2.) Internationales Recht Flashcards

1
Q

Grundlagen International, allgemein:

A
  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 12 & 19) (1948): 3 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, haben sich die Länder zusammengesetzt, um die Grundrecht schriftlich festzuhalten. Wir finden dort den Schutz der Privatsphäre und des Privatlebens (art. 12) und die Meinungsveräußerung (art. 19).

Privatsphäre: Verständnis hart sich total verändert mit der Digitalisierung. Früher ging es eher um den Schutz des physischen Raum!

  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 17 & 19 UNO-Pakt II): Privatsphäre & Meinungsäusserung
  • Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 8 & 10 EMRK)
  • UN Convention on International E-Contracts
  • OSZE, Schlussakte von Helsinki 1975, 3. Korb, 2. Teil
  • OECD-Leitlinien
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2
Q

Grundlagen International, Datenschutz:

A
  • UNO Richtlinie betreffend personenbezogene Daten in automatisierten Dateien: Richtet sich vor allem an Staate. Grundsätze kommen auch im Nationalen Recht vor (Einsichtnahme, Sicherheit von Daten usw).
  • Europäische Datenschutzkonvention (Konvention Nr. 108): wird gerade revidiert. Es ist ein Staatsvertrag dem die Schweiz auch beigetreten ist.
    d. H. die Schweiz ist verpflichtet die Vorgaben dieser Konvention umzusetzen. Grosse Frage; ist das schweizerische Datenschutzgesetz so wie es revidiert worden ist kompatible mit dem europäischen? Frage: muss das DSG gleich sein wie das europäische Recht oder reicht es, wenn es den Vorgaben der Konvention nachgeht?
  • OECD Privacy Guidelines: => «The OECD privacy framework booklet»
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3
Q

Grundlagen International, Urheberrecht:

A
  • Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS): eine der drei Säulen der WTO. Mitte 90-er wollten alle Staaten Mitglied des WTO werden. Hat man genutzt um auch schwere Länder wie China in dieses Agreement mit einzubinden. Deshalb haben wir seit den 90er Jahren eine Weltweit relativ starkvereinte Rechtsordnung im Urheberrecht
  • Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ): war der erste Staatsvertrag! Die anderen bauen darauf auf.
  • Rom-Abkommen
  • WIPO Copyright Treaty (WCT)
  • WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT)
  • WIPO Beijing Treaty on Audiovisual Performances
  • WIPO Marrakesh Treaty to Facilitate the Access to Published Works for Persons Who Are Blind, Visually Impaired, or Otherwise Print Disabled
  • Genfer Tonträger-Abkommen
  • Brüsseler Satelliten-Abkommen
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4
Q

Grundlagen EU-Recht, allgemein:

A
  • Charta der Grundrechte der EU (Art. 7, 8 & 11): Privatsphäre, Schutz der Persönliche Freiheit, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit usw…
  • Telekom-Paket: wurde schon vor 15 Jahren erlassen, damals mit dem Ziel einen europäischen Rechtsrahmen für Telecom Service Provider zu schaffen.
  • Digitale Agenda für Europa:
    1. ) Teil von Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (KOM(2010)) 2020
    2. ) Ziel: Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Entfaltung des sozialen und wirtschaftlichen Potenzials
  • DSM-Strategie (Digital Single Market for Europe)
  • Roaming: EU hat das roaming abgeschafft
  1. ) EU-Roaming-Verordnung (VO 544/2009)
  2. ) Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen (VO (EU) 531/2012)
  3. ) Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet (VO (EU) 2015/2120)
  4. ) Verordnung zur Änderung der VO (EU) 531/2012 in Bezug auf Vorschriften für Grosskunden-Roamingmärkte (VO (EU) 2017/920)
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5
Q

Grundlagen EU-Recht, Datenschutz:

A
  • Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG): => wird aufgehoben durch die DSGVO (GDPR auf English)
  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (VO (EU) 2016/679): Fundamental!!
    => Annahme am 27. April 2016 // Anwendbarkeit ab 25. Mai 2018 (=> weil die Unternehmen sich Anpassen müssen)

Wird dann die Richtlinie ersetzen. Richtlinien dienen dazu, nationale Vorschriften zu vereinheitlichen (sie geben den Staaten Aufgaben ihr nationales Recht anzupassen). Eine Verordnung hingegen, ist unmittelbar anwendbares Recht.

