2. Steuertariflehre Flashcards

1
Q

Steuertarif

A

Funktion, die der Bemessungsgrundlage (y) einen Steuerbetrag T(y) zuordnet

  • betragstarif: absolute Steuerschuld
  • satztarif: prozentualer Anteil der Steuerschuld wird an y festgesetzt
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2
Q

Grenzsteuersatz

A

Verhältnis eine zusätzlicher Steuer (∆T) zu einer Änderung von y

dT(y)/dy

Um wie viel Einheiten ändert sich T, wenn y sich um eine Einheit verändert.

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3
Q

Durchschnittssteuersatz

A

Verhältnis von Steuerbetrag und y

T(y)/y

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4
Q

Proportionaler Tarif

A

T(y)=t*y

t>0
Grenzsteuersatz
=Durchschnittssteuersatz
=t

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5
Q

Linearer Tarif

+ Grafik

A

T(y) = t*y - b

t,b>0
Grenzsteuersatz
>Durchschnittssteuersatz

t(y) = (t-b)/y)

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6
Q

Freibetrag

+ Grafik

A

T(y) = max {t*(y-b);0}

→ Durchschnittssteuersatz steigt mit y bis zum t

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7
Q

Freigrenze

+ Grafik

A

T(y) = t*y falls y>b sonst T(y) = 0

→ volle Bemessungsgrundlage wird besteuert

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8
Q

Steuerprogression

A

Durchschnittssteuersatz wächst mit steigendem Einkommen

*Grenzsteuersatz liegt bei jedem Einkommen über dem Durchschnittssteuersatz

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9
Q

Direkte Steuerprogression

+ Grafik

A

wenn ein Tarif steigende Grenzsteuersätze aufweist (streng konvex)

T”(y)>0

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10
Q

Degressionswirkung

A

Steuermindernde Abzüge ergeben bei steigender y eine zunehmende Steuerentlastung (Kehrseite einer zunehmenden Steuerbelastung bei ↑y) z.B Kinderfreibetrag

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11
Q

Problem horizontal ungleichmäßiger Besteuerung

A

bei Einkommen mit starken Schwankungen

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12
Q

Indirekte Steuerprogression

+ Grafik

A

steigender Durchschnittssteuersatz bei nicht-zunehmendem Grenzsteuersatz

• konstanter Grenzsteuersatz
(Bsp. lineare tarif)

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13
Q

T”(y)

A

wie stark ↑ der Grenzsteuersatz bei einer Einkommenserhöhung

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14
Q

Progressionsgrad

A

wie stark ↑ der Durchschnittssteuersatz bei einer Einkommenserhöhung

(Ableitung der Durchschnittssteuersatz nach y)

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15
Q

Aufkommenselastizität

A

ɑ(y) = dT/dy * y/T = (ΔT/T)/(Δy/y)

  • um wie viel % ↑das Steueraufkommen, wenn y um 1% ↑
  • Tarif ist aufkommenselastisch, wenn a(y)>1
  • progressiver Tarif ist aufkommenselastisch → aussagekräftig (indirekte Prog. berücksichtigt)
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16
Q

Residuum

A

x(y) = y-T(y)

z.B. Nettoeinkommen

17
Q

Residualelastizität

A

ρ(y) = dx/dy * y/T = (Δx/x)/(Δy/y)

Gibt an, um wie viel % das Nettoeinkommen steigt, wenn das Bruttoeinkommen um 1% steigt.
↳ Je geringer, desto schärfer die Progression

18
Q

progressiver Tarif ist residualunelastisch

A

ρ(y) = (1-T’(y)) /(1-Durchschnittssteuersatz)

19
Q

Tarif mit ρ(y) > 1

A

steuerbetragsdifferenzierend (Steuerbeträge ↑ mit ↑y überproportional)

→ Instrument der Lastenausteilung

20
Q

Tarif mit ρ(y) < 1

A

nettobetragsnivellierend (Steuerbeträge ↑ mit ↑y unterproportional)

→ Instrument der Umverteilung: Umverteilungswirkung hängt com Verlauf des Tarifs und von der Verteilung der Einkommen ab.

