3. Normative Grundlage der Besteuerung Flashcards

1
Q

Ermittlung der Zusatzlast

A

→ Eine Steuer, die relative Preise verändert, erzeugt eine Zusatzlast in dem Sinn, dass eine unverzerrende (neutrale) Steuer eine höhere Wohlfahrt bei gleichem Steueraufkommen zulässt.

GRS≠GRT

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2
Q

Effizienzbedingungen

A

→ Tauscheffizienz: bleibt erfüllt, d.h. beide Konsumgüter werden effizient auf alle Konsumenten aufgeteilt, da für alle das gleiche Konsumentenpreisverhältnis gilt.

→ Produktionseffizienz: bleibt erfüllt, d.h. Produktionsfaktoren sind effizient eingesetzt, da Faktorpreise gleich für alle Unternehmen sind.

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3
Q

Zusatzlast bzgl. Effizienz

A

Verletzung der globalen Effizienz durch eine Verbrauchsteuer, da das Konsumenten- und das Produzentenpreisverhältnis nicht mehr gleich ist.

→ Für Konsumenten gelten die Preise nach Steuern und für Produzenten die Preise vor Steuern.

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4
Q

Pauschalsteuer

+ Grafik

A

führt zu einer Pareto-effizienten Allokation, da Steigungen der Budgetgeraden vor und nach Steuer gleich sind

Eine einheitliche Verbrauchsteuer auf alle Güter inklusive Freizeit verursacht keine Zusatzlast

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5
Q

Grenzrate der Substitution (GRS)

A

Steigung der Indifferenzkurven und gibt an, in welchem Verhältnis die Konsumenten bereit sind, bei gegebenem Nutzen die Güter gegeneinander auszutauschen.

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6
Q

Grenzrate der Transformation (GRT)

A

Steigung der Produktionsmöglichkeitenkurve und zeigt an, in welchem Verhältnis die Produktion von Gütern ausgetauscht werden kann

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7
Q

Problem einheitliche Verbrauchsteuer/ Pauschalsteuer

A
  1. Jeder wird unabhängig von seinem tatsächlich erwirtschafteten Einkommen besteuert. 

    → widerspricht es gesellschaftlichen Vorstellungen über Steuergerechtigkeit.
  2. Die effektive Freizeit kann nicht erfasst und damit auch nicht besteuert werden.
    → Aus Gerechtigkeitsgründen ist eine Zusatzlast nicht zu vermeiden.
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8
Q

Second-best Steuer

+ Grafik

A

→ Das Ziel ist mit einem effizienzsichernden Steuersystem die Zusatzlast zu minimieren

Annahmen:
• Nachfragen nach x, y sind unabhängig, auch Nachfragen nach Konsum und Freizeit sind unabhängig.
• Das Angebot erfolgt zu identischen konstanten Grenzkosten p (keine Produzentenrente)

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9
Q

Zusatzlast und Elastizität der Nachfrage

A

Die Zusatzlast für jede erzielte Einheit an Steueraufkommen ist bei unelastischer Nachfrage geringer als bei elastisch nachgefragten Gütern. Da sich bei unelastischen Gütern die Nachfrage bei Preisänderung wenig ändert, ergibt eine Besteuerung solcher Güter ein hohes Steueraufkommen.

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10
Q

Harbergersche Formel

+ Grafik

A

ZL = (1/2)εt^2p*m

εx = -dm/dp * p/m
→ Preiselastizität der Nachfrage nach Gut x

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11
Q

Harbergersche Formel

Interpretation

A

→ Steuerbemessungsgrundlage pm sollte möglichst breit gestaltet sein. Dann kann ein gegebenes Steueraufkommen mit einem kleinen Steuersatz realisiert werden.

↳ vorteilhaft → die Zusatzlast steigt proportional mit der Bemessungsgrundlage, aber quadratisch mit dem Steuersatz

(Praktisch: Steuersätze senken und damit die Beseitigung steuervergünstigter Ausnahmetatbestände gegenfinanzieren => reduziert die Zusatzlast).

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12
Q

effizienzsicherndes Verbrauchsteuersystem

Fazit

A

sollte optimal, mehrere Konsumgüter mit niedrigeren Steuern zu belasten, um insgesamt die entstehende Zusatzlast zu minimieren. 

