3. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Flashcards
Nennen sie die Leistungsphasen der HOAI:
(1) Grundlagenermittlung
(2) Vorplanung
(3) Entwurfsplanung
(4) Genehmigungsplanung
(5) Ausführungsplanung
(6) Vorbereitung der Vergabe
(7) Mitwirkung bei der Vergabe
(8) Objektüberwachung - Bauüberwachung
(9) Objektbetreuung und Dokumentation
Wie gliedert sich das Vorgehen bei der Honorarermittlung nach HOAI?
(1) Einordnung der Architekten- oder Ingenieurleistung nach den Leistungsbildern der HOAI
(2) Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach HOAI
(3) Ermittlung der Honorarzone nach HOAI (Zonen 1-5)
(4) Festlegung des Mindest-, Mittel- oder Höchstsatzes innerhalb einer Honorarzone
(5) Ermittlung des Gesamthonorars anhand der Honorartafel des jeweiligen Leistungsbildes
(6) Festlegugn der zu erbringenden Leistungsphasen und Berechnung das anteiligen Honorars
Was ist bei der Honorarermittlung besonders zu beachten?
(1) Anrechenbare Kosten immer ohne MwSt.
(2) Errechnete Honorare dann zzgl. MwSt.
(3) Wenn nichts schriftlich vereinbart wird, gilt immer der Mindestsatz
(4) Bei Umbauten erfolgt ein Zuschlag von 20 %
(5) Nebenkosten (z.B. Telefon, Fahrtkosten,…) werden gesondert berechnet
Was ist bei der Abrechnung von nicht überwachten Leistungen zu beachten?
(1) Bei Gebäuden können anrechenbare Kosten bis zu 25 % von nicht überwachten Leistungen angerechnet werden.
z. B. Anrechenbare Kosten = 100.000 € (davon 20.000 € TA) –> 20.000 € TA werden voll angerechnet da 25 % werden nur zur Hälfte angerechnet
Welche Leistungsbilder können grundsätzlich nach HOAI abgerechnet werden?
(1) Bauleitplanung
(2) Landschaftsplanung
(3) Planung von Freianlagen
(4) Planung von Verkehrsanlagen
(5) Tragwerksplanung