21
Q

Satz von Jakobson

A

wenn eine T1(y) ↓ρ(y) als T2(y) hat, dann führt T1(y) zu einer Nettoeinkommensverteilung x1, die diejenige des T2(y)x2, Lorenz-dominiert

↳ Maß für größere Gleichheit der Nettoeinkommenverteilung

22
Q

Kalte Progression

A

Bei Inflation ohne Korrektur ist die Erfassung des realen Einkommens nicht mehr gewährleistet. → Einkommensteuertarif wird auf Nominaleinkommen angewendet

→ widerspiegelt die tatsächliche Leistungsfähigkeit, die durchschnittliche reale Steuerbelastung steigt

↳ Reformvorschlag: Tarif auf Rädern → die Steuertarifparameter und Progressionszonen sind an die Inflation und Wachstum der Realeinkommen gekoppelt

23
Q

Ehegattensplitting

+ Grafik

A

S(y1,y2) = 2T(y1+y2)/2

↳ Verheiratete zahlen das Doppelte des Steuerbetrags, der auf die Hälfte des Gesamteinkommens erhoben wird

24
Q

Forderungen der Ehgattenbesteuerung (Postulate)

A
  • Nichtdiskriminierung der Ehe → Ehegatten sollen nicht stärker besteuert werden, als 2 unverheiratete mit = Einkommen
  • Globaleinkommenbesteuerung → Die gemeinsame Steuer soll von ∑ ihrer Einkommen abhängen und nicht von deren Verteilung

↳ Splitting bewirkt einen Vorteil nur bei progressivem Tarifverlauf, und wenn y1 und y2 unterschiedlich sind

25
Q

Stufengrenzsatztarif
(progressive Tarif)
(+ Grafik)

A

Es werden Einkommensklassen durch Untergrenzen gebildet, in denen jeweils ein konstanter Grenzsteuersatz gilt.

26
Q

Linear-progressiver Tarif

+ Grafik

A

T’‘(y)=const.⇔T(y)=a⋅y^2 +b⋅y+c

=> Tarif mit linear wachsendem Grenzsteuersatz: Polynom zweiten Grades.

27
Q

Normative Anforderungen an Steuertarife

A
  • Leistungsfähigkeitsprinzip
  • Reihenfolgeerhaltung

→ Aus beiden Postulaten folgt, dass der Grenzsteuersatz stets zwischen Null und Hundert Prozent liegen sollte.

• Stetigkeit

28
Q

Leistungsfähigkeitsprinzip

LFP

A

Steuerpflichtige mit höherem Bruttoeinkommen sollten mehr Steuern zahlen

29
Q

Reihenfolgeerhaltung

RFE

A

Steuerpflichtige mit höherem Bruttoeinkommen sollten auch ein höheres Nettoeinkommen haben

30
Q

Stetigkeit

A

Aus Gleichheitsgrundsatz folgt, dass Steuerpflichtige mit fast gleichem Einkommen fast gleich besteuert werden sollten.

→ Jeder Tarif, der LFP und RFE erfüllt, ist stetig. Jeder differenzierbare Tarif T(y) mit Grenzsteuersätzen zwischen Null und Hundert Prozent,
0 ≤ T ‘ (y ) ≤ 1 , genügt LFP und RFE

31
Q

Forderungen der Ehgattenbesteuerung (Sätze)

A
  1. Bei progressivem Steuertarif sind HH-besteuerung und Nichtdiskriminierung unvereinbar.
  2. Bei progressivem Steuertarif und T(0)=0 sind Individualbesteuerung und Globaleinkommenbesteuerung unvereinbar.
  3. Bei jedem konvexen Tarif ist das Ehegattensplitting mit den beidem Postulaten vereinbar.
  4. Das Splittingverfahren ergibt unter allen progressiven Ehegattentarifen, die den Postulaten genügen, die höchste Steuerbelastung der Ehegatten