→ Eine Steuer verursacht keine Zusatzlast, wenn das besteuerte Gut unelastisch nachgefragt oder angeboten wird. 


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13
Q

Inverse-Elastizitäten-Regel

A

tx/ty = εy/εx

Ein Verbrauchsteuersystem minimiert die Zusatzlast der Besteuerung, wenn das Verhältnis der Steuersätze dem umgekehrten Verhältnis der Preiselastizitäten der Nachfrage für die Güter entspricht.


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14
Q

Inverse-Elastizitäten-Regel

Problem

A

gesellschaftlichen Gerechtigkeitsvorstellungen

→ Nach der Regel sollten Güter des täglichen Bedarfs (geringe Preiselastizität der Nachfrage) relativ stark besteuert werden. Diese Güter spielen aber gerade bei ärmeren Haushalten eine bedeutende Rolle.

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15
Q

Äquivalenzprinzip

A

Besteuerung ist gerechtfertigt, wenn sie eine Leistung für eine entsprechende Gegenleistung darstellt. Man soll soviel an Steuern zahlen, wie er insgesamt an öffentlichen Leistungen vom Staat zurückerhält

Äquivalenzprinzip dient der Rechtfertigung und Bemessung von Gebühren für Dienste der öffentlichen Verwaltung i.S.d. Kostenäquivalenz. (Abrechnungen im Gesundheits- und Ausbildungswesen nach dem Äquivalenzprinzip sind unerwünscht.

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16
Q

Kostenäquivalenz

A

die Kosten, die vom Steuerschuldner genutzte öffentliche Leistung verursacht, werden herangezogen

17
Q

Nutzenäquivalenz

A

der Nutzen, den der Steuerschuldner durch die öffentliche Leistung erhält, werden herangezogen.

(Da individueller Nutzen kaum messbar ist, ist Nutzenäquivalenz nur begrenzt anwendbar).

18
Q

Problem des Äquivalenzprinzips

A

Durch Steuern finanzierte Gegenleistungen sind nicht individuell zurechenbar.

→ Mögliche Lösung: Feststellung von Steuern in Höhe der MZB des einzelnen Bürgers für ein öffentliches Gut (Lindahl-Preise). 

↳ Trittbrettfahrerproblem: Problem der Offenbarung wahrer Präferenzen 


19
Q

Prinzip der Leistungsfähigkeit

A

Der Steuerbetrag soll sich nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen. Die Aufgaben des Staates werden dabei als gegeben vorausgesetzt.

→ keine Rechtfertigung für Steuern an sich

20
Q

Gerechtigkeitsarten

A

→ Horizontale Gerechtigkeit: Personen mit gleicher Leistungsfähigkeit zahlen gleiche Steuerbeträge. 


→ Vertikale Gerechtigkeit: Personen mit höherer Leistungsfähigkeit zahlen höhere Steuerbeträge.

21
Q

Indikatoren der Leistungsfähigkeit

+Tabelle

A
  • Einkommen
  • Konsum
  • Vermögen
22
Q

Opfertheorien

A

Regeln zur vertikalen Verteilung der Steuerlasten

Probleme:
→ Typ der zulässigen Nutzenkürzung bestimmen: Opferprinzipien.
→ Konsequenz für Steuertarif: Zusammenhang zwischen Nutzen und y

Steuern laufen immer auf Nutzenentgang, auf ein Opfer hinaus.

23
Q

Opfertheorien

Prinzipien

A

→ = absoluten Opfers: Für jedes Einkommen soll der Nutzenentgang durch die Besteuerung absolut gleich groß sein.

→ = relativen Opfers: Für jedes Einkommen soll der Nutzenentgang durch die Besteuerung relativ (d.h. %) gleich groß sein. (verknüpft mit Leistungsfähigkeitsprinzip)

→ minimalen Gesamtopfers: Eine minimale Nutzensenkung für die Steuerzahler insgesamt entsteht (gleiches marginales Opfer → alle Individuen nach Steuer das gleiche Nutzenniveau und gleiche Nettoeinkommen erreichen).

↳ extreme Umverteilung: ineffizient + Verschwinden von Steueraufkommen
→ Nur dieses Prinzip ergibt einen progressiven Steuertarifverlauf.