ALSO: Une mittelbar anwendbar, auch in der Schweiz. Idee: die europäischen Burger Datenschutzrechtlich zu schützen. Da sie Kunden nicht nur bei Ländern der EU sind, war die Idee, das die DSGVO über das Territorium der EU anwendbar sein soll (=> wenn schweizerische Unternehmen Angebote an EU Bürger machen => DSGVP anwendbar // ACHTUNG: gilt nicht wenn ein Deutscher in die Schweiz kommt und dort etwas kauft).

Viele Länder stehen vor dem Dilemma: haben ein striktes anwendbares Recht die die EU Bürger schützt ABER ein schwaches nationales Datenschutzrecht (nationale Bürger nicht so gut geschützt) => wird wahrscheinlich zu einem Push führen

  • Vorschlag für eine Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (2017/0003 (COD)) vom 10.01.2017 => Präzisierung und Ergänzung der DSGVO
  • E-Privacy-Richtlinie (RL 2009/136/EG): da geht es vor allem um Datenverarbeitung im elektronischem Kontext.
  • Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (EU) (RL 2016/1148)
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6
Q

Grundlagen EU-Recht, Urheberrecht:

A

Verschiedene Richtlinien aber das wichtigste ist: es gibt KEIN europäisches Urheberrecht!!!! Es gibt ein Europäisches Patent übereinkommen, es gibt eine EU-marke & EU-Designrecht.

  • Richtlinie über Online-Rechte an Musikwerken (RL 2014/26/EU)
  • Richtlinie zur Änderung der RL 2006/116/EG (RL 2011/77/EU)
  • Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke (RL 2012/28/EU)
  • Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes (RL 2001/84/EG)
  • InfoSoc-Richtlinie (RL 2001/29/EG)
  • Richtlinie über die Schutzdauer des Urheberrechts (RL 2006/116/EG)
  • Richtlinie zum Vermiet- und Verleihrecht (RL 2006/115/EG)
  • Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (RL 2009/24/EG)
  • Richtlinie zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung (RL 93/83/EWG)
  • Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (RL 96/9/EG)
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7
Q

Grundlagen EU-Recht, Provider-Haftung:

A
  • E-Commerce-Richtlinie (RL 2000/31/EG): sehr permissive Regeln für Online Service Provider

Wichtigster Punkt hier: wir haben eine vereinte Provider-Haftung in der EU und wir haben keine vergleichbaren Regeln in der Schweiz.

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8
Q

Grundlagen EU-Recht, Überwachung:

A

In der Schweiz geregelt durch das Büpf und teilweise durch das Nachrichtedienstgesetz.

  • Richtlinie zum Datenschutz in Strafsachen (RL 2016/680/EG)
  • Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (RL 2006/24/EG): Versuch einer Vereinheitlichung in der EU.

In der Schweiz sind wir einverstanden, dass unsere Telecom Daten (welche N° wir anrufen, wie lange usw) breit gespeichert werden bei den Telecom-Providern und sie dürfen bei bedarf abgefragt werden (um Sachen zu beweisen z.B.) => kein grosses Thema politisch in der Schweiz

In der EU, Versuch so etwas zu machen mit dieser Richtlinie von 2006. ABER, es wurde in DE geklagt gegen die Umsetzung dieser Richtlinie => Gericht hat festgestellt, dass es gegen die deutsche Bundesverfassung verstösst. Deutsche Umsetzung = nichtig.
Das gleiche in Österreich im Jahr 2014.

=> Eingriff in das Privatleben & Schutz der personenbezogenen Daten. Und es ist nicht auf das Notwendige beschränkt.

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