlast für jede erzielte Einheit an Steueraufkommen ist bei unelastischer Nachfrage geringer als bei elastisch nachgefragten Gütern. Da sich bei unelastischen Gütern die Nachfrage bei Preisänderung wenig ändert, ergibt eine Besteuerung solcher Güter ein hohes Steueraufkommen.
Harbergersche Formel
+ Grafik
ZL = (1/2)εt^2p*m
εx = -dm/dp * p/m
→ Preiselastizität der Nachfrage nach Gut x
Harbergersche Formel
Interpretation
→ Steuerbemessungsgrundlage pm sollte möglichst breit gestaltet sein. Dann kann ein gegebenes Steueraufkommen mit einem kleinen Steuersatz realisiert werden.
↳ vorteilhaft → die Zusatzlast steigt proportional mit der Bemessungsgrundlage, aber quadratisch mit dem Steuersatz
(Praktisch: Steuersätze senken und damit die Beseitigung steuervergünstigter Ausnahmetatbestände gegenfinanzieren => reduziert die Zusatzlast).
effizienzsicherndes Verbrauchsteuersystem
Fazit
sollte optimal, mehrere Konsumgüter mit niedrigeren Steuern zu belasten, um insgesamt die entstehende Zusatzlast zu minimieren.
→ Eine Steuer verursacht keine Zusatzlast, wenn das besteuerte Gut unelastisch nachgefragt oder angeboten wird.
Inverse-Elastizitäten-Regel
tx/ty = εy/εx
Ein Verbrauchsteuersystem minimiert die Zusatzlast der Besteuerung, wenn das Verhältnis der Steuersätze dem umgekehrten Verhältnis der Preiselastizitäten der Nachfrage für die Güter entspricht.
Inverse-Elastizitäten-Regel
Problem
gesellschaftlichen Gerechtigkeitsvorstellungen
→ Nach der Regel sollten Güter des täglichen Bedarfs (geringe Preiselastizität der Nachfrage) relativ stark besteuert werden. Diese Güter spielen aber gerade bei ärmeren Haushalten eine bedeutende Rolle.
Äquivalenzprinzip
Besteuerung ist gerechtfertigt, wenn sie eine Leistung für eine entsprechende Gegenleistung darstellt. Man soll soviel an Steuern zahlen, wie er insgesamt an öffentlichen Leistungen vom Staat zurückerhält
Äquivalenzprinzip dient der Rechtfertigung und Bemessung von Gebühren für Dienste der öffentlichen Verwaltung i.S.d. Kostenäquivalenz. (Abrechnungen im Gesundheits- und Ausbildungswesen nach dem Äquivalenzprinzip sind unerwünscht.